Jemand habe eine Maisonette-Wohnung. Der Flur ist sehr
geräumig, und er lässt sogar Platz für einen Esstisch samt Stühle,
welcher im Frühling bis Herbst genutzt wird. Im Winter dagegen ist es
unmöglich dies zu tun, da die Temperaturen tief sind in diesem Wohnbereich. Der Flur kann nicht beheizt werden. 89qm sind ausgewiesen als Wohnraum, und davon sind 34qm der Flur.
Es handelt sich um einen äußerst schlecht-isolierten Altbau - unter
dieser Wohnung befindet sich eine Garage, darüber ein nicht-isolierter Dachboden.
Wäre hier in dem Fall eine Mietminderung durchführbar, wenn hier 1/3 der Wohnung im Winter nicht genutzt werden kann?
Bei Altbauten ist oft die Küche und/oder der Flur nicht beheizbar. Das schlägt sich dann aber auch in der Miete nieder. Einen Anspruch auf Mietminderung hat der Mieter nicht. Hierzu eine Entscheidung:
Die fehlende Heizmöglichkeit in der Küche der Wohnung stellt keinen Mangel der Mietsache dar. LG Berlin, Beschluss vom 05.06.1989 - 61 S 189/89, MDR 1990, S. 56 = WM 1990, S. 16 = ZMR 1990, S. 58.
Die Alternative wäre, dass der Vermieter die Wohnung modernisiert und anschließend die Miete entsprechend erhöht:
Wäre hier in dem Fall eine Mietminderung durchführbar, wenn
hier 1/3 der Wohnung im Winter nicht genutzt werden kann?
schon schlecht wenn man dem fast geschenkten Gaul nicht ins Maul guckt, aber keine sorge, du kannst noch 1/3 einbehalten weil die
angebliche luxus-wohnung keine teleportationseinrichtung hat, die
dich üblicherweise zu scotty raufbeamen kann, wenns probleme gibt