Mietminderung Heizungsausfall im Winter!

Guten Tag, ich möchte Sie etwas fragen, was sich eigentlich recht einfach anhört. Mietminderung bei totalem Heizungsausfall ist ein Recht des Mieters nach §536 im Winter sogar bis zu 100 %. In unserer Wohnung fällt immer mal wieder die Heizung komplett aus, wir melden den Schaden umgehend und der Handwerker wird gerufen. Da er nicht immer sofort den Ofen zum laufen bringt, kommen da schon ca. 2 - 3 Tage manchmal zusammen. Insgesamt waren wir 15 Tage ohne Heizung in den vergangenen 2 Jahren. Meine Vermieterin bietet mir jedesmal großzügig Ihren Elektroheizer an und ist der Meinung, dadurch dürfte ich die Miete nicht mindern. Die Stromkosten müsste ich selbst zahlen für den Elektroofen. Frage: Stimmt es, das mein Recht auf Mietminderung erlischt, indem die Hauptheizung nicht funktioniert ich aber den Elektroheizer des VM benutze auf eigene Kosten?
Ich danke für Antworten.
Freundliche Grüße

Hallo!

Nein,das stimmt nicht.

Ohne Zentralheizung(wie gemietet) ist die Mietsache nicht im vertragsgemässen Zustand,also kann gemindert werden.
Das Bereitstellen einer Notheizung ist zwar sogar Vermieteraufgabe,es stellt aber nicht den mietvertraglichen Zustand wieder her.
Man kann auch dann mindern.

Und die Stromkosten kann man auch dem Vermieter auferlegen. Man kann ja schlecht argumentieren,während Heizungsausfall fielen keine Heizkosten an,deshalb könnte man diese gesparten Kosten ja in Strom für die Notheizung umsetzen.
Dagegen spricht schon der gut dreifache Preis für die kWh Wärmeenergie aus Strom gegenüber der aus Öl(Gasfeuerung.

MfG
duck313

Gibt also pro Tag:
Bei 1000€ Warmmiete:
33,33€ Mietminderung + ca 10€ Strom + ein massiv gestörtes Mieter-Vermieterverhältnis.
Bei mir wäre dann eine neue Heizung angesagt. Macht bei Etagenheizung ca. 7500€ Modernisierungskosten. Bei 50% anrechenbarkeit (3750€) und 11% (412€/pa) wären das 34,38 pro Monat Mieterhöhung.

Wem’s das Wert ist …
Ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter zu einem Zeitpunkt, zu dem die Heizung funktioniert, wäre da vermutlich zielführender.

vnA