Hallo Jetze,
diese Anfrage ist wohl ein gefundenes Fressen für einen Juristen und ich hoffe, daß der Fall nicht dort landen muß.
Meine von Juristentum unbelastete Einschätzung ruft nach Nachweis der einvernehmlichen Vereinbarung.
Beckenbäuerliches „Schau´n mer mal“ ist hier nicht Fisch - nicht Fleisch.
Wenn in dem Gespräch unter Zeugen eine klare Aussage getroffen wurde, daß Sie Euro 200,00 als beiderseits angemessen ansehen und das als neue Miethöhe ab der Vereinbarung fortlaufend zu zahlen imstande sind und das fürderhin können, würde ich dieses Verhalten UNWIDERSPROCHEN als Zustimmung und auch als Annahme seitens des Vemieters werten.
Falls Sie befürchten, der Vermieter bucht die Zahlungen vorläufig als Teilzahlung zur vereinbarten Miete, könnten diese Ängste begründet sein, es könnte die Mahnung für die Zahlung der Differenz auf die mietvertraglich ursprünglich vereinbarte Höhe nachkommen.
Setzen Sie dem Spuk ein Ende, überprüfen Sie nochmal Ihre Verhältnisse und treten Sie an den Vermieter heran mit einem Schreiben, daß nach Ihrer Erkenntnis in den letzten Monaten jetzt - genug geschaut ist - und eine Miethöhe von 2xx,00 für die Fortsetzung des Mietverhältnisses angemessen und für Sie erträglich ist, ohne den Laden zusperren zu müssen.
Begleiten Sie Ihren Vermieter in diesem Vorschlag mit der Bitte, den Mietvertrag durch diesen Anhang und seine UNTERSCHRIFT zu erweitern und der neuen Miethöhe ab sofort zuzustimmen und Ihnen eine Kopie zukommen zu lassen.
Wenn Ihr Vermieter in annehmbarer Nähe erreichbar ist - machen Sie das wieder in einem persönlichen Gespräch - und bringen Sie Ihre Kopie gleich mit, die Sie sich unterschreiben lassen.
Ihr Vermieter muß keine Angst haben, daß Sie über die Wupper gehen und Sie können wieder ruhig schlafen.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Vorhaben eine starke Feder für die Vertragsänderung und Gutes Gelingen und lassen Sie mich wissen, wie die Sache vorangeht.