in einem haus ist in allen wohnungen für 3 (fr-so) tage das warmwasser ausgefallen.
wieviel mietminderung kann der mieter verlangen?
in einem haus ist in allen wohnungen für 3 (fr-so) tage das
warmwasser ausgefallen.
wieviel mietminderung kann der mieter verlangen?
Welcher %-Satz angemessen ist, kann pauschal nur aufgrund von bereits ergangenen Beispielurteilen gesagt werden.
z.B.
Warmwasserversorgung (Ausfall) 10% LG Berlin, WM 1955, S.134; AG Münster, WM 1981, S. U 22
Quelle: http://www.brennecke-partner.de/druckversion.php?Id=256
Im Einzelfall sollen auch schon bis zu 30 % als angemessen angesehen worden sein, allerdings kenne ich keinen Seite, die auch entsprechende Urteilsquellen dazu benennt.
Beträgt also die Miete z.B. 500 Euro je Monat,
dann betrüge bei 10% die Minderung = 50 Euro je Monat
bzw. 50 : 30 = 1,67 Euro je Tag
in einem haus ist in allen wohnungen für 3 (fr-so) tage das
warmwasser ausgefallen.
wieviel mietminderung kann der mieter verlangen?
Hallo Eartha,
nur meine Meinung: Warum muss gleich immer die Miete gemindert werden? Es kann doch immer mal vorkommen, das ein technischer Schaden entsteht, der einem durchaus natürlich auch Unbequemlichkeiten bereitet.
Da du hier nichts davon erwähnst, das ein VM aus purer Bosheit diesen Ausfall verursacht hat, hat er doch (da sogar offensichtlich am Wo-E der Schaden behoben wurde) alles getan, um die unangenehme Zeit so kurz wie möglich zu gestalten.
Im übrigen kann man - gerade wenn das Wasser im allgemeinen noch geht - sich auch mal kurzfristig anderweitig behelfen. Wasser kann z.B. auch auf dem Herd erwärmt werden, wenn z.B. Kleinkinder gebadet werden müssen.
Als VM jedenfalls wäre der Mensch der jetzt als Mieter sofort die Miete mindert stocksauer, wenn er Wo-E-Zuschläge etc. bezahlt um sofort den Schaden zu beheben und dann noch eine Mietminderung reingedrückt kriegt. Inwieweit er beim nächsten Mal noch so zügig reagiert (Muss ja sowieso Mietminderung hinnehmen, warum die Eile?) ist dann sicher fraglich.
Wie gesagt: Nur meine Meinung.
Gruß
Nita