Hallo Leute,
mal angenommen es gibt ein Mietshaus mit 26 Einheiten auf 2 Hauseingänge und ein Hinterhaus mit 6 Einheiten. Ein Hauseingang hat Eigentümer und die anderen beiden gehören einer Hausverwaltung. Insgesamt gibt es in allen 3 Eingängen 12 Kinder in verschiedenen Altersgruppen (2-14). Nun flattert ein allgemeines Schreiben der Hausverwaltung herein, in der massiv angekündigt wird, die private Nutzung des Innenhofes sei verboten. Bei Nichteinhaltung wird sogar mit einem Sicherheitsdienst gedroht.
Muss man dieses Schreiben beachten, oder kann man sich auf die im Mietvertrag entsprechende Klausel beruhen den Hof zu nutzen (man bezahlt ihn ja in der Miete mit und auch Winterdienst und Grünflächen-pflege)?
Bitte um kurze Erläuterung und Hilfe.
Danke im Voraus