Hallo,
zuerst einmal zu den vielen Hinweisen, wie eine Mietminderung zu sehen ist oder wie man eine solche bewerten kann.
Der VM hat eine vertragsgemässe, mangelfreie Wohnung dem Mieter zu überlassen. Erfolgt dies nicht oder werden durch andere Einwirkungen wie z.B. auch umfassende Sanierungsarbeiten diese Vertragsbestimmungen nicht erfüllt, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. In den Fällen wie hier muss man den Mangel nicht melden, denn der VM kennt den Mangel. Man muss aber die Mietminderung erklären. Hierauf hat der Mieter auch einen Anspruch. Hat der Mieter nur Kaltwasser wird dies gerade in de rjetzigen Sommerzeit ein erhebliches Übel sein und da der Mieter hier notwendigerweise ein öffentliches Bad nutzen muss, will er der Körperpflege anchkommen, hat er Anspruch auf Kostenersatz der Schwimmbad-/Schwimmhallenbesuche. Wenn zudem auch die Elektrik ausfällt und der Mieter weder Kochen kann noch sich kleinere warme Speiesen zubereiten kann, hat der VM die Kosten eines Gasthausessen zu tragen. Dabei wird man pro Person von den Kosten eines Tagesabos auszugehen haben. Eine warme Mahlzeit gehört zur Grundversorgung. Zudem hat der VM die Kosten für zusätzliche Reinigungsrabeiten zu übernehmen, auch für notwendige Reparaturen und/oder in Ausnahmen muss er sogar die Unterbringung in fremden Wohnungen kurzzeitig veranlassen.
angenommen eine Siedlung wird total saniert, d.h. Wärmedämmung
aussen, neues Dach, neue Heizungsanlage, Veränderungen in der
Küche, neue Badezimmer,usw. Angenommen der Mieter muss dadurch
jetzt schon eine Woche im völligen Chaos (kein Zimmer ist
betretbar, da alle Möbel zusammengeschoben wurden, die
Einbauküche ist total auseinandergepflückt und steht in der
Gegend rum.
Mus nach den Arbeiten auf Kosten des VM wieder eingebaut werden.
Ausserdem müssen sämtliche Teile verändert werden,
da die Küche verkleinert wurde).Seit einer Woche nur
Kaltwasser. Wieviel Mitminderung ist da zulässig?
Eine Mietminderung von 20 % ist hier angemessen, zusätzlich die Kosten pro Stunde Reinigung 7,50 €, mindestens drei Besuche in einem öffentlichen Schwimmbad und Kostenübernahme durch VM, sowie die Mehrkosten aus Verpflegung in eienr Gaststätte.
Dringende Empfehlung. Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Eine VM, der so vorgeht und wo nichts geklärt wurde, wird auch bei der Umlage der Modernisierung nicht zimperlich sein. Hier muss später ein Fachmann prüfen, was erlaubt ist.
Im Übrigen wird der VM bei einem Auszug sich jeden Kautionsbetrag einbehalten, wenn der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäss in einem ordnungsgemässen Zustand übergibt. Weshalb dann aber von Einigen hier die Mietminderung als „scharfes Schwert“ gesehen wird, ist mir nicht erklärbar, wenn der Mieter seinerseits letztlich nur auf dem besteht, auf dem der VM auch besteht.
Sicher gibt es Mietminderunge, die nicht nachvollziehbar sind. Doch hier ist dies sicher nicht der Fall.
Grüsse Günter