Mietminderung - @Günther, hilfe!

Hi,

aufbauend auf meinem Artikel letztlich, vielleicht erinnert sich der eine oder andere: Gasprobleme im Haus, kein Warmwasser, über eine Woche lang…

Natürlich dürfen auch andere ihren Senf abgeben, aber Günther hatte die letzten Male so schnell und präzise geantwortet, darum fiel er mir als erster ein… :smile:

Ich habe Mietminderung beantragt, heute habe ich die Antwort von meinem Vermieter bekommen. Hier einige Ausschnitte:

„…Die Gaszufuhr zum Haus wurde aufgrund der Erneuerung der Hausanschlussleitung durch die städtischen Gaswerke, auf die der Mieter keinerlei Einfluss hat, unterbrochen, weil sich nach Wiederherstellung des Gasbetriebs herausstellte, dass eine Gasundichtigkeit vorhanden war mit einem Verlust von 5 Litern…“

„…Aus diesem Grunde haben die Stadtwerke, nicht der Vermieter, die Gaszufuhr zum Hause abgestellt und handelte es sich daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt um einen Mangel an der Mietsache, den der Vermieter zu vertreten hat…“

„…erstaunt bin ich, weil Sie auf die entsprechende Mitteilung meinerseits anlässlich der zur Verfügungstellung Ihrer Wohnung nicht von einem Mietminderungsverlangen sprachen und ich Ihnen angeboten habe, mich bei etwaigen Problemen anzurufen bzw. mit Herrn xy aus der Erdgeschosswohnung Kontakt aufzunehmen…“

  • ich habe keine Mitteilung von ihm bekommen, er hat sich ja gar nicht geäußert…-

„…Sämtlichen Mietern des Hauses wurde angeboten, in einer im Nachbarhaus, welches ebenfalls Ihrem Vermieter gehört, befindlichen gerade erst renovierten Wohnung das dort vollständig neu errichtete Badezimmer in Anspruch zu nehmen zum Zwecke der Bequemlichkeit und zum Zwecke der Kompensation…“

Nix! Davon habe ich nie was gehört, es gab keinen Anruf und keinen Aushang über sowas! Außerdem wohnen hier im Haus etwa 12 Parteien, in den meisten mindestens 2 Personen, das kann doch nicht sein Ernst sein, ein Badezimmer, im Nebengebäude… *fassungslos*

Weiter:

„…Ich erfahre darüber hinaus durch Ihre Nachbarin, Frau abc, dass Sie in der Ihrerseits monierten Zeit und auch danach überhaupt nicht in der Wohnung waren, nämlich verreist…“

Also, erwähnte Nachbarin kenne ich nicht, und ich war sicher nicht verreist, sondern habe tagsüber gearbeitet, habe nachts bei meinem Freund gepennt, damit ich morgens warm duschen konnte, und war ab dem Tag der Wiederinbetriebnahme der Gastherme auch nachts wieder in der Wohnung.
Außerdem war ich einmal täglich in der Wohnung, um Klamotten zu holen und nachzuschaun, wie weit die Arbeiten sind.
Werde ich hier überwacht oder wie?

Naja, so sieht es jedenfalls auch - irgendwelche Ideen hierzu?

LG,

Cess

Hallo Schwesterherz,

na bravo, scheint ja inzwischen in der Familie zu liegen, Stress mit dem Vermieter zu bekommen… :frowning:

Ich kann nur zu einem Punkt was sagen: Der Vermierter kann sich nicht rausreden, indem er die Stadtwerke für das Gasabstellen hinstellt. Lt. Mietrecht kann die Miete gemindert werden, wenn ein Mängel an der Wohnung ist, der nicht durch den Mieter verursacht wurde und bei Einzug nicht bekannt/nicht da war. Dabei ist es egal, ob den Vermieter Schuld trifft oder nicht. Das war bei unserem Warmwasser genauso. Die Techniker haben immer wieder Mist gebaut, wir haben gemindert, Vermieter hats anerkannt.

Ich wünsch Dir viel Glück, ruf Dich morgen mal an.

Grüße
Natascha

Hi Cess,

Ich habe Mietminderung beantragt, heute habe ich die Antwort
von meinem Vermieter bekommen. Hier einige Ausschnitte:

„…Die Gaszufuhr zum Haus wurde aufgrund der Erneuerung der
Hausanschlussleitung durch die städtischen Gaswerke, auf die
der Mieter keinerlei Einfluss hat, unterbrochen, weil sich
nach Wiederherstellung des Gasbetriebs herausstellte, dass
eine Gasundichtigkeit vorhanden war mit einem Verlust von 5
Litern…“

Teile dem Vermieter mit, dass Du an der Mietmindeurng auf jeden Fall festhalten wirst. Teile ihm mit, dass ein mangel an der Mietsache dann vorliegt, wnen der IST-Zustand der Nietsache von SOLL-Zustand negativ abweicht. Dabei sind auch Störungen von „aussen“ als Mangel zu sehen und berechtigen zur Mietminderung, auch wenn der Vermieter keinen direkten Einfluss auf die Mängelbeseitigung hat.

