Mieter ist im Januar eingezogen und hat nun im März beim erstmaligen Baden entdeckt, dass beim Baden in der vorhandenen Badewanne Wasser ausläuft wenn es abgelassen wird. Beim Duschen geschah dies bisher nicht. Vermieter lässt Handwerker kommen der sich ewig abmüht und dann erklärt, dass das Problem nur behoben werden kann wenn beim Nachbarn drunter die Decke aufgebrochen wird damit er an die betroffenen Rohre könne. Ansonsten sei nichts zu machen.
Frage: Wenn das Baden nun ohne Deckenaufbruch des Nachbarn nicht mehr möglich ist - sprich Badewanne vorhanden, kann aber als solche nicht genutzt werden - kann der Mieter da Mietminderung beantragen?