Mietminderung durch Stromausfall bei Hochwasser

Hallo,
durch die aktuelle Hochwasserlage in Mitteldeutschland trat leider folgender Sachverhalt auf:

Seit nunmehr acht Tagen ist der Strom in der gesammten Straße abgestellt. (Infolge dessen gibt es natürlich auch kein warmes Wasser/Heizung).
Während dieser Zeit wurde der gesammte Straßenzug für einige Tage überflutet und zur Zeit laufen die Aufräumarbeiten. Es ist nicht bekannt wann Strom und Heizung wieder funktionieren werden.

Meine frage ist nun ob für die Zeit des Ausfallens von Stromes und der Heizungsanlage einen Anspruch auf Mietminderung besteht.

Vielen Dank

Moin,

ob für die Zeit des Ausfallens von Stromes und der
Heizungsanlage einen Anspruch auf Mietminderung besteht.

bestimmt. Einfach mal probieren! Vermieter zahlen schließlich auch wegen Baulärm, den sie ebenso wenig zu vertreten haben wie Hochwasser. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich diese Beutelschneider auf höhere Gewalt rausreden können.

Dass der Vermieter vermutlich genug Kosten auf dem Hals hat, um das Haus wieder herzurichten, muss den Mieter dabei nicht stören - der Typ hätte ja was Anständiges lernen können, oder?

Gruß Ralf
*dernichtsovielfressenkannwieerko…möchte*

als nächstes kommt dann die frage, ob man wegen schimmel die miete mindern darf :wink:

aber letztendlich ist das ja ein rechtsbrett und die hier diskutierten fälle haben nichts mit der Realität zu tun, also können wir auch absurde fragen beantworten - was du ja auch getan hast.

Danke sehr.
Offensichtlich scheint eine Mietminderung also gerechtfertigt.
Gibt es denn auch Meinungen oder Erfahtungen dazu in welcher Höhe diese ausfallen sollte?

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Danke sehr.
Offensichtlich scheint eine Mietminderung also gerechtfertigt.
Gibt es denn auch Meinungen oder Erfahtungen dazu in welcher
Höhe diese ausfallen sollte?

Das ist höhere Gewalt und die hat der Vermieter nicht zu vertreten. Schliesslich war er es nicht der den Strom abgestellt hat.
Kopfschüttel, ramses90

Moment! ein vermieter hat auch nicht unbedingt eine straßenbaustelle zu verantworten, trotzdem kann man die miete mindern. es liegt also nicht daran, ob der vermieter eine schuld trägt. dass man sich allerdings mit solchem verhalten zum arsch macht und anschließend vermutlich auch mit kleinkariertem verhalten des Vermieters zu rechnen ist, ist wohl selbstverständlich…

Hallo!

Während dieser Zeit wurde der gesammte Straßenzug für einige
Tage überflutet…

Oh, das geht ja nun gar nicht. Gewiß wurde die Wohnung nicht mit überfluteter Zuwegung angemietet. Zugang nur im Gummianzug stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit dar. Der Vermieter hat gefälligst für die unverzügliche Beseitigung des nicht vertragsgemäßen Zustands zu sorgen.

Unsäglich - da kann mancher Vermieter vor Geld kaum noch gehen, aber für eine taugliche Zuwegung reicht’s nicht…
Solche Vermieter brauchen einen Denkzettel in Form einer saftigen Mietminderung.

Aber es gibt noch üblere Fälle: Bei uns in der Gegend (Elbnähe) gibt es Wohnungen, für die ein Vermieter mit dem Hinweis auf die in unmittelbarer Nähe gelegene Einkaufsmöglichkeit geworben hatte. Die Läden gibt es wirklich. Aber einkaufen kann man da nicht, weil die Ladenbesitzer gar keine Ware bekommen. Darauf angesprochen, reagiert der Vermieter mit fadenscheinigen Ausreden. Flut, Notstand, Sperrgebiet, nur Zufahrt für Einsatzfahrzeuge - aber davon war in der Werbung für die Wohnungen keine Rede. Glatter Beschiss.

Na ja, man kann ja sowieso nichts kochen, weil es aus unerfindlichen Gründen keinen Strom gibt. Ich müßte auch mein neues Handy mal wieder aufladen. Geht nicht. 500 € für die Tonne. Darauf angesprochen, meinte der Vermieter frech, dafür könne er nichts, weil der Energieversorger den Strom abgeschaltete. Angeblich aus Sicherheitsgründen. Die erzählen vielleicht einen Müll. Der Strom ist doch in der Steckdose sicher aufgehoben.