„…Aus diesem Grunde haben die Stadtwerke, nicht der
Vermieter, die Gaszufuhr zum Hause abgestellt und handelte es
sich daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt um einen
Mangel an der Mietsache, den der Vermieter zu vertreten
hat…“

Hier mitteilen: es geht hier nicht um einen rechtlichen Hesichtspunkt, der dem Vermieter das Vertreten eines Mangels anlastet sondern um die Tatsache, dass der Vermieter eine mangelfreie Wohnung gewährleisten muss und der Mieter - ungeachtet des Verschulden des Vermieters - Mietminderungsansprüche hat.

„…erstaunt bin ich, weil Sie auf die entsprechende
Mitteilung meinerseits anlässlich der zur Verfügungstellung
Ihrer Wohnung nicht von einem Mietminderungsverlangen sprachen
und ich Ihnen angeboten habe, mich bei etwaigen Problemen
anzurufen bzw. mit Herrn xy aus der Erdgeschosswohnung Kontakt
aufzunehmen…“

Wer ist xy ? Weshalb schreibt der Vermieter von Zurverfügungsstellung der Wohnung in Verbindung mit dem Mangel ? Wenn Du in der Wohnung wohnst und erst dann wird durch die Versorgungsunternehmen gearbeitet, kann der Vermieter Dich doch nicht bei der Übergabe der Wohnung auf den Vorgang hinweisen ? Fehlt hier eine wesentliche Informationen oder ist der Hinweis des Vermieters faslch ?

  • ich habe keine Mitteilung von ihm bekommen, er hat sich ja
    gar nicht geäußert…-

Teile ihm dies mit und fordere ihn auf, Dir eien Kopie dieser angeblich an Dich gesandten Mitteilung zu übersenden. Wenn diese dann eingeht, Datum des Eingangs vermerken auf dem Formular.

„…Sämtlichen Mietern des Hauses wurde angeboten, in einer im
Nachbarhaus, welches ebenfalls Ihrem Vermieter gehört,
befindlichen gerade erst renovierten Wohnung das dort
vollständig neu errichtete Badezimmer in Anspruch zu nehmen
zum Zwecke der Bequemlichkeit und zum Zwecke der
Kompensation…“

Erkundige Dich im Haus, ob dies zutrifft. Hier kannst Du hinweisen, dabei auf den Text von mir nun achten „Die von Ihnen behauptete Lösung, die mir nicht mitgeteilt wurde, wäre selbst dann nicht praktizierbar, wenn ich eine Mitteilung erhalten hätte. Ohne Kenntnis des Textes kann ich mich jedoch derzeit nicht näher äussern. Eine Äusserung bleibt ausdrücklich vorbehalten, sobald ich von Ihnen das mir angeblich zugesandte Schreiben erhalten ahbe“

Nix! Davon habe ich nie was gehört, es gab keinen Anruf und
keinen Aushang über sowas! Außerdem wohnen hier im Haus etwa
12 Parteien, in den meisten mindestens 2 Personen, das kann
doch nicht sein Ernst sein, ein Badezimmer, im Nebengebäude…
*fassungslos*

Hier hätte ja letztlich ein Plan erstellt werdne müssen, wer im nahcbarhaus Duschen kann, welche Uhrzeit, wie ihr in das andere Haus kommt und,und, und…

Weiter:

„…Ich erfahre darüber hinaus durch Ihre Nachbarin, Frau abc,
dass Sie in der Ihrerseits monierten Zeit und auch danach
überhaupt nicht in der Wohnung waren, nämlich verreist…“

Also, erwähnte Nachbarin kenne ich nicht, und ich war sicher
nicht verreist, sondern habe tagsüber gearbeitet, habe nachts
bei meinem Freund gepennt, damit ich morgens warm duschen
konnte, und war ab dem Tag der Wiederinbetriebnahme der
Gastherme auch nachts wieder in der Wohnung.
Außerdem war ich einmal täglich in der Wohnung, um Klamotten
zu holen und nachzuschaun, wie weit die Arbeiten sind.
Werde ich hier überwacht oder wie?

Text: Der Vorwurf wird als unrichtig zurück gewiesen. Richtig ist, dass ich während des Tages arbeite und wegen des Ausfalls der Versorgungseinrichtung mich ausserhalb der Wohnung um eine vorübergehende Übernachtungsmöglichkeit kümmern musste. Im Übrigen erachte ich es für erforderlich, dass Sie sich mit mir über meinen persönlichen Aufenthalt unterhalten und nicht Nachbarn animieren, in Unkenntnis der Tatsachen, Spekulationen vorzunehmen.

Gruss Günter

Danke!
Hi Günter (ohne h, sorry!),

danke für die schnelle Antwort!

Ich werde dann mal eine Antwort schreiben und mich an Deine Vorgaben halten.

Nochmal die Frage nach der Höhe der Mietminderung:
Das Gas war 10 Tage abgestellt, was ist da rechtens?

Cess