Liebe Experten,
Vor kurzem sind wir in eine Souterrain Wohnung
mit tiefstliegender Terrasse gezogen.
Bei Einzug kam uns natürlich die Frage
Was passiert auf der Terrasse wenn es
sehr stark regnet ?
Darauf wurde uns von der Verwaltung
gesagt, dass dies nie ein Problem gewesen wäre
und das lediglich bei Schnee ein holzBrett vor die
Terrassentüren einsetzen kann.
Vor einigen Tagen nun hatten wir starken Platzregen
und nicht nur der Hausflur sondern auch unsere Terrasse
waren vollkommen überschwemmt denn auch das ganze
Wasser des Grundstueckes lief auf unsere Terasse.
nur durch ganz viel
Glueck und der Brettkonstruktion für Schnee haben
wir es geschafft, dass das Wasser nicht in unsere Wohnung
eingedrungen ist. Da das Brett aus Holz ist, ist es schon jetzt etwas durchlaessig
und wird uns nicht mehr lange vor den Wasser schützen können
Die hausverwaltung jedoch weigert sich uns etwas zu bauen
um das zu verhindern. Meine Frage nun ist es rechtens
dafuer die Miete zu kürzen ?
Hallo, man muss unterscheiden zwischen den Rechtsverhältnissen Verwalter- Eigentümer(Vermieter) und Vermieter- Mieter. Dies scheint nicht ganz eindeutig geklärt zu sein. Abstrakt wird man das Problem nicht lösen können(Greift hier eine Schadensabwendungsverpflichtung des Vermieters ? Gibt es eine einklagbare Zusicherung ? …) Möglicherweise läßt sich das ganze Problem mit einem L - Profil für wenig Ged selbst regeln. Im Zweifel zum örtlichen Mieterschutzbund gehen; di e kommen auch vor Ort
Hallo, MIetminderung wenn kein schaden eingetreten ist?? das geht wohl kaum. Die Verwaltung zu etwas zwingen wenn nur beinahe etwas passiert ist? Ich würde den Vermieter darauf aufmerksam machen das bei regenwasser keine versicherung zahlt, Hausrat bzw. Gebäudeversichuerung die zahlt nur bei Leitungswasserschäden. Ich würde ankündigen is einem solchen fall den Vermieter mit den Schäden zu belasten, denn jetzt weiß der vermieter ja das so etwas eintreten kann, wenn er dann keine abhilfe schaft kann er eventuell in haftung genommen werden.
Gruß MIchael
Hallo,
leider kann ich euch dazu nichts sagen, so einen Fall kenne ich leider nicht.Ich würde euch empfehlen, euch an den Mieterbund zu wenden.Die können euch kompetent sagen, was ihr wie am besten machen könnt, vor allem, das es auch rechtlich stand hält.
Alternativ wendet euch an einen Anwalt.
Sorry das ich in eurem Fall keine große Hilfe war.
Wünsche trotzdem einen gütlichen Ausgang.
LG Daylighter
Hallo,
ich bin Verwalter für Eigentumswohnungen und kenne mich nur eingeschränkt im Mietrecht aus. Jedoch würde ich vom Gefühl her sagen, dass eine Mietminderung nur dann vorgenommen werden kann, wenn eine maßgebliche Beeinträchtigung der Nutzung der Mietsache vorliegt.
In dem geschilderten Fall kann ich dies jedoch nicht erkennen. Der richtige Weg wäre, den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung aufzufordern die nötigen Maßnahmen zu ergreifen um zu befürchtende Schäden bei Wassereintritt in die Wohnung abzuwenden. Wenn der Vermieter nicht reagiert, bleibt nur der Klageweg oder die Kündigung der Mietsache.
Hallo,
auf jeden Fall kann man hierfür die Miete kürzen, schließlich ist es ein gravierender Mangel wenn Wasser in die Wohnung eindringen könnte, wenn Wasser die Terrasse überflutet! Aber die Höhe der möglichen Mietminderung weiß ich leider nicht.
Auf jeden Fall aber müssen Sie Ihrem Vermieter den Mangel schriftlich anzeigen und eine Frist (14 Tage) zur Behebung des Mangels setzen.
Ganz offensichtlich ist das Gebäude und das Grundstück um die Terrasse herum schlecht entwässert.
Grüße, Zita
Hallo und guten Tag,
verantwortlich ist in erster Linie der Eigentümer, Bilder machen, solange es den Zustand betrifft, diese Bilder dann dem Vermieter und Eigentümer zur Verfügung stellen, die Hausverwaltung ist dafür nicht verantwortlich, diese Terrasse ist bestimmt Sondereigentum. Den Hausflur - da muss die Hausverwaltung eigentlich tätig werden - normalerweise in Absprache.
Wenden Sie sich an den Vermieter und Eigentümer, der muss die Situation ändern, da ihm sonst Mietminderung droht. Er muss es ja wissen.
Hallo,
aus meiner Sicht ist die Weigerung der Hausverwaltung, etwas zu unternehmen, kein Grund für eine Mietminderung. Diese ist in § 535 BGB geregelt und setzt zumindest eine Miderung der Tauglichkeit zum Gebrauch voraus. Dies ist ja, wenn alles wieder trocken ist, wohl nicht der Fall.
