Hallo,
mich interessiert z.Z. folgende Fragestellung: Welche Maßnahmen kann ein Mieter unternehmen, wenn die Schlafqualität und -dauer mindestens drei Nächte die Woche massiv beeinträchtigt ist aufgrund von Ruhestörung durch die Gäste eines Nachtclubs im Nachbarhaus? Es ist denkbar, dass sich bis 4 Uhr nachts bis zu 80 Personen auf den Bürgerstreigen, der Straße und den angrenzenden Freiflächen befinden und dort rauchen, trinken, singen, gröhlen - und weiterfeiern.
In einem rein hypothetischen Fall wäre anzunehmen, dass die Mieter sich bereits ans Ordnungsamt gewandt haben und den Mängel auch den Vermietern mitgeteilt haben. Laut meiner Recherche ist Lärmbelästigung Vermietersache. Hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern? Um wie viel Prozent? Laut meiner Recherche liegt der Betrag zwischen 15 und 30 Prozent. Ist ein Mieteinbehalt in einem solchen möglicherweise die klügere Variante? Worin genau unterscheiden sich Mietminderung und Mieteinbehalt? Wann und unter welchen Umständen muss die einbehaltene Miete zurückgezahlt werden?
Ich würde mich über eine Einschätzung der Sachlage freuen
Viele Grüße von no name