Mietminderung bei Totalsanierung?

Hallo,

angenommen eine Siedlung wird total saniert, d.h. Wärmedämmung aussen, neues Dach, neue Heizungsanlage, Veränderungen in der Küche, neue Badezimmer,usw. Angenommen der Mieter muss dadurch jetzt schon eine Woche im völligen Chaos (kein Zimmer ist betretbar, da alle Möbel zusammengeschoben wurden, die Einbauküche ist total auseinandergepflückt und steht in der Gegend rum.Ausserdem müssen sämtliche Teile verändert werden, da die Küche verkleinert wurde).Seit einer Woche nur Kaltwasser. Wieviel Mitminderung ist da zulässig?

Für hilfreiche Tips wäre ich sehr dankbar !

Gruß,
Diana

Haben sie der Mieterin kein Hotel angeboten??? Das ist nach meinen Erfahrungen üblich. Wenn ja, dann kannst Du keine Miete mindern, weil sie Dir das Chaos ja ersparen wollten.

Ansonsten weiß ich nicht, ob man immer gleich mit derartigen Maßnahmen wie Mietminderung reagieren muß. Schließlich ist Dein Vermieter so nett und verbessert auf lange Sicht Deine Lebensqualität und Deinen Wohnkomfort. Dafür kann man dann ja wohl nach meinem Verständnis derartig zeitlich absehbare Einschränkungen auch mal hin nehmen. Man kann im Leben einfach nicht alles haben!!!

Spreche hier aus eigener Erfahrung. Hatte im Winter einen Ausfall der Heizung. Vermieter hat sich auch gleich drum gekümmert. Leider konnte die Heizungsfirma nicht liefern. Habe also drei Monate in Decken gehüllt gewohnt und meine Aktivitäten auf ein Zimmer beschränkt, welches ich mit nem Lüfter beheizt habe. Hätte da auch ne Mietminderung machen können, aber mal ganz ehrlich: Was kann der Vermieter dafür, dass die Firma nicht liefern kann, schließlcih hat er ja alles in Bewegung gesetzt. Zum anderen sollte man das Mietverhältnis nicht für so Dinge zerrütten.

Ganz anders ist es, da stimmen mir wohl die meisten zu, wenn sich der Vermieter um nichts kümmert und zum Xten Mal Heizöl nicht bestellt wurde etc. Da würde ich dann auch kürzen.

Hi

Spreche hier aus eigener Erfahrung. Hatte im Winter einen
Ausfall der Heizung. Vermieter hat sich auch gleich drum
gekümmert. Leider konnte die Heizungsfirma nicht liefern. Habe
also drei Monate in Decken gehüllt gewohnt und meine
Aktivitäten auf ein Zimmer beschränkt, welches ich mit nem
Lüfter beheizt habe. Hätte da auch ne Mietminderung machen
können, aber mal ganz ehrlich: Was kann der Vermieter dafür,
dass die Firma nicht liefern kann, schließlcih hat er ja alles
in Bewegung gesetzt. Zum anderen sollte man das Mietverhältnis
nicht für so Dinge zerrütten.

Ich finde das Mietmindern wegen jeder Kleinigkeit auch *bäh* und eine Unsitte der „Geiz ist geil“ Einstellung.

Aber in diesem Fall hätte ich es an Stelle des Mieters getan.

An Stelle des Vermieters hätte ich mich an der Heizungsfirma schadlos gehalten oder eine andere Firma gesucht. Eine Firma, die in der Heizsaison eine Heizung nicht wieder hinkriegt ist wohl mehr als nur unfähig.

Auf einer Mietminderung wegen eines solchen Vorkommnisses bleibt ja nicht der Vermieter sitzen. Spätestens beim Bezahlen der unfähigen Firma hätte der Vermieter seinen Schaden durch die Mietminderung in Abzug bringen können.

Gruß
Edith

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Zur Verteidigung meiner Vermieterin: Ich habe ne Elektroheizung im Haus. Das Ding hält sooo lange, dass die ursprünglich produzierende Firma mangels Folgeaufträge nach 20 Jahren Pleite gegangen ist. (jaja, da hat man dann gute deutsche Wertarbeit im Haus und dann so was)Da Elektroheizungen per Gesetz wohl verboten wurden und nur noch die alten ausgetauscht werden dürfen, ist der Markt hier an Anbietern sehr klein (gibt wohl nur noch einen Lieferanten) und da das kein gefragtes Massenprodukt ist, muß man halt warten, bis das Gute Stück neu zusammen gebastelt wird. Vermieterin hat versucht die alte Heizung noch mal notdürftig flott zu machen, da war aber dann leider auch nichts zu machen.

Dafür hält die jetzt aber Wartungsfrei die nächsten 30 bis 35 Jahre ;o)

Ach ja, dafür ist das Verhältnis so nett, dass Sie mir z.B. damals zum Examen z.B. nen dicken Blumenstrauß vorbei gebracht hat und auch sonst mal kurz anruft und nachfragt, ob alles in Ordnung ist.

