Mietminderung Dachterasse

Hallo,

vor 3 Jahren sind wir in eine Maisonettenwohnung gezogen. Vor allem wegen dem Fahrstuhl und der Dachterasse haben wir uns für diese Wohnung entschieden.
Das Problem: Die Dachterasse ist komplett mit (Zitat Hausverwalter: „Billigmaterial“) Holz ausgekleidet. Holz auf dem Boden und an den Wänden. Das Holz war druckimprägniert und sah anfangs auch toll aus. Nun ist es aber schon nach 3 Jahren total fertig. Unsere Tochter(2J) hat sich einmal bereits ca. 15 Splitter eingetreten, die ärztlich entfernt werden mussten. Da liessen wir sie nur noch in Schuhen auf die Terasse. Mittlerweile lassen wir sie gar nicht mehr rauf, weil wir eben Angst haben, dass unsere Tochter, was ja gelegentlich vorkommt, hinfällt und dann ihr ganzes Körperchen übersät ist mit Holzsplittern. Es sind auch mehrere Löcher im Boden… da wo die Astlöcher nach unten gefallen sind, d.h. diese Löcher erweisen sich als Stolperfalle. Die Wände sind mit Panellen verkleidet. Diese harzen dermassen, dass man sie nicht mehr berühren mag. Ausserdem schüsseln sie. Von den verwendeten Schrauben ist mehr als die Hälfte total verrostet. Es wurde einfach an allem gespart. Hätte mann Gutes Holz und verzinkte Schrauben benutzt, könnte man vermutlich noch ewig den schönen Ausblick geniessen.
Wir haben die Miete um 10% gekürzt, nachdem wir die Mängel angezeigt und die Minderung angekündigt hatten. Der Verwalter lies uns mitteilen, dass er eine Minderung von 10% in Ordnung finde, ABER nur auf die Hälfte der Fläche der Terasse (welche er noch falsch angab). Also nicht 10% von der gesamten Miete, sondern nur 10% für anteilige qm der Dachterasse, d.h. eine Mietminderung von 3,00 € (!!!). Er riet uns, doch auf eigene Kosten Kunstrasen auszulegen. Der würde nur etwa 2 Euro nochwas pro m² kosten.

Zu den Fragen:

  • Was für eine Mietminderung wäre in diesem Fall gerechtfertigt?
  • Muss nicht der Vermieter/Hausverwalter dafür Sorge tragen, dass notwendige Reparaturen vorgenommen werden? Unser Hausverwalter meinte, dass Holz ein Naturprodukt sei und man ja nicht alle Jahre das Holz wechseln könnte.
  • Müssen wir uns damit abfinden, dass man uns einfach Kunstrasen reinlegt oder können wir verlangen, dass das Holz und die Schrauben ausgewechselt werden?

Hallo,

gibt es bei Euch einen Mietspiegel oder in einer nahe gelegenen Stadt, die bei Euch Anwendung finden kann hinsichtlich der Vergleiche ? Wenn ja, ist dort nicht für Maisonette-Wohnungen ein Zuschlag enthalten auf die Miete in Höhe von xx % ?

vor 3 Jahren sind wir in eine Maisonettenwohnung gezogen. Vor
allem wegen dem Fahrstuhl und der Dachterasse haben wir uns
für diese Wohnung entschieden.
Das Problem: Die Dachterasse ist komplett mit (Zitat
Hausverwalter: „Billigmaterial“) Holz ausgekleidet. Holz auf
dem Boden und an den Wänden. Das Holz war druckimprägniert und
sah anfangs auch toll aus. Nun ist es aber schon nach 3 Jahren
total fertig. Unsere Tochter(2J) hat sich einmal bereits ca.
15 Splitter eingetreten, die ärztlich entfernt werden mussten.
Da liessen wir sie nur noch in Schuhen auf die Terasse.
Mittlerweile lassen wir sie gar nicht mehr rauf, weil wir eben
Angst haben, dass unsere Tochter, was ja gelegentlich
vorkommt, hinfällt und dann ihr ganzes Körperchen übersät ist
mit Holzsplittern. Es sind auch mehrere Löcher im Boden… da
wo die Astlöcher nach unten gefallen sind, d.h. diese Löcher
erweisen sich als Stolperfalle. Die Wände sind mit Panellen
verkleidet. Diese harzen dermassen, dass man sie nicht mehr
berühren mag. Ausserdem schüsseln sie. Von den verwendeten
Schrauben ist mehr als die Hälfte total verrostet. Es wurde
einfach an allem gespart. Hätte mann Gutes Holz und verzinkte
Schrauben benutzt, könnte man vermutlich noch ewig den schönen
Ausblick geniessen.
Wir haben die Miete um 10% gekürzt, nachdem wir die Mängel
angezeigt und die Minderung angekündigt hatten. Der Verwalter
lies uns mitteilen, dass er eine Minderung von 10% in Ordnung
finde, ABER nur auf die Hälfte der Fläche der Terasse (welche
er noch falsch angab).

