Mietminderung bei Überschwemmung Waschkeller?

Guten Tag,

Ist es gerechtfertigt die Miete zu mindern, wenn im hauseigenen Waschkeller am Standplatz der eigenen Waschmaschine immer wieder (7x in den letzten 3 Jahren) eine Überschwemmung mit Abwasser (Fäkalien) auftritt? Es handelt sich um ein Mietshaus mit 10 Parteien, von denen zwei keine Möglichkeit zum Aufstellen einer Waschmaschine in der eigenen Wohnung haben.

Hallo,

die Miete kann nur gemindert werden, wenn der Vermieter nicht
in die Gänge kommt, also den Mangel kurzfristig beseitigt.
Sollte der Vermieter bei derartigen Überschwemmungen recht zügig einen Fachmann kommen läßt und der Schaden behoben wird, kommt er seiner Verpflichtung nach.

7x in drei Jahren ist kein Dauerzustand und rechtfertigt keine dauerhafte Mietminderung.
Sollte die Waschmaschine gernell dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden, besteht natürlich die Möglichkeit den Vermieter aufzufordern dafür zu sorgen, das das Eigentum nicht in Mitleidenschaft gezogen werden kann.

Grüße
tina

sorry,
aber da bin ich überfragt.
mfg,
udo

NEIN

Denke das kommt darauf an ob der Vermieter nach Anzeige des Mangels durch Euch etwas unternommen hat oder nicht.
Habt Ihr es jedesmal (belegbar!) gemeldet?
Wurde die Überschwemmung und die Ursache dann beseitigt?
Woher kommen die Fäkalien, aus dem Abwassersystem über das Siphon der Waschmaschine?
Wer hatte die Verstopfung (oder woran es lag) verursacht?
Vielleicht kann der Vermieter ja selbst nichts dafür, dann wäre er sicher verärgert über eine Minderung. Ich würde erstmal versuchen im Gespräch eine Lösung zu finden. Ggf. könnte er ja auch Euren Schaden direkt erstatten.

Gruß

Nur in Zeiten der Einschränkung und nur falls der Platz ausdrücklich mitvermietet wurde.
Was zahlen Sie für den Platz der Maschine? Darauf basiert die Minderung.

MfG

hallo,
leider kann ich die frage nicht exakt beantworten. ich würde erstmal drohen, die miete zu mindern, falls der schaden nochmals eintrifft. hattest du einen schaden oder wurde alles von seiten des vermieters geregelt? falls du arbeit hattest mit diesem schaden, kannst du dir diese arbeit bezahlen lassen.
lg
maria

Hallo Elalia 13,
ich denke, dass es hier keine Möglichkeit zur Miertminderung gibt. Aber es sollte möglich sein, diesen Zustand abzustellen. Dazu sollte bekannt sein, wie die Fäkalien in den Keller gelangen? Kommt es bei starkem Regen zu einem Rückstau aus dem Kanal, dann hilft der Einbau eines Rückschlagventiles in die Abwasserleitung. Diesen Vorschlag zur Abhilfe sollten Sie dem Vermieter machen, damit der Mangel abgestellt werden kann.
Viel Glück bei den Gesprächen und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo,

Miete kann man nur mindern wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

  1. Muss der Mangel dem Vermieter angezeigt werden.
  2. Muss der Platz für die Waschmaschine explizit im Mietvertrag aufgeführt sein
    3 Darf es keinen Waschmaschinenanschluss in der Wohnung geben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man theoretisch Miete mindern. Wenn es sporadisch vorkommt und nur kurzzeitig vorkommt, wird sich der Ärger wegen einer Mietminderung kaum lohnen, da der Mietanteil für den Waschmaschinenstellplatz im Verhältnis zur Gesamtmiete sehr gering sein wird.
Lieber ein höfliches Gespräch mit dem Vermieter führen und Ihn bitten sich darum zu kümmern.

Minderung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Vermieter, nach schriftl. Aufforderung mit einer angemessenen Frist, den Mangel nicht behebt. Aber auch dann wären max. 5% der Miete gerechtfertigt, weil der Waschmaschinenplatz nicht in der Wohnung ist.

Nein, die Miete kann deswegen nicht gemindert werden. Für derartige (falls entstandene) Schäden kommt die eigene Hausratversicherung auf. Bei der Häufigkeit der Verstopfungen liegt allerdings der Verdacht nahe, dass die Abwasserleitung bis zur Straßenentwässerung verwurzelt ist. Es wäre empfehlenswert, den Hauseigentümer auf diesen möglichen Umstand aufmerksam zu machen und die Leitung mal mit einer Kamera von innen abzufahren. Oft hilft dann schon die Entfernung von Büschen oder kleinen Bäumen. Für diese Maßnahme ist nicht die Stadt/Gemeinde zuständig, sondern ausschließlich der Eigentümer!

Wenn der Schaden immer wieder bereinigt wurde, dann NEIN.

Viel Erfolg

Hallo Elalia,

mit einer Mietminderung kommen Sie nicht durch! Was Sie machen können ist, falls die „Überschwemmung“ wieder auftritt, Zeugen herbeiholen, Fotos machen und die Hausverwaltung unter Zeugen bzw. beweisbar von der Sachlage benachrichtigen und schnellstmögliche Abhilfe verlangen. Das sollte aber nicht nur die Reinigung beinhalten, sondern nachhaltig sein. Das heißt, dass auch die Ursache beseitigt werden muss!