Hallo,

ich halte auch nichts von Mietminderungen, wenn im Hausflur eine Birne kaputt ist. Auch ist richtig das der Vermieter für manche Dinge nichts kann, allerdings kann der Mieter auch nichts dafür und der Vermieter ist nun mal in der Pflicht, die Wohnung im Vertragsmäßigen Zustand zu halten. Der Mieter muß ja schliesslich auch brav die Miete zahlen. Auch wenn die Schuld für manche Dinge nicht beim Vermieter liegt und vorausgesetzt auch nicht beim Mieter, warum soll dann der Mieter der Dumme sein?
Ich finde eine Einstellung wie, der Vermieter kann ja schliesslich nichts dafür, soll sich der Mieter also nicht so anstellen, ein bisschen einseitig. Ein Vermieter wird sich nach Mietende an der Kaution schadlos halten, wenn der Parkettboden zerkratzt ist. Da kann der Mieter auch nicht sagen, da kann ich nichts für, das war der Hund eines Besuchers.
Und der Vermieter wäre hier im Recht, genau wie ein Mieter, der seine Wohnung im Vertragsmäßigen Zustand haben will.

LG
Rocco

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offtopic
Hi

Zur Verteidigung meiner Vermieterin:

*schmunzel* Du brauchst doch Deine Vermieterin nicht verteidigen.

Ich habe ja nicht sie, sondern die Heizfirma für unfähig gehalten. :wink:

Ach ja, dafür ist das Verhältnis so nett, dass Sie mir z.B.
damals zum Examen z.B. nen dicken Blumenstrauß vorbei gebracht
hat und auch sonst mal kurz anruft und nachfragt, ob alles in
Ordnung ist.

Ich finde es schön, daß man hier auch mal davon lesen kann, daß zwischen Mieter und Vermieter ein gutes Klima herrscht :smile:

Gruß
Edith

Hallo,

zuerst einmal zu den vielen Hinweisen, wie eine Mietminderung zu sehen ist oder wie man eine solche bewerten kann.

Der VM hat eine vertragsgemässe, mangelfreie Wohnung dem Mieter zu überlassen. Erfolgt dies nicht oder werden durch andere Einwirkungen wie z.B. auch umfassende Sanierungsarbeiten diese Vertragsbestimmungen nicht erfüllt, hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. In den Fällen wie hier muss man den Mangel nicht melden, denn der VM kennt den Mangel. Man muss aber die Mietminderung erklären. Hierauf hat der Mieter auch einen Anspruch. Hat der Mieter nur Kaltwasser wird dies gerade in de rjetzigen Sommerzeit ein erhebliches Übel sein und da der Mieter hier notwendigerweise ein öffentliches Bad nutzen muss, will er der Körperpflege anchkommen, hat er Anspruch auf Kostenersatz der Schwimmbad-/Schwimmhallenbesuche. Wenn zudem auch die Elektrik ausfällt und der Mieter weder Kochen kann noch sich kleinere warme Speiesen zubereiten kann, hat der VM die Kosten eines Gasthausessen zu tragen. Dabei wird man pro Person von den Kosten eines Tagesabos auszugehen haben. Eine warme Mahlzeit gehört zur Grundversorgung. Zudem hat der VM die Kosten für zusätzliche Reinigungsrabeiten zu übernehmen, auch für notwendige Reparaturen und/oder in Ausnahmen muss er sogar die Unterbringung in fremden Wohnungen kurzzeitig veranlassen.

angenommen eine Siedlung wird total saniert, d.h. Wärmedämmung
aussen, neues Dach, neue Heizungsanlage, Veränderungen in der
Küche, neue Badezimmer,usw. Angenommen der Mieter muss dadurch
jetzt schon eine Woche im völligen Chaos (kein Zimmer ist
betretbar, da alle Möbel zusammengeschoben wurden, die
Einbauküche ist total auseinandergepflückt und steht in der
Gegend rum.

Mus nach den Arbeiten auf Kosten des VM wieder eingebaut werden.

Ausserdem müssen sämtliche Teile verändert werden,

da die Küche verkleinert wurde).Seit einer Woche nur
Kaltwasser. Wieviel Mitminderung ist da zulässig?

Eine Mietminderung von 20 % ist hier angemessen, zusätzlich die Kosten pro Stunde Reinigung 7,50 €, mindestens drei Besuche in einem öffentlichen Schwimmbad und Kostenübernahme durch VM, sowie die Mehrkosten aus Verpflegung in eienr Gaststätte.

Dringende Empfehlung. Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Eine VM, der so vorgeht und wo nichts geklärt wurde, wird auch bei der Umlage der Modernisierung nicht zimperlich sein. Hier muss später ein Fachmann prüfen, was erlaubt ist.

Im Übrigen wird der VM bei einem Auszug sich jeden Kautionsbetrag einbehalten, wenn der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäss in einem ordnungsgemässen Zustand übergibt. Weshalb dann aber von Einigen hier die Mietminderung als „scharfes Schwert“ gesehen wird, ist mir nicht erklärbar, wenn der Mieter seinerseits letztlich nur auf dem besteht, auf dem der VM auch besteht.

Sicher gibt es Mietminderunge, die nicht nachvollziehbar sind. Doch hier ist dies sicher nicht der Fall.

Grüsse Günter

Hallo,

ich bin überrascht, welche Kettenreaktion meine Anfrage auslöst :wink:

Dennoch möchte ich die Situation ein wenig genauer erklären:
Es handelt sich hier nicht um einen kleinen Privatvermieter sondern um ein riesiges Wohnungsunternehmen. Selbst wenn ich aus Nettigkeit zu meinem Vermieter auf die mir zustehende Mietminderung verzichte, kann ich mir bei weitem nicht vorstellen, dass mein Vermieter im Gegenzug auf seine -bereits angekündigte- satte Mieterhöhung mir zu Liebe verzichten wird!
Und da es feste Sätze für Mitminderung gibt, hätte ich doch gerne diesen gewußt :wink:

schönen Gruß,
Diana