Mietminderung bei Trockenheit?

Hallo zusammen,

ich freue mich über Beiträge zu folgendem Fall:

Ein Mieter wohnt in seiner Wohnung im 4. Obergeschoß eines Mehrfamilienhauses.

Ab und zu (alle 2-3 Wochen) kommt es zu kurzfristigen Unterbrechungen in der Wasserversorgung, die aber nicht länger als 15-30 Minuten dauern und der Mieter stört sich nicht weiter daran.

Letzten Sonntag kommt es dann aber zu einer unangekündigten 24-stündigen Unterbrechung der kompletten Wasserversorgung. Der Hausmeister und der Vermieter sind nicht zu erreichen und erst am nächsten Tag gegen Mittag ist wieder eine Versorgung gewährleistet.

Dies stört den Mieter erheblich und er möchte so eine Situation nicht ein zweites Mal hinnehmen müssen, insbesondere weil sich die Probleme auf eine alte Wasserleitung begründen, die die Eigentümergemeinschaft anscheinend aus Kostengründen nicht sanieren will.

Der Mieter denkt sich nun:" Wenn das nochmal passiert, schlafe ich die Nacht im Hotel, damit ich morgens frisches Wasser zum Duschen und trinken habe und nachts meine Toilettenspülung benutzen kann und ziehe die Hotelkosten von der nächsten Miete ab."

Diese Ansicht teile ich, aber bestimmt kann der Mieter das nicht einfach so machen ,wenn das nochmal passiert.

Rein rechtlich muß ja meiner Ansicht nach der Mieter den Vermieter von einem Mangel in Kenntnis setzen und innerhalb einer gesetzten Frist Nachbesserung Verlangen und bei Nichterfüllung die Miete mindern.

Allerdings ist es in diesem Fall ja so, daß eine nicht funktionierende Wasserversorgung,die so kurzfristig am Wochenende ausfällt ja keine Zeit für so ein „Vorspiel“ läßt und es geht ja dann auch kurze Zeit später wieder. Nur wenn der Mieter am nächsten Tag duschen, sich rasieren und frisch auf der Arbeit (Vortragstätigkeit) sein muß, ist solch ein Mangel, wenn er sich wiederholt, m.E. nicht hinnehmbar.

Was meint die community? Was würdet Ihr dem Mieter empfehlen, wenn das Wasser das nächste Mal so kurzfristig über einen längeren Zeitraum ausfällt?

Es dankt für jeden Beitrag im Voraus,

Marcel

Hallo Marcel,

um auf der sicheren Seite zu sein und etwas in der Hand zu haben, würde ich an des Mieters Stelle einmal protokollieren, wann und wie lange das Wasser ausfällt.

Kommt das tatsächlich recht häufig vor, dann sind eigentlich auch kürzere Ausfälle schon etwas, was man nicht hinnehmen muss, zumal hier scheinbar der Vermieter seine Instandhaltungspflicht vernachlässigt.

Fälle dieser Art kenne ich leider nicht. Bei eingefrorener Wasserleitung sind aber 10% Mietminderung drin.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

was hältst Du von folgender Idee:

Brief an Vermieter folgenden Inhalts: Wenn das nochmal passiert und ich niemanden erreichen kann, der mir hilft, schlafe ich die Nacht im Hotel und ziehe die Kosten von der nächsten Miete ab.

Marcel

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Hallo Marcel,

Brief an Vermieter folgenden Inhalts: Wenn das nochmal
passiert und ich niemanden erreichen kann, der mir hilft,
schlafe ich die Nacht im Hotel und ziehe die Kosten von der
nächsten Miete ab.

schreiben kann man sowas natürlich schon und mit etwas Glück handelt der Vermieter dann auch. Aber ob man damit wirklich durchkäme…

Mietminderungsgründe gibt es bei Wasserausfall genug: Badewanne und/oder Dusche nicht nutzbar, Küche nicht richtig nutzbar und vor allem die Toilette. Aber die Mietminderung ist nur zulässig für die Zeit, wo dieser Mangel besteht.

Andererseits: wenn das immer wieder und häufig passiert, kann man den Mangel wohl als dauernd ansehen. Deshalb sollte der Mieter alles protokollieren.

Gruß!

Horst