Hallo zusammen,
vor einem Monat sind wir in unsere neue Wohnung eingezogen. Beim Einzug stellten wir schon Wasserflecken oberhalb der Fussleiste im Schlafzimmer fest. Feuchtigkeit gemessen, alles trocken. Nun haben wir natürlich Dusche und Badewanne in den letzten vier Wochen benutzt. Wasserflecken wieder da! Was war passiert!? Abfluss defekt, nicht unsere Schuld! Hat auch die Vermieterin bestätigt. Nun wird im Badezimmer ein Trockengerät aufgestellt für ca. 2 Wochen. Wie schaut es hier mit einer gerechten Mietminderung aus? Und was passiert mit den Stromkosten? Kann mir jemand einen gerechten Ausgleich empfehlen? Wir habe nein gutes Verhältnis zur Vermieterin. Vielen Dank!!!
Hallo Ferris 25,
guck mal unter „Mietminderungstabelle Abfluss“.
Hast Du ein, kein oder nein gutes Verhältnis zur Vermieterin???
Wie auch immer:
ich würde es im Guten versuchen , einen Betrag aushandeln und das dann schriftlich!! festhalten.
Viel Glück,
Huftier
Hallo,
Dir steht keine Mietminderung zu, da du als Mieter die sogenannte Duldungspflicht über dich ergehen lassen musst. Das heißt, dass du Arbeiten innerhalb deiner Wohnung zum Schutz der Bausubstanz hinnehmen musst. Falls dich die Geräte nachts stören kannst du sie auch ausschalten. Die Stromkosten werden dir entweder pauschal durch die Versicheurng ersetzt, oder es befindet sich ein Zähler dran…
Eine Mietminderung kannst Du nur ansetzen, wenn der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt und eine notwendige Reparatur nicht ausfuhrt.
Und wenn Du Schadensersatz geltend machen willst, mußt Du einen konkreten Schaden nachweisen, der Dir entstanden ist.
Ist sehr schwierige hier etwas durchzusetzen. Ich würde es besser mit einem freundlichem Gespräch versuchen. Aber wenn der Vermieter sich weigert, würde ich ich nicht streiten.
Sei froh, dass dein Vermieter schnell reagiert hat.
LG
Hallo ich mache keine Rechtsberatung kann ihnen aber insoweit sagen…Wenn Sie zu iher vermieterin ein gute Verhältnis haben sollten Sie mit ihr Kaffee trinken gehen und die Angelegenheit in Ruhe bereden.Ich sag immer Leben und lebenlassen.
LG.Peter Schneider
Hallo zusammen!
Vielen Dank für die Antworten!!! Wir haben ein gutes Verhältnis zur Vermieterin und das soll durch diese Sache auch nicht getrübt werden!!! Sie selbst hat uns vorgeschlagen, dass wir uns schlau machen sollen, was an Minderung geltend gemacht werden kann. Ein Schaden ist uns durch den defekten Abfluss und die kleinen Wasserflecken nicht entstanden. Mehr geht es uns um die Trockengeräte. Klar, die Instandsetzung müssen wir dulden. Aber wie schaut es mit einem Ausgleich für die Lärmbelästigung aus? Im Netz finde ich verschiedene Angaben, die von 100% bis 25% differenzieren. Einide Ratschläge habe ich ja schon von Euch. Wie aber würdet Ihr Euch in unserem Fall verhalten? Nur Stromkosten ausgleichen?
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Wie schon erwähnt ich würde kein Ding aus der Sache machen.So wie es bei ihnen aber den anschein hat wollen Sie unbedingt midern.Die Rechtsprechung geht von 25% bis 100% aus je nach Fall.In ihrem Fall würde ich sagen Max 10% Minderung.Ich würde dies jedoch Aufgrund des guten Verhältnisses nicht auf die Spitze treiben.Machen Sie einen Vorschlag x und warten Sie ab wie die Gegenseite reagiert.
LG P.Schneider
Hallo!
Normalerweise muß die Vermieterin die Stromkosten bezahlen,da es ja nicht Ihre Schuld war.Das mit der Mietminderung weiß ich leider nicht.
Vielleicht hilft Ihnen das etwas weiter.
LG Sonja