Mietminderung / Eibehalt wegen Ruhestörung

Hallo,

mich interessiert z.Z. folgende Fragestellung: Welche Maßnahmen kann ein Mieter unternehmen, wenn die Schlafqualität und -dauer mindestens drei Nächte die Woche massiv beeinträchtigt ist aufgrund von Ruhestörung durch die Gäste eines Nachtclubs im Nachbarhaus? Es ist denkbar, dass sich bis 4 Uhr nachts bis zu 80 Personen auf den Bürgerstreigen, der Straße und den angrenzenden Freiflächen befinden und dort rauchen, trinken, singen, gröhlen - und weiterfeiern.

In einem rein hypothetischen Fall wäre anzunehmen, dass die Mieter sich bereits ans Ordnungsamt gewandt haben und den Mängel auch den Vermietern mitgeteilt haben. Laut meiner Recherche ist Lärmbelästigung Vermietersache. Hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern? Um wie viel Prozent? Laut meiner Recherche liegt der Betrag zwischen 15 und 30 Prozent. Ist ein Mieteinbehalt in einem solchen möglicherweise die klügere Variante? Worin genau unterscheiden sich Mietminderung und Mieteinbehalt? Wann und unter welchen Umständen muss die einbehaltene Miete zurückgezahlt werden?

Ich würde mich über eine Einschätzung der Sachlage freuen :smile:
Viele Grüße von no name

Das ist leider nicht so einfach. Nach § 537 BGB haben Sie zwar das Recht auf Mietminderung, aber die Hürden sind sehr hoch. Die Minderungshöhe kann zwischen 5 Und 10 Prozent schwanken, aber auch zwischen 10 und 20 Prozent durch die Gerichte entschieden werden; in besonders schlimmen Fällen sogar bis zu 60 Prozent. Haben Sie ein Lärmprotokoll geführt? Das wäre dringend angeraten. Fordern sie den Vermieter auf, eine Unterlassungsklage gegen den Verursacher einzureichen. Tun Sie sich mit den Mietern im Haus und ggf. in den Nachbarhäusern zusammen und machen eine Unterschriftensammlung, die Sie an die zuständigen Behörden schicken. Einen einfachen und schnellen Weg gibt es leider nicht. Ich habe selbst in einer ähnlichen Situation 5 Jahre gebraucht, die Ursache zu beseitigen. Die Gerichte handeln in solchen Fällen sehr unterschiedlich, da jeder Fall individuell zu betrachten ist.
MfG

Hallo, das Thema ist, wie sie sicher selber bereits gemerkt haben, sehr schwierig und umfangreich. Es ist nicht mit zwei Sätzen zu beschreiben. Das beste wäre es natürlich, einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Bei goggle „Mietminderung Lärm“ eingegeben, bringt aber genug Informationen.

normalerweise holt man in solchen Fällen die Polizei, da es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt, weiß ich auch nicht weiter.

MfG

Vielen Dank. Polizeirufen, Ordnungsamt informieren usw. sind die ersten trivialen Schritte. Nun wird die Frage interessant, was passieren kann, wenn all dies nicht fruchtet.

Danke für die Antwort. Hätte Google mit ausreichend Informationen ausgespuckt, hätte ich sicherlich diese Frage nicht stellen müssen. Ruhestörung ist eben nicht gleich Ruhestörung und die Angaben unterscheiden sich doch stark. Ich versuche mein Glück weiter :smile: Sonnige Grüße.

Hallo, vielen Dank für die ausführliche Information. Der Vermieter ist bereits informiert (wird aber vermutlich nichts unternehmen), Unterschriftenaktionen in der Nachbarschaft haben statt gefunden und sind den Behörden bereits übergeben. Die Idee mit dem Lärmprotokoll ist super. Das werden wir umsetzten. Falls wir mit einer Mietminderung den Vermieter nicht dazu bewegen können, auch aktiv zu werden, bleibt als einzige Alternative ein Umzug.

Vielen Dank noch einmal und beste Grüße
no name

Hallo,

also mit Einbehalt der Miete lässt sich da meiner Meinung nach nichts machen. Eine Mietminderung müssen sie vorab dem Vermieter mit entsprechender Begründung androhen. Dieser kann dann evtl. Lärmschutzmassnahmen treffen. Aber das ist nicht immer möglich.

Auch ist die Lärmbelästigung nicht Vermietersache, da er auf die Ruhestörung keinen Einfluss hat. Ich nehme an, dass diese Lärmbelästigung sich vor Allem durch das neue Nichtraucherschutzgesetz verstärkt hat. Der Wirt wird sich auch herausreden, dass er auf draußen verweilende Gäste keinen Einfluss hat.

Es wird nichts anderes übrig bleiben, als bei jeder Ruhestörung zwischen 22 und 06 Uhr die Polizei zu rufen und eine Anzeige zu erstatten. Wie sieht es mit den Nachbarn aus? Die sollen das auch machen! Vielleicht erreicht ihr gemeinsam eher was. Ansonsten kann ich nur zu einer anwaltlichen Beratung raten.

Grüße von
Helmut

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

sorry - ich war länger nicht im Forum
dies nur damit die offene Frage geschlossen wird