Mietminderung durch nicht nutzbaren Innehof

Hallo Experten,
folgendes Szenario:
In einem Mietshaus mit 26 Wohnparteien und einem Hinterhaus mit 6 Parteien wurde von der Hausverwaltung ein Verbot für die private Nutzung des Innenhofes ausgesprochen. In dem Mietshaus sind ca. 12 Kinder in verschiedenen Altersgruppen (von 2 - 14) anwesend. Wie kann man gegen so ein Verbot vor gehen? Ist es eigentlich rechtlich korrekt ein solches Verbot auszusprechen? Man zahlt ja in der Miete die Nutzung des Hofes mit.

Um schnelle Antworten Danke ich im Voraus.

Mfg cfeg

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG