Mietminderung im Neubau

Ende Mai haben wir den Nutzungsvertrag für eine genossenschaftliche Neubauwohnung unterschrieben, Bezug 1. September. Bereits im Nutzungsvertrag wurde darauf hingewiesen, dass es bei Neubauten auch zu Verzögerungen kommen kann. Einen Monat vor Bezug war es dann soweit: die Wohnungsübernahme wurde um 2 Wochen auf Mitte September verschoben. Gleichzeitig wurde die Miete ausgesetzt bis zum 1. Oktober.
Zum Zeitpunkt der Wohnungsübernahme waren an der Wohnung noch diverse Mängel vorhanden, die nach Info an den Vermieter beseitigt wurden. Außerhalb der Wohnung war noch komplett Baustelle
Zum heutigen Tag (7.10.2010) gibt es noch immer folgende Mängel:
-Fahrstuhl nicht funktionsfähig/abgenommen
-Klingelanlage nicht fertig
-Balkon nicht benutzbar

-Zugangsbereich Haus noch im Bau (Verputzung Flur, Geländer Treppenhaus fehlt)
-Zugangsbereich Wohnung: Bodenbelag Laubengang fehlt

-Außenanlagen nicht fertig gestellt

Dem Vermieter ist das alles auch sehr unangenehm, und er hat eine erkleckliche Summe in Form einer Spende an unseren Bewohnerverein zugesagt.
Die Frage: verwirken wir die Möglichkeit einer späteren Mietminderung, wenn wir jetzt im ersten Monat auf eine Mietminderung verzichten? Oder sollte man die Mängel (auch außerhalb der Wohnung) zumindest zu Protokoll geben, damit nachher nicht behauptet werden kann, man habe sich damit abgefunden?

Danke,
Grüße von
Haintz

Hi,
man muss ja schon mal anerkennen, daß der Vermieter die halbe Miete für den September erlassen hat. Trotz allem zahlst Du aber ab Oktober die volle Miete für etwas, was nicht in einwandfreiem Zustand ist.
Ich würde auf jedem Fall ein Protokoll anfertigen, dieses dem Vermieter zuschicken und eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Denn mindern kann man erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Mängel reklamiert wurden.

Sorry, ich kann da nicht weiterhelfen.
Da geht es wohl um Mietrecht und Du benötigst Rat von einem Anwalt und keinen Tipp in Richtung Baurecht.

Grüße

Hallo, leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG