Mietminderung Gastro stillschweigend angenommen?

Hallo,

wir haben in einem kleinen Ort eine Gaststätte, in 2009, eröffnet und die Miete wurde auf 700 € kalt angesetzt.
In den Monaten danach mussten wir feststellen das diese Miete anhand der Umsätze nicht dauerhaft zu zahlen ist.
Hinzu kommt das umliegend vermietete Gewerbeflächen wesentlich günstiger sind.
So kam es das wir einen Monat garnicht das Geld aufbringen konnten und uns mit dem Vermieter zusammen setzten um den Fall zu schildern.
Das Schöne daran, es war o.k. für ihn, begleitet von der Aussage das wir nächsten Monat mal schauen.
Ab dem nächsten Monat haben wir nun regelmäßig 200 € kalt bezahlt.
Die Umsätze lassen ja auch nicht wirklich mehr zu und „wir wollten unseren guten Willen zeigen anständige Mieter zu sein.“
Seit diesem geführten Gespräch zeigte der Vermieter jedoch keine Reaktion mehr, auch nicht weil wir weniger zahlen.

Nun die Frage: Hat er die Mietminderung stillschweigend angenommen?

Mit freundlichen Grüßen
Jetze

Hallo Jetze,

da hast Du aber einen großzügigen Vermieter!!
Fakt ist: von Mietminderung kann wohl nicht die Rede sein, eher von Stundung.
Ich würde mich noch mal mit ihm treffen und darum bitten, die ganze Sache schriftlich festzuhalten, damit später nicht das böse erwachen in Form einer Nachzahlung kommt.

Gruss Huftier

Sorry, ich weiss es nicht. Machen Sie es schriftlich; stillschweigende Sachen sind normalerweise unangenehm. Wenn er das nicht akzeptiert, dann muessen Sie umziehen.
Gruss,
Pascal

Hallo Jetze,

diese Anfrage ist wohl ein gefundenes Fressen für einen Juristen und ich hoffe, daß der Fall nicht dort landen muß.

Meine von Juristentum unbelastete Einschätzung ruft nach Nachweis der einvernehmlichen Vereinbarung.

Beckenbäuerliches „Schau´n mer mal“ ist hier nicht Fisch - nicht Fleisch.

Wenn in dem Gespräch unter Zeugen eine klare Aussage getroffen wurde, daß Sie Euro 200,00 als beiderseits angemessen ansehen und das als neue Miethöhe ab der Vereinbarung fortlaufend zu zahlen imstande sind und das fürderhin können, würde ich dieses Verhalten UNWIDERSPROCHEN als Zustimmung und auch als Annahme seitens des Vemieters werten.

Falls Sie befürchten, der Vermieter bucht die Zahlungen vorläufig als Teilzahlung zur vereinbarten Miete, könnten diese Ängste begründet sein, es könnte die Mahnung für die Zahlung der Differenz auf die mietvertraglich ursprünglich vereinbarte Höhe nachkommen.

Setzen Sie dem Spuk ein Ende, überprüfen Sie nochmal Ihre Verhältnisse und treten Sie an den Vermieter heran mit einem Schreiben, daß nach Ihrer Erkenntnis in den letzten Monaten jetzt - genug geschaut ist - und eine Miethöhe von 2xx,00 für die Fortsetzung des Mietverhältnisses angemessen und für Sie erträglich ist, ohne den Laden zusperren zu müssen.

Begleiten Sie Ihren Vermieter in diesem Vorschlag mit der Bitte, den Mietvertrag durch diesen Anhang und seine UNTERSCHRIFT zu erweitern und der neuen Miethöhe ab sofort zuzustimmen und Ihnen eine Kopie zukommen zu lassen.

Wenn Ihr Vermieter in annehmbarer Nähe erreichbar ist - machen Sie das wieder in einem persönlichen Gespräch - und bringen Sie Ihre Kopie gleich mit, die Sie sich unterschreiben lassen.

Ihr Vermieter muß keine Angst haben, daß Sie über die Wupper gehen und Sie können wieder ruhig schlafen.

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Vorhaben eine starke Feder für die Vertragsänderung und Gutes Gelingen und lassen Sie mich wissen, wie die Sache vorangeht.

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG

Hallo Jetze

Verlassen würde ich mich nicht darauf, sowas sollte schon schriftlich geregelt sein. Andererseits, könnte man sagen „schlafende Hunde soll man nicht wecken!“ Sicher wäre da der Gang zu einen Anwalt der sich mit Mietrecht auskennt.
Nicht das der Vermieter nachher sagt das ihr im für die letzten Monate je 500 € schuldet und ihr ihm dann einen haufen Geld nachzahlen müsst.

Leviron
www.Kopisoft.de