Mietminderung in der Stadt wegen Lärm?

Hallo,

wie gestaltet sich das, wenn man in einer sehr belebten Straße wohnt, mit dem Lärm?

Angrenzende Lokale, die einmal in der Woche bis in die Nacht Ramba-Zamba mit lauter Musik veranstalten und eine Spieltheke für Sportwetten, in der wöchentlich bei diversen Spielen lautstark mitgefiebert wird - wenn man bspw. vor solchen Begebenheiten, die man in der Stadt für gewöhnlich vorfindet, durch einen Vermieter nicht vorgewarnt wird, kann man die Miete (ggfs. auch rückwirkend) mindern, wenn einem so etwas allmählich bewusst wird, dass sowas hier die Regel ist nach einigen Monaten? (Mal abgesehen von der ständig zugeparkten Ein- bzw. Ausfahrt, dem bei unruhigem Wette eindeutig undichtem Dachgeschoss und den hellhörigen Zimmern.)

Schönen Gruss

(achja und auch abgesehen von dem über 20% abweichenden Quadratmeter-Anzahl der Wohnfläche abzgl. der Dachschrägen, Wachküche im Keller, Kellerraum usw.)

Hi,

wie gestaltet sich das, wenn man in einer sehr belebten Straße
wohnt, mit dem Lärm?

Unterhaltsam?
Das Thema kommt hier regelmäßig vor…
Also bitte verzeihe die unterhaltenden Elemente in der Antwort, es könnte sonst langweilig werden.

Angrenzende Lokale, die einmal in der Woche bis in die Nacht
Ramba-Zamba mit lauter Musik veranstalten

Die Musik stört doch nur, wenn genau dieser Musikstil unangenehm ist.
:wink:

und eine Spieltheke
für Sportwetten, in der wöchentlich bei diversen Spielen
lautstark mitgefiebert wird

Wow, Fieber als Geräusch, man lernt hier nie aus ;-D

  • wenn man bspw. vor solchen
    Begebenheiten, die man in der Stadt für gewöhnlich vorfindet,

Hier liegt wohl die Betonung auf „gewöhnlich“, wie der Frager selber feststellt gehört dies wohl (u. a.) zur Stadt dazu.

durch einen Vermieter nicht vorgewarnt wird,

???
Es gibt keine Regelung, indem ein VM einem „Landei“ erzählen oder vorwarnen muss, wie es in der Stadt zugehen kann. Dazu sind die Bürger mündig genug, dies selber (vorher) heraus zu finden.

btw habe ich noch kaum einen Mietinteressenten gefunden, der sich in der Wahl seiner Mietwohnung hereinreden (von wem auch immer) läßt, noch einen VM der seine Wohnung schlecht redet.

kann man die
Miete (ggfs. auch rückwirkend) mindern,

Miete mindern kann man immer, nur die Konsequenzen sollten dann bewußt sein, das Vertragsverhältnis leidet meistens (sehr) darunter…
…egel ob berechtigt oder nicht.

wenn einem so etwas
allmählich bewusst wird,

Ach so, diese Sachen von oben. Die Geräusche werden also zunehmend, (also Stückchenweise) als störend empfunden?
Am Anfang scheint wohl immer die Sonne :smile:
bis der Winter kommt :wink:

dass sowas hier die Regel ist nach
einigen Monaten?

Da die Wohnung so angemietet ist wie besehen, auch die äußeren Umstände, wird dafür eine Mietmiederung sicherlich nicht stattgegeben werden. IdR sind die Mieten für unbequeme Standort meist sowieso (etwas bis viel) günstiger als der Durchschnitt. Dann wären diese Umstände also schon in den Mietpreis eingeflossen.

Gute Wohnlagen haben eben auch ihren Wert und damit einen angemessenen Preis.

(Mal abgesehen von der ständig zugeparkten
Ein- bzw. Ausfahrt,

Ist den die Einfahrt für die M freigegeben?
Hat der M ein Kraftfahrzeug?
Falschparker kann jeder anzeigen…

dem bei unruhigem Wette eindeutig
undichtem Dachgeschoss

Wohnt der M im Dachgeschoss, betrifft dieser Umstand die gemieteten Flächen?
Zudem liegt es in der Obhutspflicht des M den VM auf Undichtigkeiten zeitnah hinzuweisen.

und den hellhörigen Zimmern.)

