Mietminderung für nicht erbrachte leistungen

hallo leute,

ich bin da in einer verzwickten situation, und brauche dringend hilfe…!
vielen dank schon mal im voraus…!!
also folgende situation:

wir sind ende dezember in unsere jetzige wohnung eingezogen, raum stuttgart, 106m², warmmiete 1200€ inklusive 40m² terasse im 1. OG.

  1. uns wurde nicht gesagt dass der ehemalige bauherr des hauses im haus wohnt, besitzt 2 eigentumswohnungen schwarzgeld benutzt hatte, das finanzamt dahinter kam und das haus per zwangsversteigerung verkauft werden musste, uns wurde nur gesagt der bauherr ist pleite gegangen
  2. aus diesem grund, das haus ist gerade mal 5 jahre alt, ist die terasse noch nicht fertiggestellt, nur die hälfte der fläche ist per betonplatten ausgelegt, der rest ist ohne betonplatten und mit der schwarzen dichtfolie (kenne den namen nicht dafür), und wenn es regnet steht das wasser, d.h. die abwässerung ist noch nicht erledigt, und wurde auch hier gesagt, das wird bis ende februar gemacht werden, genauso wie die garage(nboxen), die unterhalb der terasse eingerichtet wird -> bis heute war kein handwerker vor ort um auch nur irgendwas zu machen, erst auf anfrage von mir bekam ich zu hören: es gibt bei der finanzierung der sanierungsmaßnahmen große probleme, und es wird erst im mai geklärt wie das ganze ablaufen wird
  3. im haus gibt es so gut wie keine lärmisolierung, d.h. jede treppe und jedes im treppenhaus gesprochene wort wird in der gesamten wohnung derart laut gehört, dass es nur noch störend ist, man kann sich im wohnzimmer der wohnunge nicht unterhalten ohne das jmd im treppenhaus es hört, uns wurde mal eine bessere türe angeboten aber nachdem wir den mietvertrag gekündigt haben, wollte der hausverwalter die türe natürlich nicht mehr einbauen lassen.

nun meine frage: wir ziehen ende juni aus der wohnung aus, was meint ihr, könnte ich dennoch für die restlichen beiden mieten eine mietminderung durchbringen?

und wenn ja wieviel?

nachdem wir uns schon einmal mit dem verwalter über eine mietminderung unterhalten haben, weil keine 2 monate nach einzug, gegenüber vom haus eine hausbaustelle entstanden ist, auf die wir nicht hingewiesen worden sind, laut seiner ausage ein schild aufgestellt worden ist, auf dem das stand, jedoch haben wir dies nirgends gesehen, die baustelle fängt morgens schon um 6:30 an zu arbeiten, so dass längeres schlafen als 6:30 nicht möglich ist, selbst da hat der verwalter alles von sich verwiesen.

meine überlegung war ihn anzurufen und ihn persönlich zu fragen warum ich für die nicht erbrachte leistungen (garage+terasse + hauslärm) er mir an % mietminderung entgegenkommt oder ich dann einfach die letzten beiden mieten nicht bezahle (kaution beträgt 1900€).

vielen dank…

Hallo ,

ich glaube nicht wirklich helfen zu können , eine Rechtsberatung , z.Bsp. Mieterbund , ist sicher ratsam .
Doch für die beschriebenen Fakten - „unfertiger Terasse“ und leider nicht bewiesener Unterschreitung der Lärmschutzrichtlinien im Neubau - ist eine Mietminderung , nach vorheriger schriftlicher Anzeige ,in jedem Fall möglich .(Auch wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt ist befindet man sich bis zum Ende der Mietvertragsdauer in einem Vertragsverhältnis gegnseitiger Rechte und Verpflichtungen).
Nur wie gesagt , die Höhe der möglichen Minderung solltest du schnellstens in Erfahrung bringen .

Gruß iaw-2004

Hallo, hast dich bei mir vertan. Bin kein Experte auf diesem Gebiet. Viel Glück. Hieristtoni

Keine Ahnung

Hallo Bubides,
bei Mietveträgen, die nach 2004 abgschlossen wurden, kann sie bis zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. Hat sie einen überragenden Nutzwert, dann auch bis zur Hälfte. Darüber gibt es noch keine Gerichtsurteile.
Für die nicht nutzbare Garage können 5- 10% gemindert werden.
Für die nicht benutzbare Terrasse 15%.
Wegen der Wohnungstür 5- 15%.
Baulärm gegenüber rechtfertigen 10- 25% Minderung.
Mündliche Zu oder Absagen haben keine rechtliche Gültigkeit und sind nicht beweisbar.
Eine Mietminderung immer nach schriftlicher! Vorankündigung mit angemessener Fristsetzung zur Behebung der Mängel machen.
Ansonsten: der Juni bis zum Auszug ist nicht mehr weit,
viel Glück
Huftier

kann dir leider nicht weiter helfen

Hallo, ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet, würde aber dem Mieterschutzbund kurzfristg beitreten und diesen dann nutzen. Du bekommst umgehend die bestmögliche Unterstützung.
Viel Glück

Hallo, ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet, würde
aber dem Mieterschutzbund kurzfristg beitreten und diesen dann
nutzen. Du bekommst umgehend die bestmögliche Unterstützung.
Viel Glück

danke, habe auch beim mieterschutzbund schon angerufen, jedoch ist dort eine mindestmitgleidschaft von 2 jahren die rede, lohnt sich wohl kaum :frowning:

dennoch danke

Hallo!
Leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG Sonja