Mietminderung - Dusche für 2 Wochen ausgebaut

Guten Tag,

bisher habe ich nichts gefunden mit einer passenden Antwort

Folgender Sachverhalt:

Wasserschaden in der Küche, mit in der Küche steht die Dusche, bei der durch mangelhaftes Silikon ein Wasserschaden im gesamten Boden und in der Wohnung darunter entstand. Der komplette Boden der Küche muss rausgenommen werden, die Dusche abgebaut und mindestens 2 Wochen mittels eines Gebläses die drunter liegenden Dielen getrocknet werden. Eine Badwanne oder anderes zur Ganzkörperwäsche gibt es in der WOhnung nicht. Die Küche als solches kann (wahrscheinlich) weiter genutzt werden, da Spüle und Herd nach entfernen des Bodenbelags wieder reingestellt werden.

Frage: Ist eine Mietminderung, auch wenn die Miete für diesen Monat bereits voll gezahlt wurde, nachträglich möglich, wenn dann im Folgemonat? Der Ausbau hat noch nicht begonnen, sodass man sich noch vorher drum kümmern kann. Wenn ja,welche Höhe wäre angebracht, gibt es eine Verhandlungsbasis?

Sollte sich herausstellen, dass der 26 Jahre alte Gasherd nicht mehr benutzbar ist (lt. Wartung darf er nicht bewegt werden,aufgrund des Alters), ist auch dafür eine Mietminderung möglich(Herd ist ebenfalls Gegenstand des Mietvertrages)?

Sollte eine passende Antwort für die Frage schon existieren, wäre ein Verweis darauf sehr nett.

Danke im Voraus fürdie Antworten

Hallo Sabeth,

für Mietminderung gibt es keine klaren Vorgaben und alles hängt vom Einzelfall ab. Zur Orientierung:

AG Köln (AZ: 221 C 85/86): Dusche funktioniert nicht - 16-17% Minderung.
AG Köln (AZ: 206 C 85/95): Dusche ist einzige Möglichkeit in der Wohnung und kann nicht genutzt werden - bis zu einem Drittel Minderung.
AG München (AZ: 23 C 8930/84): Herd nicht benutzbar - 3% Minderung.

Das wäre vielleicht schon einmal eine Verhandlungsgrundlage mit dem Vermieter.

Gruß!

Horst