Mietminderung durch Wasserschaden?

hallo,
wir sind am 29.07. in eine 4 ZKB Wohnung mit 118 m2 gezogen.
Am 27.7. ist ein rohr in der küche geplatzt. Vermieter meinte, das wir abwarten sollen ob der Boden hoch kommt ?! Kurze Zeit später kam ein Mensch von der Versicherung, der sich den Schaden anschaute, und sagte das der gesamte Boden raus muss, und er eine Trocknungsfirma schickt. Der Boden war binnen einer Stunde raus (außer die Küche), es wurden 4 Löcher in den Boden gebohrt, und ein Gerat der die Feuchtigkeit aufnahm aufgestellt.
Diese blieben auch 14 Tage drin. In der Zeit könnten wir auf grund der Wärme, kaum schlafen (Schlafzimmer war nebenan) keine Wäsche waschen (Boden war schließlich feucht ) so wie nicht kochen (wärme) es war halt sommer !!
Vermieter meinte von anfang an : 250 Euro Mietminderung hätte der Versicherungsmensch gesagt.
Jetzt heißt es, das die Versicherung meint, das wir keine Mietminderung bekommen, da wir die küche ja nutzen konnten.

Wer weiß, ob uns nun Mietminderung zusteht oder nicht?!
Finde es sehr seltsam, erst ja dann nein…

Sobald die Wohnung überwiegend unbewohnbar ist, ist eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt.
Da ich aus der Beschreibung entnehmen kann, war es sehr belastend, jedoch bewohnbar. Küche und Bad ist meist der Indikator. Ich würde vorschlagen nochmal mit Vermieter und Versicherung in Verhandlung zu gehen. Aber Erfolg ist nicht garantiert

Hallo,

ob und in welcher Höhe es zu einer Mietminderung kommt, bestimmt der Gesetzgeber. Hier gab es mit Sicherheit schon einige Präzedensfälle und somit gibt es per Richterrecht auch schon festgelegte Werte für die Mietminderung. Die Mietminderung müsste auch von der Gebäudeversicherung Ihres Vermieters gedeckt sein, ebenso wie eine eventuelle Unterbringung im Hotel, falls es unzumutbar ist, die Wohnung weiter zu nutzen.

LG Felix

Hallo, ja das kann dir öfter passieren daß du bei der versicherung falsche auskünfte bekommst… frage fünf leute du bekommst fünf antworten. ich würde viell. nochmal den vermieter befragen was der genau mit dem gutachter besprochen hat vielleicht habt ihr es nicht mit dem gutachter sondern mit einem armen sachbearbeiter zu tun der von der vereinbarung nichts weiss. ggf. würde ich nochmal an den gutachter herantreten.
Sorry leider arbeite ich nur in der sparte elektronik und kenne mich in der hausrat oder gebäudeversicherung nicht so gut aus. ich weiß halt nur wies so laufen kann.
vlg und viel erfolg!

Hallo,

bin zwar kein Experte in Mietangelegenheiten, kann aber aus eigener Erfahrung etwas dazu beitragen.

  1. Wende dich an den Mieterverein, dort bekommst du gegen einen Obulus sofort Auskunft. Gegen Mietgliedschaft nach gewisser Zeit auch den vollen Service.
  2. Die Wohnung war definitiv nicht voll nutzbar. Also steht euch auf jeden Fall eine Mietminderung zu. Die Höhe solltet ihr jedoch rechtlich abklären.
  3. Wenn ihr in der Wohnung bleiben wollt, dann versucht mit dem Vermieter erstmal eine gütliche Einigung. Unserer hat uns nach Einschaltung des Rechtsbeistandes die Hölle heiß gemacht und uns erfolgreich vertrieben.
    4.Stellt sicher, dass die Feuchtigkeit 100% aus allen Bereichen abgetrocknet ist. Schimmelpilz ist eine ganz böse Falle!!
    Alles Gute
    M.

Ich versuche gern zu helfen. Aber auf diese Frage kann man ohne Detailinfos keine seriöse Antwort geben. Zunächstmal müsste man wissen, von was für einer Versicherung die Rede ist und wessen Versicherung das ist. Mir fällt auf, dass Der Schaden vor dem Einzug entstanden ist. Und mir leuchtet auch nicht so recht ein, was die Versicherung mit Eurer Mietminderung zu tun haben soll. Über die Höhe der Mietminderung kann ich sowieso nichts sinnvolles sagen, weil ich kein Experte für Mietrecht bin und meines Erachtens die Höhe einer Mietminderung immer als Prozentsatz der Miete angegeben wird, die ich nicht kenne - der absolute Betrag ist nicht hilfreich. Sorry, vielleicht kann ja wer anders helfen.

