Mietminderung bei ungepflegtem Garten?

Hallo liebe Experten,

man stelle sich folgende Situation vor:
Familie X bezieht ein Haus, das frisch renoviert wurde. Der zum Haus gehörende Garten sieht durch Vernachlässigung ziemlich wüst aus. Es wird im Mietvertrag festgehalten, dass der Garte durch einen Gärtner im Monat nach dem Einzug neu angelegt werden soll.
Nun ist über ein Jahr vergangen und nichts geschah. Termine zur Gartenbegehung wurden immer wieder hinausgezögert und verschoben, es passierte nichts. Ist es möglich/sinnvoll/angebracht, die Miete zu mindern? Familie X bezahlt schließlich für den Garten Miete, kann diesen aber wegen seines wirklich desaströsen Zustands nicht nutzen.

Wie bewertet Ihr die Situation?

Herzlichen Dank!

Hallo,

Mietminderungen sind in der Regel auf den Einzelfall bezogene Entscheidung und werden nicht pauschal durch das Mietrecht eindeutig geregelt.

Daher muss man antworten: Im Prinzip ja, kommt auf die genaue Sachlage an. Bei nicht angelegtem Garten (Baustelle) wurden schon bis zu 10% Mietminderung als gerechtfertigt beurteilt.

Bei Mietminderungen würde ich als Mieter immer einen Fachmann vor Ort einschalten, da gibt es einfach zu viele Fallstricke die den Mieter ganz schnell selbst ins Unrecht setzen.

Gruß
Nita