Mietminderung dur nicht nutzbarkeit der Gemeinschaftstrockenböden?

Seit Monaten werden die Trockenböden durch andere Mieter zur lagerung von Spermüll belagert.
Vor ca.2-3 Wochen wär eine Dame von der Wohnungsgesellschaft da, aber es hat sich nicht viel geändert außer dass die Böden nicht mehr permanent abgeschlossen sind. Auf einen der Trockenböden wurden mittlerweile sogar die Wäscheleinen durchgeschnitten! Der andere ist noch immer mit Sachen zugestellt…
Kann ich theoretisch eine Mietminderung durchsetzten, da die Trockenböden für mich nicht nutzbar sind, da es im Mietvertrag als nutzbar eingetragen ist? Wenn ja, in welcher höhe?

Ich schätze mal, 3- 5% kannst Du mindern, von der Warmmiete.

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG