Mietminderung da Bad nicht genutzt werden kann

Sehr geehrte User,

Im Oktober brach in meinem Haus ein Wasserschaden aus,und zwar ein Stockwerk tiefer,nichtsdestotrotz wurde mein Bad aufgerissen(Dusche,Kacheln etc)und mir wurde das Wasser abgedreht,und es wurde mir verboten die dusche und das Klo zu nutzen.Als nach 10 Tagen nichts passierte,schickte ich ein einschreiben an die Hausverwaltung mit der Aufforderung den Schade sofort zu beheben,und fallsw das nicht sofort geschieht,werde ich die miete um 50 prozent mindern.Daraufhin kam keine antwort.Jetzt,im Februar,droht mir die Hausverwaltung mit Rausschmiss,weil ich Ihnen Geld schulde ,und dass sie mir ja gar nicht erlaubt hat,die Miete zu kurzen.Duerfen die das?Was soll ich tun?
Ich danke ganz herzlich schon mal im Vorruas fuer Antworten!

Hallo,normalerweise droht man erst mit Minminderung,und macht Sie dann,außer Sie haben ein kleines Kind,Dann ist es unzumutbar,zu warten.

Rausschmeißen ???Ehrlichgesagt glaube ich das nicht.Aber Sie könnten Ihnen nun Vorschlagen,Sie bezahlen nun das Geld,fordern aber sofortige Behebung der Mängel.Und ich würde mich bei einem Anwalt absichern.
LG