Mietminderung durch Schimmel?

Guten Abend

Ich bin im August in meiner ersten Wohnung eingezogen (Miete).
Dort hat die alte mieterin mir bereits gesagt das im badezimmer ein neuer Boden rein muss da der schwarze Flecken aufweist. Der Hausverwalter hat sich das dann anch guten 2 Wochenangeschaut und sagte das der Boden feucht wäre. Darauf hin hat er eine Firma arrangiert die meinen Boden erneuern sollte als der Tag dann da war wo die Firma kam rissen sie den PVCboden raus und meinten da könnte man kein neuen BOden legen der BOden sei noch zu nass. Darauf hin rief ich mein Hausverwalter an der eine Trocknungsfirma anrief das geschah ende September.
Da das mit dem KVA sehr lange dauerte bekam ich die Trocknungsgeräte nun letzte Woche freitag rein. Die stehen in meiner Küche im Abstellraum wo es auch nass sein soll und im Bad. Die schläuche der Geräte sind so groß das ich die Türen nicht schließen kann und man mich sieht wenn ich auf der Toilette bin ^^ und die Geräte sind so laut das sogar die nachbarn fragten was das für ein Krach Nachts in meiner Wohnung ist.ICh selber bin nun zu meinem Freund ausgewandert da ich nicht schlafen kann. Die Geräte müssen anbleiben sonst dauert es noch länger als geplante 14 Tage und wir haben Oktober.
Wie sieht das aus ,kann ich eine Mietminderung beantragen? ISt das dann nur die Miete oder auch die Nebenkosten? Und wie mache ich das. Mein Anwalt sagte ich soll die Füße still halten und noch nichts machen sonst sagt meine Vermieterin das die Geräte raus kommen wenn ich keine Miete bezahle =(.

Ich denke auch sie warten die Maßnahme ab , dokumentieren das auch fotografisch , noch besser mit Ton und verhandeln mit dem Vermieter nach Abschluss.Unter derartigen Umständen stimmt er sicherlich dem Nachlass einer Monatsmiete zu .

Hallo,
was ist denn das für ein Hinterhofanwalt?? Da kannst Du Dein Geld auch zum Fenster rauswerfen!!

Geh schnell zum Mieterbund (kostet weniger als 100€ im Jahr).
Ein Gericht hat entschieden:
100% Mietminderung weil unbewohnbar wegen des Geräuschpegels Tag und Nacht(50db),
Ersatunterkunft muss vom Vermieter gezahlt werden,
die Stromkosten für die Trocknungsgeräte muss der Vermieter tragen.
Ansonsten gilt:
gemindert wird immer von der Warmmiete. Vorher die Mängel immer schriftlich melden und die Minderung ankündigen mit Fristsetzung zur Beseitigung.
Gruss Huftier

HALLO,
LEIDER KANN ICH DA NICHT WEITER HELFEN:LG