Mietminderung bei Strompfusch

Eine Wohnung wurde  am 16.sept.angemietet und im nachhinein Pfusch bei Stromverlegung festgestellt.Mietminderung darf wie hoch sein?

26,30 € ?

Wer soll das beantworten können ?

Mietminderung gibts nicht für Pfusch allgemein, sondern für z.B. wegen Pfusch nicht nutzbare Wohnung oder Teile davon. Etwa, weil man die elektrische Anlage nicht in Betrieb nehmen kann, weil …

es fehlen halt Infos dazu

duck313

Es fragt sich grundsätzlich immer, wie taktisch klug es ist, mit einer Mietminderung das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu belasten. Mietminderung sollte das letzte Mittel sein, wenn sich ein Vermieter absolut unkooperativ zeigt und nicht leichtfertig aus einer Laune heraus gefordert werden.

Was ist denn bitte „Strompfusch“? Eine im Zeitpunkt der Installion zugelassene und abgenommen Anlage ist ordnungsgemäß, auch wenn bsplsw. die Sicherung es durch Überlast eines Stromkreises nicht aushält, wenn daran gleichzeitig der Plasma-TV, X-Box und Sourroundanlage betrieben werden, während der Mikrowellen-Snack wärmt :smile:

Eine Mietminderung ist erst dann zulässig, wenn ein Mietmangel n. § 536 BGB angezeigt und behoben verlangt wäre.
Mietmangel meint aber nur das, was bei Besichtigung bzw. Vertragsschluss noch nicht vorhanden war und die „Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch“ als Abweichung vom mietvertrglichen Soll-Zustand „nicht unwesentlich“ aufhebt.

G imager