hallo.habe lecker wasserrohrbruch in heizungsrohr in meiner mietwohnung.
in schlafzimmer wurde estrich aufgestemmt und die leitung repariert. nun stehen in 4 zimmern so entfeuchtungsgeräte die tüchtig krach machen und durch den sauerstoffentzug kopfschmerzen verursachen. riesige schläuche sind kreutz und quer verlegt.sollen ca. 4 wochen bleiben. teppiche,tapeten,teilweise möbel nass. möbel musten massiv verrückt werden. inwieweit kann die miete gemindert werden?
Hallo,
es gibt keinen Sauerstoffverbrauch oder mangel es wir heiss keinen heizen mehr nötig, durch die Einschränkung ist vielleicht 20-25% möglich, unterkunft im Hotel, je nach Versicherungspolice, Eigenleistung ist bei Arbeiten möglich und die Hausrat falls was an den Möbeln kapputt ist. Mieterbund hat Tabellen für Mietminderung hängt vom Richter ab und der Wohnung ( ausweichmöglichkeit )Hausverwaltung bzw. Vermieter fragen und mit ins Boot nehmen, kömmt mehr bei raus…
Gruß
Stephan
ich denke, du darfst die miete mindern, das gesetz kenne ich jedoch nicht.
viele grüße
maria
Hallo, kann leider nicht helfen. Wenn Sie informiert sind, würden Sie es mir bitte mitteilen. Das würde mich auch sehr interessieren. Vielen Dank
Entfeuchtungsgeräte entziehen keinen Sauerstoff.
Ich würde mit dme Vermieter REDEN ob aufgrund der Umstände die Miete bis zum Abschluss der Arbeiten heruntergesetzt werden kann.
Ob rechtens und welche Minderung zulässig kann wg. der vielen Faktoren nur ein Anwalt einigermaßen sicher beurteilen, hier fehlen viele Details um das abzuschätzen.
Hallo,
die Stromkosten für die Entfeuchter muss der Vermieter tragen, also schnell den Zählerstand notieren. Da durch den Lärm der Geräte kein vernünftiges Wohnen möglich ist, glaube ich, daß der Vermieter in dieser Zeit eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen muss und auch alle Schäden ersetzen muss. Am besten, Du machst noch Fotos von dem Zustand der Schäden und der Wohnung.
Zur Sicherheit frag mal den Mieterbund zu dieser Sache.
Gruss Huftier
Hallo,
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich weiß aber nicht, ob die Miete überhaupt gemindert werden kann, der Bruch ist ja nicht vom Vermieter verursacht worden.
Das klingt nach einem Versicherungsschaden .Setzen sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung !
Hallo da kann ich leider nichts zu sagen.Wende Dich an die NRW-Verbraucherzentrale oder den örtlichen Mieter-verein.Mit freundlichen Grüßen karlhans35
Wenn die Rohre nicht uralt waren, kann der Vermieter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Er hat die nassen Möbel nicht zu verschulden. Unangenehm, aber stellen Sie sich vor Sie seien Eigentümer. Die Situation wäre nicht anders verlaufen.
Hallo!
Das kommt auf den Umfang des Schadens und die Belastung durch die regulierenden Maßnahmen an.
Die Mietminderung sollte hierbei jedoch zwischen 50 und 100% liegen. Erhebliche Feuchtigkeit und Nässe mit Tropfwasser und Durchfeuchtung des Fußbodens, rechtfertigen lt. AG Leverkusen 50& Mietminderung.
Das AG Schöneberg (AG Berlin-Schöneberg, Urteil v. 10.04.2008, Az.: 109 C 256/07) beschied sogar wegen wochenlangem Lärm wegen Entfeuchtung von Wasserschäden durch Trocknungsgeräte, bis zu 100% Mietminderung (Nutzung der Räume sei unzumutbar. Die mit der Mängelbeseitigung verbundenen Stromkosten und Aufwendungen für eine zeitweilige Ausquartierung waren dem Mieter zu ersetzen. Ebenso Kostenersatz für Ersatzunterbringung und Mehraufwände.
Einzelfallabhängig, aber 50% sollten im Rahmen des möglichen sein, wenn denn die Belastung der Regulierungsmaßnahmen bei Ihnen wirklich beeinträchtigend sind - Sie jedoch in der Wohnung vcerbleiben können.
Hoffe, ich konnte helfen!
sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Leider weiss ich keine Lösung für Ihr Problem.
ALles Gute!