Hallo Swanni86,

die Mietminderung hat mit der Versicherung nichts zu tun. Ihr konntet die Wohnung aufgrund des Wasserschadens nicht nutzen wie es üblich ist. Über die Umstände was ihr, wie, in welchem umfang nutzen konntet kann ich nicht beurteilen. Ihr könnt in meinen augen dem vermieter gegenüber die Miete durchaus kürzen, solltet aber ruhig und sachlich bleiben. Es kann immer das argument kommen, ihr hättet ja nicht einziehen müssen.

ob der vermieter die mietminderung von der versicherung bezahlt bekommt ist das thema des vermieters und nicht euer thema.

ps. wenn für die trocknungsgeräte euer strom verbraucht wurde, lasst euch die verbrauchten kw/h der geräte nachweisen - diese kosten zahlt i.d.r. die versicherung und parallel sollte ihr diesen „aussergewöhnlichen“ stromverbrauch eurem stromlieferanten melden, nicht dass dieser diesen verbrauch als normal einstuft und aufgrund diesen verbrauchs zukünftige abschläge berechnet.

Hallo:
die Frage, ob Dir eine Mietminderung zusteht oder nicht, hat mit einer Leitungswasserversicherung des Vermieters überhaupt nichts zu tun, wohl aber, ob dies, sofern ein Anspruch besteht, mitversichert ist. Der grundsätzliche Anspruch auf Mietminderung ist gesetzlich geregelt. Im vorliegenden Fall würde ich den Anspruch bejahen, kann zur Höhe natürlich nichts sagen, weil ich die näheren Umstände (Höhe der Miete, Ausweichmöglichkeit) nicht kenne. Wenn aber der Vermieter schon 250,-- gesagt hat, dann ziehe doch einfach bei der nächsten Miete diesen Betrag ab. Ob das im Versicherungsvertrag des Vermieters mitversichert ist, sollte Dich wenig interessieren.
Veil Erfolg
Hoddel

Hallo!
Mietminderung wird zwischen Vermieter und Mieter geregelt. Die Versicherung zahlt im Schadensfall dem Vermieter einen Mietentgang (für nicht benutzbare oder zum Teil benutzbare Wohnungen)wenn dies im Rahmen der Gebäudeversicherung versichert ist.
Der Mieter kann die entstandenen Kosten für die Unterbringung im Hotel für die Zeit der Schadensbehebung - sofern in der Haushaltversicherung versichert - geltend machen.

Auf dieser Seite wird der Ablauf erklärt
http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderung-abla…

Hallo Swanni86, das hört sich ja alles ganz schön schlimm an. Leider kann ich euch das nicht beantworten. Eventuell könnt ihr mal unter www.fachinformationen-versicherungen.de schauen, ob ihr dort mehr zu diesem Thema findet. Ansonsten sucht doch mal nach einem Mieterschutzbund, die haben doch Erfahrung mit so was.
Viel Erfolg!

hallo,

leider kann ich hier keine auskunft geben, da es sich um eine frage aus dem mietrecht handelt.

bitte diese frage einem spezi aus dem mietrecht stellen.

gruß
josch

Hallo,

also das ist ja wohl die Höhe!! Da könnt ich mich aufregen bei solchen… ach egal. werden wir fachlich:

Die Aussage ist soweit richtig, dass euch eine Mietminderung zusteht, wenn die Wohnung in diesem Zustand (während der Nutzung) nicht UNBEIINTRÄCHTIGT gentutzt werden kann!

Wär in diesem Fall ratsam wenn ihr eine Mieterrechtsschutzversicherung hättet. Ich würde mir das nicht gefallen lassen!!

Hallo,

ob hier ne Mietminderung gegeben ist, ist fraglich. Nach Deinen Aussagen konntet Ihr die Wohnung nutzen.

In der Zeit könnten wir auf
grund der Wärme, kaum schlafen (Schlafzimmer war nebenan)
keine Wäsche waschen (Boden war schließlich feucht ) so wie
nicht kochen (wärme) es war halt sommer !!

Persönliche Befindlichkeiten sind hier sekundär zu betrachten. Niemand kann seine Miete mindern, nur weil es Sommer ist und es ihm zu warm zum kochen ist!

Allerdings könntet Ihr mal den Vermieter fragen, ob er Mietausfall in seiner Gebäudevers. abgesichert hat. Ggf. ist dort ne Lösung möglich.
Für die Zukunft empfehle ich Euch, ne Hausratvers. zuzulegen, wo dies Thema abgesichert ist (Stichwort: Hotelaufenthalt!).

VG, Rene

es war nicht wegen dem Sommer zu warm sondern wegen den Geräten die zusätzlich eine menge hitze abgegeben haben :smiley:

Hallo, wieso entscheidet die Versicherung über Mietminderung ? Wer ist Vermieter? Wenn ich was nicht wie vereinbart nutzen kann, gibt es Mietminderung. Rücksprache ev. mit Mieterbund ??
mfg K Heinz

sorry da bist du bei mir falsch mietrecht —mieterbund oder rechtsanwald mit mietrechtsschutz kamnn weizterhelfen,.danke

plappermaul