Ich würde jedoch sicherheitshalber eine schriftliche Mängelanzeige nach § 535c BGB an den Vermieter (nicht Hausverwalter)schicken und ihn unter Fristsetzung zur Behebung des Problems auffordern, um nicht selbst für einen Schaden an der Wohnung verantwortlich gemacht zu werden.
1.: Ist die Hausverwaltung wirklich euer Ansprechpartner/Vermieter?
2.: Waren es aussergewöhnlich starke Regenfälle, mit denen nach gängiger Lebenserfahrung nicht unbedingt dauernd zu rechnen ist?
3.: Gibt es keine Gebäudeversicherung, die so einen Schaden, wenn er denn eintritt übernimmt?
4.: Nach Beantwortung all dieser Fragen könnte sich die Frage nach der Mietminderung vielleicht schon erledigt haben,oder?
LG Einstein
Moin,
eine Mietminderung ist erst möglich wenn ein Schaden eingetreten ist (so paraox es auch klingen mag). Ich würde dem Vermieter eine vorsorglich Haftbarhaltung schicken (per Einschreiben Rückschein), lege den Sachverhalt dar und teile mit, dass Du den Vermieter für alle eventuelle Schäden an deinem Eigtum haftbar halten wirst. Ist dann ein Schaden eingetreten, so ist dann neben der Schadensbegleichung eine Minderung je nach Schadensumpfang von 10 - 100% möglich.
Hallo…ja sicherlich könnt ihr nach vorangegengener Abmahnung die Miete kürzen und auf Nachbesserung bestehen…ebenfalls könnt ihr Schadensersatzansprüche geltend machen, falls Schaden am Hausrat entsteht.
Hallo,ich weiß eigentlich nicht,wieso ich hier immer weider als sogenannter Experte gefragt. Ich habe selbst zu diesem Themenberich Fragen gestellt,die mir leider auch nicht beantwortet wurden. Irgendetwas stimmt also nicht. Ich bin genauso Laie wie sie auch und kann diese Frage desahlt nicht beantworten.
ich denke, dass dieser Zustand für eine Mietminderung nicht ausreicht, denn der Zustand war schon beim Einzug erkennbar. Ich würde die Verwaltung schriftlich auf den Mangel hinweisen und um Vorsorgemaßnahmen für die Zukunft bitten. In wie weit das Brett zumutbar ist müsste mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden.
Die ganze Geschichte und die Weigerung der Verwaltung sind ärgerlich aber kein Grund die Miete im erhofften Umfang mindern zu können.
Lediglich für die Fläche der nicht nutzbaren Terrasse ist an eine Minderung zu denken.
Die Minderung kann geltend gemacht werden, wenn die Nutzung vertraglicher Flächen oder Räume eingeschränkt oder nicht möglich ist.
Die Nutzung des Wohnzimmers ist aber durch das Brett (aktuell) nicht beeinträchtigt.
Sie sollten aber nicht versäumen, der Hausverwaltung Umstände und getroffene Maßnahmen /schriftlich/ zu schildern und eine Beseitigung des Mangels zu verlangen!
Einerseits könnte man sonst -bei fehlender Benachrichtigung über die Probleme/Mängel- nachher Sie in die Pflicht nehmen, andererseits ebnet das den Weg, später Schadenersatzansprüche durchzusetzen, falls das Wasser doch eindringt und z.B. den Teppich runiniert.
Falls eine bauliche Einrichtung (z.B. Gully) bereits existiert, die aber nicht funktionsfähig ist, sollten Sie dessen Instandsetzung einfordern. Wenn hier nach angemessener Fristsetzung nichts geschieht, besteht die Möglichkeit, die Arbeiten selbst durchführen zu lassen und die Kosten später von der Miete abzuziehen.
Liebe Mitglieder,
auf Grund Ihrer Darstellung der Örtlichkeiten bin ich der Meinung, das die Hausverwaltung für eine Behebung des Problems sorgen muss! Evtl. Schäden sind ebenfalls zu übernehmen. Mietminderung sind nur bei einer Einschränkung dr Nutzung angemessen. Mein Tipp:
Hausverwaltung mit Frist anschreiben und um Beseitigung des Problems bitten.
Photos etc. beifügen!
Nach der Frist eine Minderung in Form eines Zurückbehaltungsrechts androhen!
In Ihrem Falle ist kein nennenswerter Schaden eingetreten, also wird diese geschilderte Sachlage für eine Mietminderung nicht ausreichen.
Setzen Sie sich Bitte per Einschreiben mit Rückschein nochmals mit Ihrem Vermieter in Verbindung und weisen nochmals auf die Missstände hin dass für die Zukunft Vorsorgemaßnamen getroffen werden müssen um eventuelle größere Schäden zu vermeiden.
Mit Sicherheit wird der Vermieter auf Ihr Schreiben eine Rücksprache mit Ihnen vereinbaren, denn er kennt auch die Kosten die er zutragen hat, wenn diese Missstände nicht beseitigt werden.
Hallo,
urlaubsbedingt habe ich erst heute die Mail gelesen.
Solange kein Schaden entstanden oder ein Mangel vorhanden ist könnte eine Minderung eher keinen Erfolg haben.
Gruß H