Mietminderung bei Wassereintrinken in Wintergarten

Hallo,
ich habe folgende Situation. Seit einiger Zeit gelangt in meinen Wintergarten bei entsprechender Wassermenge Regenwasser in den Wintergarten.
Dieses habe ich auch dem Vermieter mitgeteilt, daraufhin wurde zwei Mail Bleche an der möglichen Einstiegsstelle angebracht. Zunächst sah dies auch
gut aus. Allerding seit dem die Schneeschmelze runterkam, dringt erneut Wasser ein. In beiden Fällen habe ich ihm dies nun erneut mitgeteilt.
Heute abend bekam ich nun per Mail die lapidare Antwort, dass er zeitnah etwas unternehmen würde.

Welche handhabe habe ich in diesem Fall?

erneut anmahnen, frist setzen, androhen falls nicht erledigt und schäden hinzukommen er alleine haftet- falls es zu massiven schäden kommt, die gesundheitsbedrohend sind firma beaufrtagen, leider nur in vorkasse möglich, betrag späeter einklagen

hallo!

hast du schriftlich bescheid bekommen, daß er was unternimmt? du kannst von dem tag an, an dem du den mangel dem vermieter mitgeteilt hast, mietminderung machen. ich würde ihm schriftlich darüber in kenntniss setzen, und ab sofort 15-20% von der kaltmiete einbehalten.
wenn du dir unsicher bist, einfach mal beim ortsansässigen mieterbund anrufen, da gibt man gern auskunft(jedenfalls bei uns)!!!

mfg, heiko

Hallo Achtal, solange der Vermieter signalisiert, dass er sich drum kümmern wird, besteht kein Anlass zur Sorge. Ich würde mir das aber schriftlich geben lassen.

Good luck

hALLO;

man kann selbstverständlich eine Mietminderung geltend machen. wie hoch die sein darf ist im Internet nachzulessen. Schauen Sie einfach mal nach unter Google und dann Mietminerung.
Wir haben auch einen Wintergarten und wenn Wasser eingedrungen ist lage es meist daran das die Dachrinnen voll Laub, Moos etc waren und das Wasser nicht wie geplant abfliessen konnte. Sobald wir die Dachrinnen vom Wintergarten gesäubert haben war alles wieder o.k.
lg
MT

Guten Morgen,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo,

ich würde mal folgende Handhabung anraten:

Schriftlich den Mangel mitteilen mit Fristsetzung zur Behebung. Falls Frist verstreicht, nochmal anmahnen, dann aber Mietkürzung androhen. Die Höhe der Kürzung bitte mal bei google erforschen. Je größer der Mangel an der Mietsache und je größer die Beeinträchtigung Ihrerseits dadurch, desto höher die Mietminderung.

Viel Glück!

Micha

Hallo,

am besten hältst du das noch einmal schriftlich fest, in dem du deinen Vermieter zur „Mängelbeseitigung“ aufforderst. In dem Schreiben solltest du eine angemessene Frist von ca. 2 Wochen aufnehmen und auf mögliche Folgeschäden verweisen.

Sicherlich kommt es auch ein wenig auf die Nutzung des Wintergartens an. Aber wenn dieser nicht als „vollwertiger Wohnraum“ genutzt wird (ist die Fläche im MV voll berücksichtigt??)

Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung berechtigt wäre… weiß ich leider nicht.

Beste Grüße.

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, aber hatte leider nicht eher Zeit…

Zum Thema:
Würde mich im großen und ganzen 0174heiko1968 bzw. Michaela anschließen: Mangel nochmals schriftlich anzeigen (ggf. per Einschreiben/Rückschein) und für die Beseitigung angemessene Frist einräumen (ca. 2 Wochen). Danach Mietminderung androhen, wobei man die Höhe der Kürzung nochmals recherchieren sollte (Internet, Mieterverein etc.) - da habe ich nicht wirklich einen Vorschlag.

Vielleicht gibt es ja noch den Weg der gütlichen Einigung mit dem Vermieter - wenn nicht, musst du allerdings konsequent sein und die Miete kürzen…

Ich wünsche dir viel Erfolg.

schoerschi

PS: Da ich kein Rechtsanwalt o. ä. bin, kann ich selbstverständlich keine Haftung für meine Tipps übernehmen. Das Geschriebene stellt nur meine persönliche Meinung dar.