Liebe/-r Experte/-in,
ich habe zwei Mietfragen und hoffe sehr, daß Sie mir helfen können.
Ich bin seit 12 Jahren Mieter in einem Mehrfamilien-Mietobjekt, welches durch eine Hausverwaltung verwaltet wird.
- Der Hausverwalter versucht seit Dez. 2011 für das Jahr 2009 gegen mich eine Betriebskostenabrechnung geltend zu machen, obwohl er das gesamte Mietobjekt für 2009 nicht abgerechnet hat. Keiner der anderen Mieter hat für dieses Jahr eine Betriebskostenabrechnung erhalten, ich selbst auch nicht. Alles, was er mir bisher übersandt hat, ist ein Kontrollabrechnungsblatt, was keine Betriebskostenabrechnung darstellt. Gegenüber den anderen Mietern habe ich immer einen extrem hohen Verbrauch in jeder Hinsicht und somit auch erhebliche Nachzahlungen. Da sich die Hausverwaltung in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befindet (Reparaturen können nicht mehr ausgeführt werden, weil kein Geld da ist), habe ich nun den Verdacht, daß man sich mit meiner Einzelforderung sanieren möchte. Meinen bereits im Dez. eingelegten Widerspruch ignoriert man einfach und beharrt weiter auf den Ausgleich dieser Abrechnung, was ja keine Abrechnung ist. Außerdem hätte diese Abrechnung ja bereits bis 31.12.10 vorliegen müssen und muß m.E. zu einem späteren Zeitpunkt auch nicht mehr anerkannt werden.
Meine Frage ist nun, ob ein Vermieter eines Mehrfamilienhauses das Recht hat, lediglich eine einzelne Mietpartei abzurechnen. Ich bin der Ansicht, daß er das nicht darf (entweder rechnet er alle ab oder gar keinen) und schon gar nicht ohne Vorlage einer tatsächlich ordentlichen Abrechnung. Könnte man hier möglicherweise auch Betrug unterstellen?
- Seit einem Jahr habe ich in meinem Bad im Duschbereich einen erheblichen Wasserschaden, der dem Verwalter auch gemeldet und von diesem in Augenschein genommen wurde. Dieser Wasserschaden resultiert aus gerissenen Fugen und Fliesen, so daß die gesamten Duschwände das Wasser aufnehmen. Das führte dazu, daß der darunter liegende Keller, in welchem sich die Waschmaschinen und der Trockenraum aller Mieter befindet, unter Wasser stand. In unserer eigenen Wohnung sind von der Nässe der angrenzende Flur und 1 Zimmer betroffen. Die Tapeten platzen auf, es entsteht Salpeterbildung, der Putz rieselt von den Wänden und die Steckdosen standen bereits unter Wasser und haben für einen kompletten Stromausfall gesorgt. Da der Hausverwalter auch für diese Reparatur keine Mittel hat und wir ein kleiner Handwerksbetrieb sind, hat er sich bereits vor einem Jahr von uns ein Angebot für die Instandsetzung eingeholt, diese aber bisher nicht ausführen lassen. In diesem Zusammenhang haben wir uns dann bereit erklärt, den betreffenden Bereich im Bad notdürftig mit Klebeband abzudichten, damit zumindest der Wasserschaden eingegrenzt wird und andere Mieter nicht davon betroffen werden. Allerdings wußten wir nicht, daß die Reparatur so lange auf sich warten lassen würde. Seither dichten wir unentwegt ab. Ich möchte den Zustand so nicht mehr hinnehmen und den Vermieter unter Druck setzen, indem ich von meinem Rückbehaltungsrecht Gebrauch mache und ab sofort keine Miete mehr zahlen werde. Außerdem möchte ich für den gesamten Zeitraum seit Bestehen des Schadens Mietminderung geltend machen. Ich weiß, daß man hierauf ein Anrecht hat, bin mir aber nicht sicher, in welcher Höhe ich Mietminderung geltend machen kann. Viele User sprechen bei Wasserschaden von einer 100%igen Mietminderung, mal abgesehen davon, daß bei Wasserschäden wohl sofortiger Handlungsbedarf besteht.
Ich hoffe sehr, daß Sie etwas Licht ins Dunkel bringen können, und bedanke mich schon jetzt für die Unterstützung.
Viele Grüße
Monika
