Mietminderung durch Ratten auf Außenanlagen

Hallo,

wenn sich nun Ratten auf den Außenanlagen eines Wohngebäudes befinden, könnte man dann die Miete mindern? Wenn ja wieviel?
Nehmen wir mal an, man bringt den Müll runter und man macht den Müllcontainer auf und oben auf dem Müll sitzen gleich mal 4 Ratten und schauen einen an. Anschließend wirft man den Müll rein und wenn man 3 Minuten wartet, kann man beobachten, wie 8-10 Ratten unter dem Container heraus in Richtung Grünanlage laufen…
Es handelt sich hier um einen Wohnblock vor dem ein Fußweg langgeht und dahinter ist ein Parkplatz und der Stellplatz für die Müllcontainer (ca. 5m von der Haustür entfernt).
Anwohner haben schon mehrfach die Wohnungsgesellschaft informiert. Nun zuzüglich bereits das Gesundheitsamt. Wäre in diesem Fall eine Mietminderung möglich? Wo könnte ich soetwas nachlesen? Ist nämlich nicht so toll, wenn die Kinder aus dem Haus treten und erstmal schauen müssen, ob keine Ratten da sind. Hab es bisher immer nur mit 10% Abzug bei Ratten auf Hof eines Hauses gefunden, aber das ist ja nicht dasselbe(?)…
By the way, wenn nun noch Tauben permanent die Dachterrasse und das vorm Haus parkende Auto zupflastern, weil sie in Mengen wild auf den Bäumen vorm Haus leben -> ist da noch was möglich?

Merci, S.M.

Moin,

OK, Ratten sind das Eine. Aber glaubst Du, der Vermieter hat die Tauben böswillig dressiert, um auf den Bäumen zu leben und auf Deine Terasse zu scheissen?
Wo willst Du denn da eine Mietminderung geltend machen?

Wegen der Ratten: wenn auch nach EInschaltung des Gesundheitsamtes nichts passiert, würde ich eine Selbstvornahme ankündigen, Frist setzen, nach fruchtlosem Versteichen der Frist (vielleicht in Gemeinschaft mit den anderen Mietern) eine Firma mit der Beseitigung des Rattenproblems beauftragen und die Kosten nach Ankündigung von der Netto-Miete abziehen. Fertig ist die Laube…

Gruß,

Florian

Hallo,

soweit Ratten sich auf einem Grundstück aufhalten ist das zuständige Ordnungsamt der Kommune zu verständigen. Ratten müssen bekämpft werden. Größere Städtze, aber auch kleine Gemeinden haben meist einen Mitarbeiter, der Rattenköder auslegt. Geregelt ist die Rattenbekämpfung meist in der ortspolizeilichen Satzung der jeweiligen Gemeinde. Gesundheitsämter kümmern sich nicht um diese Problematik.

Gruss Günter

Mietminderungen ausserhalb des Wohnbereiches sind nicht möglich.

wenn sich nun Ratten auf den Außenanlagen eines Wohngebäudes
befinden, könnte man dann die Miete mindern? Wenn ja wieviel?
Nehmen wir mal an, man bringt den Müll runter und man macht
den Müllcontainer auf und oben auf dem Müll sitzen gleich mal
4 Ratten und schauen einen an. Anschließend wirft man den Müll
rein und wenn man 3 Minuten wartet, kann man beobachten, wie
8-10 Ratten unter dem Container heraus in Richtung Grünanlage
laufen…
Es handelt sich hier um einen Wohnblock vor dem ein Fußweg
langgeht und dahinter ist ein Parkplatz und der Stellplatz für
die Müllcontainer (ca. 5m von der Haustür entfernt).
Anwohner haben schon mehrfach die Wohnungsgesellschaft
informiert. Nun zuzüglich bereits das Gesundheitsamt. Wäre in
diesem Fall eine Mietminderung möglich? Wo könnte ich soetwas
nachlesen? Ist nämlich nicht so toll, wenn die Kinder aus dem
Haus treten und erstmal schauen müssen, ob keine Ratten da
sind. Hab es bisher immer nur mit 10% Abzug bei Ratten auf Hof
eines Hauses gefunden, aber das ist ja nicht dasselbe(?)…
By the way, wenn nun noch Tauben permanent die Dachterrasse
und das vorm Haus parkende Auto zupflastern, weil sie in
Mengen wild auf den Bäumen vorm Haus leben -> ist da noch
was möglich?

Merci, S.M.