Hypothetischer Fall.
Gewerblich genutzte Einheit in einem größeren Bürokomplex. Alle paar Wochen gibt es irgendwo unterhalb eine Verstopfung im Abwasserrohr. Das Abwasser von allen Mietern oben drüber läuft in solchen Fällen immer durch einen Bodeneinlauf in der Herrentoilette heraus, weil das der niedrigste Punkt ist.
Eine Kamerafahrt hat ergeben, dass das gusseiserne Abflussrohr stark korodiert und inwändig rau ist. Es sind aber so viele Bögen, dass die Kamerbefahrung nicht weiter geht als etwa 12m. Das bedeutet, dass man im Prinzip keine Ursache kennt.
Die Rohrreinigungsfirma hat eine Intensivreinigung angeraten sowie die Schaffung einer Revisionsöffnung, um das gesamte Rohr abfahren zu können. Das wäre dann aber nicht mehr in der Mieteinheit, in der das Wasser herauskommt.
Der Vermieter unternimmt nichts dergleichen.
Das ist eine echt ekelhafte Angelegenheit und führt jedesmal dazu, dass alle Toiletten der betroffenen Einheit gesperrt werden müssen, bis die Verstopfung beseitigt ist.
Ich hoffe, ich hab das einigermaßen verständlich erklärt.
Nun meine Fragen:
- Kann man eine Mietminderung erwirken? VIelleicht weil die Toiletten in solchen Fällen unbenutzbar sind? Oder weil der Mangel offensichtlich nicht beseitigt wird.
- Kann man den Arbeitsausfall in Rechnung stellen? Wenn die Leute nicht auf die Toilette können, können sie auch nicht mehr arbeiten.
- Die Beauftragung samt Begleitung der Rohrreinigungsfirma muss ja durch einen Mitarbeiter der betroffenen Einheit erledigt werden. Kann man dessen Stundensätze dem Vermieter in Rechnung stellen?