Hi Daniel,
Offenkundig hast du nicht verstanden, dass dies hier keine
Rechtsberatungsplattform ist und man somit auch nur
(unbezahlte) Ratschläge gibt.
Ratschläge sollten, müssen aber nicht, mit der Wirklichkeit zusammen passen. Ansonsten muss damit gerechnt werden, das ein anderer dies geraderückt.
Somit kannst du deine Kommentare
auch entsprechend verfassen.
Das „Blödsinn“ war doch schon in Klammern mit ironischen Smiley versehen. So sollte der Ausdruck „Achtung Falsch“ unterstrichen werden.
Stell dir vor es gäbe mehrere von
deiner Sorte, die hier alles als Blödsinn abtuen,
Wer redet denn hier von „alles abtun“???
Es wurde dezidiert auf einzelne Aspekte eingegangen, dass könnte auch als Gegenteil von „alles abtun“ durchgehen.
Mein Text hat nie als alles falsch hingestellt.
btw hier gibts noch mehr Geradeausschreiber…
dann würde
irgendwann das Portal zum erliegen kommen,
Meine Texte sollen einfach mal zum Überlegen anregen, bevor leichtfertig etwas geschrieben wird. Es gibt Leute, die alles einfach glauben. Daraus kann gerade hier der sensible Bereich von Mietvertragsverhältnisse nachhaltig gestört werden.
Somit sollte der Schreiber auch ein Verantwortungsbewußtsein dafür im Auge behalten, gerade als auch Betroffener „VM“.
da niemand mehr
bereit ist auf Fragen zu Antworten.
Diese Auffassung wird von mir nicht geteilt.
Der Mod schritt nicht ein, also war alles OK nach den Regeln.
Tatsache ist, dass es einen Modernisierungszuschlag geben
kann.
Schön, daß wir hier einig sind.
Da sich die Diskussion jedoch auf einen ausgesprochenen Mangel
bezieht, nach dessen Beseitigungspflicht gefragt wird,
Zur Antwort hier das Zitat von Ursprungsposter:
In der jetzigen Wohnung sind alte Holzfenster (ca. 40 Jahre, der Kitt fällt raus und die Fenster stehen zum Teil vom Rahmen zum Flügel ab. Im Winter zieht die Wärme durch die Spalten und nicht isolierten Fensterglas hinaus.) und der Vermieter hat nicht vor sie in den kommenden Jahren auszutauschen.
ohne Kommentar
ist der
Modernisierungswert zunächst irrelevant, da der Vermieter eine
Erhaltungspflicht hat.
Vom Wert hat bislang noch keiner gesprochen.
Nur weil Nebenschauplätze aufgemacht werden, wird die Kernaussage nicht besser:
Die Modernisierung ist davon zu
unterscheiden.
Zu meinem Blödsinn lässt sich sagen, dass sich die
angenommenen 10 % mit Sicherheit nicht unendlich potenzieren
lassen.
Hmm, eigendlich wurde nur malgenommen…
Ach ja, statt 175% solltes es nur 165% bei 11*15% herauskommen, sorry.
Dies soll ein Richtmaß für ein Fenster darstellen.
Leider gibt es sowas wie ein Richtmass leider nicht. Es gibt nur eine Liste von Gerichtsurteilen unterschiedlicher Stufe, die zu speziellen Fällen einen Prozentsatz hergeben.
Richtmaße durch eigene Annahme haben von Gericht keinerlei Bestand.
Bei
mehreren beschädigten Fenstern muss man die Gesamtsituation
bewerten.
Das hätte auch gleich geschrieben werden können…
Vielelicht wurde bislang hier eine Vorgehensweise öffentlich bekanntgegeben? Mir wäre keine bekannt, wäre aber an dieser Info sehr interessiert.
Im übrigen ist deine Bemerkung zur Beseitigungspflicht in der
Form und der Sache falsch.
Es bleibt bei meiner Aussage, daß ein Mieterschaden als Mangel die Beseitigungsplicht dem Mieter obliegt.
Loser Kit fällt idR nicht darunter, es denn dieser wurde mutwillig entfernt, damit es besser zieht.
Es gilt die Pflicht zur Beseitigung
des Mangels dann, wenn sich dieser während der
Vertragslaufzeit ergeben hat oder zu einer erheblichen
Verschlechterung der Wohnsache führt.
für wen auch immer…
Offensichtlich scheinst du hier zwischen den verschiedenen
Bedingungen bei Sondereigentum bzw. bei Mietsachen nicht zu
differenzieren.
Sondereigentum würde hier gar nicht vorgegeben.
Die einzuräumende Frist bezieht sich nach dem BGB immer auf
das konkrete Einleiten von Maßnahmen die zur Beseitigung des
Mangels geeignet sind.
Warum wurde dies nicht gleich so eindeutig so dargestellt?
Dann kann auch gleich miterwähnt werden, das die Frist erst läuft, wenn die Erklärung zur Kenntnis genommen werden konnte. Bei Urlaub vom VM kann sich das schonmal erheblich verlängern. Warum also Erwartungen wecken, die Enttäuscht werden können?
auch kein vlg