Hi,
wie gestaltet sich das, wenn man in einer sehr belebten Straße
wohnt, mit dem Lärm?
Unterhaltsam?
Das Thema kommt hier regelmäßig vor…
Also bitte verzeihe die unterhaltenden Elemente in der Antwort, es könnte sonst langweilig werden.
Angrenzende Lokale, die einmal in der Woche bis in die Nacht
Ramba-Zamba mit lauter Musik veranstalten
Die Musik stört doch nur, wenn genau dieser Musikstil unangenehm ist.

und eine Spieltheke
für Sportwetten, in der wöchentlich bei diversen Spielen
lautstark mitgefiebert wird
Wow, Fieber als Geräusch, man lernt hier nie aus ;-D
- wenn man bspw. vor solchen
Begebenheiten, die man in der Stadt für gewöhnlich vorfindet,
Hier liegt wohl die Betonung auf „gewöhnlich“, wie der Frager selber feststellt gehört dies wohl (u. a.) zur Stadt dazu.
durch einen Vermieter nicht vorgewarnt wird,
???
Es gibt keine Regelung, indem ein VM einem „Landei“ erzählen oder vorwarnen muss, wie es in der Stadt zugehen kann. Dazu sind die Bürger mündig genug, dies selber (vorher) heraus zu finden.
btw habe ich noch kaum einen Mietinteressenten gefunden, der sich in der Wahl seiner Mietwohnung hereinreden (von wem auch immer) läßt, noch einen VM der seine Wohnung schlecht redet.
kann man die
Miete (ggfs. auch rückwirkend) mindern,
Miete mindern kann man immer, nur die Konsequenzen sollten dann bewußt sein, das Vertragsverhältnis leidet meistens (sehr) darunter…
…egel ob berechtigt oder nicht.
wenn einem so etwas
allmählich bewusst wird,
Ach so, diese Sachen von oben. Die Geräusche werden also zunehmend, (also Stückchenweise) als störend empfunden?
Am Anfang scheint wohl immer die Sonne 
bis der Winter kommt 
dass sowas hier die Regel ist nach
einigen Monaten?
Da die Wohnung so angemietet ist wie besehen, auch die äußeren Umstände, wird dafür eine Mietmiederung sicherlich nicht stattgegeben werden. IdR sind die Mieten für unbequeme Standort meist sowieso (etwas bis viel) günstiger als der Durchschnitt. Dann wären diese Umstände also schon in den Mietpreis eingeflossen.
Gute Wohnlagen haben eben auch ihren Wert und damit einen angemessenen Preis.
(Mal abgesehen von der ständig zugeparkten
Ein- bzw. Ausfahrt,
Ist den die Einfahrt für die M freigegeben?
Hat der M ein Kraftfahrzeug?
Falschparker kann jeder anzeigen…
dem bei unruhigem Wette eindeutig
undichtem Dachgeschoss
Wohnt der M im Dachgeschoss, betrifft dieser Umstand die gemieteten Flächen?
Zudem liegt es in der Obhutspflicht des M den VM auf Undichtigkeiten zeitnah hinzuweisen.
und den hellhörigen Zimmern.)
Die haben oft einen speziellen Unterhaltungswert 
Das Gebäude unterliegt nur der Baunorm des Erstellungsdatums. Im Zweifel kann auf eigenen Kosten ein Gutachter mehr aussagen.
btw:
Warum sucht sich der M nicht eine bessere andere Wohnung als alle Unannehmlichkeiten auf den VM zu schieben, obwohl der dafür auch nichts kann?
vlg MC