Mietminderung bei Warmwasserverlust?

Bei Familie XYZ fällt das Warmwasser aus. Man wartet eine Woche vergeblich auf die Reperatur, Familie XYZ versucht mittels Wasserkochers kleine Wannenfüllungen zu erreichen um Kinder halbwegs zu baden. Dadurch höherer Stromverbrauch. von Hausverwaltung oder Hausmeister erhält man nur äußerst unseriöse Antworten.
Kann Familie XYZ eine Mietminderung durchsetzen, wenn ja wie viel Prozent von Kalt/Warmmiete und nach welchen Urteilen oder Paragraphen im Mietrecht.

MfG Frank

Hallo Frank,

Kann Familie XYZ eine Mietminderung durchsetzen,

ja, kann sie.

wenn ja wie viel Prozent von Kalt/Warmmiete und nach welchen Urteilen

Zugesprochene Minderungen per Urteil hier:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_warmwas…

Paragraphen im Mietrecht.

Grundlage bildet der §536 Abs.1 BGB

Für den erhöhten Stromverbrauch eventuell noch Schadensersatz nach §536a Abs.1 BGB

Gruß

Joschi

Die Links sind sehr hilfreich danke.