Für die nachhaltige Abhilfe würde ich eine Frist von 14 Tagen einräumen, ansonsten damit drohen, dass Sie bei der nächsten „Überschwemmung“ sofort selbst eine Fachfirma mit der Beseitigung der Verschmutzung und der Ursache beauftragen werden.

Grüße von
Helmut

Hallo Elalia,
sind alle anderen Möglichkeiten schon ausgeschöpft?

  • mit dem Vermieter sprechen
  • den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur
    Behebung über den Mangel informieren
    Oder nehmt Ihr das schon seit Jahren so hin ?

Ich denke mal (bin kein Rechtsanwalt) dass eine ev. Mietminderung in dem Fall nicht sehr hoch ausfallen wird, da die Überflutung mit Fäkalien ja nicht bei jedem Waschen ist. Eher handelt es sich ja um einen Mangel den der Vermieter auch in seinem eigenen Interesse (Gebäudesubstanz) in jedem Fall beheben sollte.

Grüße

Hallo,

eine Mietminderung setzt einen Mangel voraus, d.h. eine konkrete Einschränkung des Mietgebrauchs.

Ob und in welchem Maße dies hier gegeben ist, vermag ich ohne weitere Einzelheiten nicht zu beurteilen.

Gruß
Sebastian

Hallo,

allerdings wäre da die Frage, warum die Verstopfung - wahrscheinlich in der Hauptabflusswasserleitung - bei den vorherigen Malen veschwunden ist. Hat der Vermieter das Rohr reinigen lassen? Hier würde ich den Vemieter zu einer Inspektion des Hauptabflusswasserrohres auffordern. Vielleicht sind ja Einwachsungen von Baumwurzeln vorhanden. (siehe http://www.die-rohrexperten.de/infos.html#vermeidung…) Es könnte aber auch sein, dass irgendein Mieter die Verstopfung immer wieder verursacht. Dann haben der Vermieter und Sie ein Problem.

Grundsätzlich können Sie nach einer Mängelanzeige mit Aufforderung zur Beseitigung des Mangels an der Abwasserbeseitigung die Miete mindern. Abwasserrohre und - Leitungen gehören wie die sonstigen Installationen (Elektro, Gas, Wasser) zur Mietsache selbst. aber eben eigentlich nur für den Zeitraum, bis der mangel beseitigt ist - zu wiederholten Mängeln siehe unten

Voraussetzung ist, dass der Waschkeller im Mietvertrag enthalten ist. (vgl. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/waschk…) Sollte der Vermieter den Schaden jeweils beseitig haben, müssen Sie aber meiner Meinung nach bis zum nächsten Schaden warten.

„Haftung des Vermieters für Schäden bei den Mietern aufgrund der Verstopfung (Überflutung):
Die Mieter können vom Vermieter gemäß §§ 535, 536, 536 a BGB Wiederherstellung eines gebrauchsfähigen, vertragsgemäßen Zustandes der Mieträume verlangen. Eine Mietminderung ist möglich, sofern der Vermieter nach Anzeige des Mangels (z.B. Verschmutzung) keine Abhilfe schafft.
Auch Nachteile im Mietgebrauch, die durch Verhalten von Mitmietern verursacht werden, verpflichten die Beklagte als Vermieterin grundsätzlich, diese zu beseitigen und den Mietern den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu ermöglichen (§ 535 BGB, OLG Frankfurt 1. November 1990 16 U 146/89, auch WuM 1991, 88-89 ).“ (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abflus…)

Urteile zu Kellernutzung bzw. Mängeln bei Wasser-, Strom und Sanitäreinrichtungen können Sie unter folgenden Links nachlesen und die Höhe der möglichen Mietminderung davon ableiten.
http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/mietminderu…
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Ke…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abflus…

Ob Sie allerdings die Miete mindern können, wenn die Hauptabwasserleitung nicht beschädigt ist und die Ursache bei einem Mieter liegt und der Vermieter die Leitung im Schadensfall schnell reinigen lässt, das weiß ich nicht.
Wenn Sie Ihr vertraglich gesichertes Recht auf die Nutzung der Waschküche nicht wahrnehmen könnten, wäre eine dauerhafte Minderung sicher möglich. (vgl http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/waschk…) Aber bei kurzfristigeren Problemen - durchschnittlich zweimal im Jahr - weiß ich nicht - das soll nicht heißen, dass ich das Problem nicht eklig finde.
Für eine Wiederholung des gleichen Mangels gibt es meines Wissens bei Lärmbeslästigungen in Intervallen, das gerichtlich festgestellte Recht auf Minderung. Es kommt dann bei der Höhe der Minderung auf die Intervalle an (vgl. http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietminderung-bei-un…). Ob das übertragbar ist, müsste dann ein Gericht entscheiden
Ein anderer Fall - wiederholte Überflutung es kellers mit Regenwasser - wird unter http://www.frag-einen-anwalt.de/Regelmaeig-ueberschw… diskutiert - scheint mir nicht übertragbar.
Bei wiederholtem Schimmelbefall als Mietmangel kann es zu einem Recht auf fristlose Kündigung kommen - aber das nützt Ihnen ja auch nicht.

so jetzt habe ich alles zusammengetragen, was Ihnen nützen könnte - trotzdem keine Rechtsauskunft

Gruß Elfriede