Wenn die Dachterrasse nicht ordnungsgemäss benutzbar ist, musst Du den Hausverwalter nun auffordern und zusätzlich den Vermieter, die Mängel zu beseitigen bis spätetens xx.xx.2003. Etwa vier Wochen Zeit einräumen. Durch die Verletzungsgefahr ist die Dachterrasse natürlich nicht benutzbar. Wenn kein Mietspiegel besteht, erkundige Dich bei der Gemeinde, wie teuer üblicherweise die normalen Wohnungen mit Balkon pro Quadratmeter vermietet werden. Erkundige Dich auch, welche Zuschläge die Gemeinde für Maisonetten berechnen. Du kannst hier mindestens 35 EURO ansetzen als Mietminderung.

Du musst nun also die Aufforderung zur Mängelbeseitigung schriftlich an den Verwalter vornehmen. Lasse Dir bitte bestätigen, dass er überhaupt zuständig ist für die Beseitigung der Mängel, aber auch für die Meldung der Mängel. Kopie auf jeden Fall an den Vermieter. Wir die Frist nicht eingehalten, Vermieter und Verwalter in Verzug setzen und eine Nachfrist von 14 Tagen einräumen mit der Androhung, wenn der erneute Termin verstrichen ist, dass ihr zur Selbstvornahme schreitet und die Kosten mit der Miete verrechnet. Du kannst ruhig hinweisen, dass Du Dir ausdrücklich vorbehälst Kostenvorschuss zur Reparatur der nicht vertragsgemässen Teile zu verlangen.

Also nicht 10% von der gesamten Miete,

sondern nur 10% für anteilige qm der Dachterasse, d.h. eine
Mietminderung von 3,00 € (!!!). Er riet uns, doch auf eigene
Kosten Kunstrasen auszulegen. Der würde nur etwa 2 Euro
nochwas pro m² kosten.

Zu den Fragen:

  • Was für eine Mietminderung wäre in diesem Fall
    gerechtfertigt?
  • Muss nicht der Vermieter/Hausverwalter dafür Sorge tragen,
    dass notwendige Reparaturen vorgenommen werden? Unser
    Hausverwalter meinte, dass Holz ein Naturprodukt sei und man
    ja nicht alle Jahre das Holz wechseln könnte.

In diesem Fall ist es wohl keine ordnungsgemässe Arbeit gewesen, denn Holz soll nach einem Einbau nicht mehr harzen. Auch Astlöcher dürfen nicht entstehen. Der Verwalter redet Unsinn. Hier wurde noch nicht zum Bau ausgereiftes Holz verwendet und der Vermieter haftet nun eben gegenüber dem Mieter, dass alles ordnungsgemäss im Rahmen des Mietvertrages bleibt.

  • Müssen wir uns damit abfinden, dass man uns einfach
    Kunstrasen reinlegt oder können wir verlangen, dass das Holz
    und die Schrauben ausgewechselt werden?

Ihr könnt selbstverständlich verlangen, dass Holz und Schrauben gewechselt werden. Einem Kunstrasen, der zudem unhygienisch ist, müsst ihr nicht zustimmen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Tips und die schnelle Antwort.
Was soll ich machen wenn der Vermieter darauf besteht nur 3 EUR als Mietminderung zu akzeptieren?

Wenn es dann so weit gekommen ist das wir die Schäden selbst beheben müssen, was müssen wir beachten? Können wir einen X-beliebigen Fachmann dafür nehmen oder müssen wir uns dann auch noch um günstige Angebote kümmern?

Hallo,

vielen Dank für die Tips und die schnelle Antwort.
Was soll ich machen wenn der Vermieter darauf besteht nur 3
EUR als Mietminderung zu akzeptieren?

Dieser Betrag ist für eine nicht nutzbare, aber mitvermietete Dachterrasse einer Maisonette-Wohnung eine Frechheit. Kündige ihm die von mir empfohlene Minderung an und warte ab, wie schriftlich darauf regaiert wird. Dann melde Dich bitte direkt bei mir.

Wenn es dann so weit gekommen ist das wir die Schäden selbst
beheben müssen, was müssen wir beachten? Können wir einen
X-beliebigen Fachmann dafür nehmen oder müssen wir uns dann
auch noch um günstige Angebote kümmern?

Hier ist dann zuerst ein Angebot einzuholen, was auch bereits nach dem ersten Verzug geschehen kann. Der Vermieter oder die Hausverwaltung erhält eine Kopie mit der Aufforderung die Massnahme zu übernehmen, wnen bis zum 2. Termin nichts geschieht ist die Massnahme in Auftrag zu geben und die Kosten sind zu verrechnen. Wenn ein guter Mieterverein in der Nähe ist, überleg Dir, ob Du nicht mindestens dort eintrittst, um Dich in einer solchen Massnahmen begleiten zu lassen.

Gruss Günter