Mietminderung für Parkplatz

Hallo liebe Kundige,

zu einer Wohnung wurde einen Parkplatz gemietet. Dieser Parkplatz hat inzwischen eine Qualität, dass man nicht mehr von einem Parkplatz reden kann. Die Zufahrt ist so, dass das Auto teilweise auf 2 Rädern (aber diagonal) fährt. Die anderen hängen in der Luft. Mindesten ein Auto hat schon massiven Schaden erlitten. Im Winter wird der Parkplatz nicht geräumt u.s.w.
Kann man unter solchen Umständen eine Mietminderung geltend machen? Die Mietsache ist im Prinzip nicht nutzbar. Da in dem Gebiet aber rundherum Parkverbot herrscht, muss man den Parkplatz dennoch nutzen.
Wie immer danke ich für gute Antworten.
Gruß
mihe

Hallo,…

Hallo liebe Kundige,

zu einer Wohnung wurde einen Parkplatz gemietet. Dieser
Parkplatz hat inzwischen eine Qualität, dass man nicht mehr
von einem Parkplatz reden kann. Die Zufahrt ist so, dass das
Auto teilweise auf 2 Rädern (aber diagonal) fährt. Die anderen
hängen in der Luft. Mindesten ein Auto hat schon massiven
Schaden erlitten. Im Winter wird der Parkplatz nicht geräumt
u.s.w.

Wenn ein Parkplatz angemietet wurde, besteht wohl die Räum-und Streupflicht beim Mieter oder wurde da im Mietvertrag eine andere Regelung getroffen?

Inwieweit ist der Parkplatz nicht nutzbar?
Es liest sich eher so, dass die Anfahrt zum Parkplatz schwierig ist.

Vielleicht nochmals etwas klarer erläutern.

si

Kann man unter solchen Umständen eine Mietminderung geltend
machen? Die Mietsache ist im Prinzip nicht nutzbar. Da in dem
Gebiet aber rundherum Parkverbot herrscht, muss man den
Parkplatz dennoch nutzen.
Wie immer danke ich für gute Antworten.
Gruß
mihe

Hallo,

ja, die Anfahrt ist schwierig. Der Parkplatz liegt höer als die Straße, deshalb ist die Anfahrt angeschrägt. Diese Schräge ist aber im Laufe der Zeit durch Wetter und Frost, wie auch die Straße in Mitleidenschaft gezogen worden. Zur Anfahrt muss man in der Schräge (das ist schon Mietsache) Schlaglöchern ausweichen. Dabei passiert das oben Beschriebene.

Gruß

Hallo,

Schlaglöcher zur Parkplatzanfahrt sind m.W. bisher noch nicht als Mietminderung so zu sehen, denn diese beschweren vielleicht die Anfahrt, machen diese aber nicht unmöglich.
Da wird sich kein Gericht aus dem Fenster legen und einem Mieter wegen Schlaglöcher in der Straße eine Mietminderung zubilligen bei weit chaotischeren öffentlichen Straßen, aber es gibt ja immer „das Erste Mal“.

si