Hallo!
Während dieser Zeit wurde der gesammte Straßenzug für einige
Tage überflutet…
Oh, das geht ja nun gar nicht. Gewiß wurde die Wohnung nicht mit überfluteter Zuwegung angemietet. Zugang nur im Gummianzug stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzbarkeit dar. Der Vermieter hat gefälligst für die unverzügliche Beseitigung des nicht vertragsgemäßen Zustands zu sorgen.
Unsäglich - da kann mancher Vermieter vor Geld kaum noch gehen, aber für eine taugliche Zuwegung reicht’s nicht…
Solche Vermieter brauchen einen Denkzettel in Form einer saftigen Mietminderung.
Aber es gibt noch üblere Fälle: Bei uns in der Gegend (Elbnähe) gibt es Wohnungen, für die ein Vermieter mit dem Hinweis auf die in unmittelbarer Nähe gelegene Einkaufsmöglichkeit geworben hatte. Die Läden gibt es wirklich. Aber einkaufen kann man da nicht, weil die Ladenbesitzer gar keine Ware bekommen. Darauf angesprochen, reagiert der Vermieter mit fadenscheinigen Ausreden. Flut, Notstand, Sperrgebiet, nur Zufahrt für Einsatzfahrzeuge - aber davon war in der Werbung für die Wohnungen keine Rede. Glatter Beschiss.
Na ja, man kann ja sowieso nichts kochen, weil es aus unerfindlichen Gründen keinen Strom gibt. Ich müßte auch mein neues Handy mal wieder aufladen. Geht nicht. 500 € für die Tonne. Darauf angesprochen, meinte der Vermieter frech, dafür könne er nichts, weil der Energieversorger den Strom abgeschaltete. Angeblich aus Sicherheitsgründen. Die erzählen vielleicht einen Müll. Der Strom ist doch in der Steckdose sicher aufgehoben.
Ein Jammer auch, daß ich mit meinem tiefergelegten 318 nicht mehr fahren kann, weil irgendein Depp die Straßen unter Wasser setzte, damit Leute in Booten ihren Spaß haben. Ich frag lieber gar nicht mehr nach. Man bekommt ja doch nur faule Ausreden.
Gruß
Wolfgang