Ein Jammer auch, daß ich mit meinem tiefergelegten 318 nicht mehr fahren kann, weil irgendein Depp die Straßen unter Wasser setzte, damit Leute in Booten ihren Spaß haben. Ich frag lieber gar nicht mehr nach. Man bekommt ja doch nur faule Ausreden.

Gruß
Wolfgang

Gibt es denn auch Meinungen oder Erfahtungen dazu in welcher
Höhe diese ausfallen sollte?

Das hängt stark davon ab wie schnell du eine Kündigung haben möchtest?

Der Plem

Moment! ein vermieter hat auch nicht unbedingt eine
straßenbaustelle zu verantworten,

nur mit dem Unterschied, das ´ne Strassenbaustelle bisher nix mit höherer und deshlb unvorhersehbarer, Gewalt zu tun hat. Aber evtl. kommt´s ja naoch dazu.

trotzdem kann man die miete mindern

Am besten auch gleich noch den eigenen Stromversorger verklagen, denn Telefon, Internet, Herd und Licht funktionieren ja auch nicht.
§ 5 AVB Strom - aber der Vermieter kann ja sicher hexen

Natürlich kann man die Miete mindern. Unter Umständen bis zu 100%. Der Betroffene fiktive Mieter soll bitte aber vorher zu einem Anwalt oder Mieterverein gehen und sich beraten lassen, sonst könnte eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein und er anschließend bei mir als Mietinteressent aufschlagen. (Gott behüte, sowas braucht kein Mensch)

vnA

Hi!

Moment! ein vermieter hat auch nicht unbedingt eine
straßenbaustelle zu verantworten, trotzdem kann man die miete
mindern.

Stimmt, bei uns regnet es auch gerade Straßenbaustellen vom Himmel …

scnr,
Tomh

nur mit dem Unterschied, das ´ne Strassenbaustelle bisher nix
mit höherer und deshlb unvorhersehbarer, Gewalt zu tun hat.

Es gibt aber keine Regelung in § 536 BGB, die besagt, dass bei „höherer und deshalb unvorhersehbarer Gewalt“ eine Mietminderung nicht eintreten würde.

§ 536 BGB stellt allein das Leistungs- / Gegenleistungsverhältnis sicher und besagt, dass man dann, wenn man weniger bekommt, auch weniger bezahlen muss. Das ist ein genereller Grundsatz, der überall im Zivilrecht gilt.

ist ein theoretischer fall, da darf es regnen, was es will! vom effekt her ist es genau das gleiche, denn die eigentliche ursache spielt keine rolle.

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Hi!

ist ein theoretischer fall, da darf es regnen, was es will!
vom effekt her ist es genau das gleiche, denn die eigentliche
ursache spielt keine rolle.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass „Naturereignisse“ in meinem Nachbarland gleich behandelt werden wie alles andere, also z.B. Baustellen.

Zumindest in Ö wird noch immer geflissentlich Unterschieden, ob es sich um „geplante“ Ereignisse oder „ungeplantes“ Herumspielen der Natur handelt, dass ohne jegliche menschliche Hilfe dann ausartet.

Grüße,
Tomh

Hallo,

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass
„Naturereignisse“ in meinem Nachbarland gleich behandelt
werden wie alles andere, also z.B. Baustellen.

ist aber so:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..
Gruß
kb

Hallo Dea,

mal so interessehalber nachgefragt:

In der Regel schließt ja der Mieter direkt mit dem EVU einen Vertrag. Kann dann wirklich noch der Vermieter für einen Stromausfall zur Kasse gebeten werden, da er ja im Prinzip den Mieter vertraglich verpflichtet direkt mit dem EVU ein Belieferungsvertrag zu schließen und somit für die Strombelieferung nicht zuständig ist.

Gruß

Joschi

Strom sicherlich nicht, dafür aber

…warmes Wasser/Heizung…

vnA

Strom sicherlich nicht, dafür aber

…warmes Wasser/Heizung…

vnA

würde ich verstehen bei einer Zentralheizung, aber gehen wir mal von einer Gastherme in der Wohnung aus.