Hallo liebe Kundige,
zu einer Wohnung wurde einen Parkplatz gemietet. Dieser Parkplatz hat inzwischen eine Qualität, dass man nicht mehr von einem Parkplatz reden kann. Die Zufahrt ist so, dass das Auto teilweise auf 2 Rädern (aber diagonal) fährt. Die anderen hängen in der Luft. Mindesten ein Auto hat schon massiven Schaden erlitten. Im Winter wird der Parkplatz nicht geräumt u.s.w.
Kann man unter solchen Umständen eine Mietminderung geltend machen? Die Mietsache ist im Prinzip nicht nutzbar. Da in dem Gebiet aber rundherum Parkverbot herrscht, muss man den Parkplatz dennoch nutzen.
Wie immer danke ich für gute Antworten.
Gruß
mihe