Die haben oft einen speziellen Unterhaltungswert :wink:
Das Gebäude unterliegt nur der Baunorm des Erstellungsdatums. Im Zweifel kann auf eigenen Kosten ein Gutachter mehr aussagen.

btw:
Warum sucht sich der M nicht eine bessere andere Wohnung als alle Unannehmlichkeiten auf den VM zu schieben, obwohl der dafür auch nichts kann?

vlg MC

Sicher, das Glas kann halb leer oder halb voll sein.

Die Mietminderungsfragen wurden oft gestellt, das stimmt. Allerdings vermisste ich bisher eben jene Situation in der Stadt.

Ich habe einen breiten Musikgeschmack, aber der Musikstil ist im Detail nicht zu spezifizieren, da in die oberen Stockwerke es dank Reflexionen, Nachhallzeit etc. ein Potpourri von Akustik ankommt.
Ja, genau. „Stückchenweise“ oder eben allmählich wird einem bewusst, dass dieser Pegel zur Normalität gehört.

Der Mietvertrag ist mehrjährig, dadurch fix und deshalb nur außerordentlich kündbar.

Der qm-Preis ist weit über dem obersten Wert von ~8 Euro/qm, wenn man die tatsächliche Wohnfläche veranschlagt.

Das Mietverhältnis ist irrelevant.

Ja, die Einfahrt ist für M freigegeben, und für gewöhnlich zugeparkt, wenn ich von der Arbeit komme oder dringend zu einem Termin muss. Auch zu spät zur Firma bin ich bereits einige Male gewesen.

Der Unterhaltungswert mag Mc Leo Spass bereiten, aber es wäre einem M bspw. wie mir, lieber, seine Ruhe zu haben.

Danke für das Feedback

Hi,

Sicher, das Glas kann halb leer oder halb voll sein.

Es kommt auf den Standpunkt an.

Die Mietminderungsfragen wurden oft gestellt, das stimmt.
Allerdings vermisste ich bisher eben jene Situation in der
Stadt.

Hmm, imho liegen ca. 98,5% alle Mietwohnungen in einer Stadt. Dagegen sind auf dem Dorf mehr Eigenheime anzutreffen.

Ich habe einen breiten Musikgeschmack, aber der Musikstil ist
im Detail nicht zu spezifizieren, da in die oberen Stockwerke
es dank Reflexionen, Nachhallzeit etc. ein Potpourri von
Akustik ankommt.

Echt krass, das kommt wahrscheinlich nach dem Teckno… :wink:
Wie wäre es mit Gehörschutz, Kopfhörer etc.
Das dies keine echte Alternative ist, ist bekannt. Es wäre eben zum Schlafen etc. eine (Teil-) Lösung.

Ja, genau. „Stückchenweise“ oder eben allmählich wird einem
bewusst, dass dieser Pegel zur Normalität gehört.

Der Groschen fällt manchmal pfennigweise… ;-D

Der Mietvertrag ist mehrjährig, dadurch fix und deshalb nur
außerordentlich kündbar.

Hmm, das lernt nur, sich die Gegend sehr genau zu beachten, bevor man sich lange bindet.

Der qm-Preis ist weit über dem obersten Wert von ~8 Euro/qm,
wenn man die tatsächliche Wohnfläche veranschlagt.

Die Preise schwanken von Stadt und Lage erheblich. Paris Innenstadt liegt so bei 30 €/m², ob laut oder nicht.

Das Mietverhältnis ist irrelevant.

Gut, für nervenstarke, ausdauernde und finanzkräftige Gemüter kann ein Mietvertragsstreit eine unterhaltsame Angelegenheit werden.
Manche wachsen an den Herausforderungen.

Ja, die Einfahrt ist für M freigegeben, und für gewöhnlich
zugeparkt, wenn ich von der Arbeit komme oder dringend zu
einem Termin muss.

Ja, und wer ist daran schuld? Der VM? Anzeigefreudige M besitzen ebenfalls die Möglichkeit die Falschparker um zu erziehen. Manchmal helfen auch nette Scheiben am Scheibenwischer. Indem steht, dass die Fahrzeugkenndaten und Zeit dokumentiert wurde und im Wiederholungsfall zur Anzeige gebracht werden. Bei meinen (ehemaligen) Sorgen in dieser Richtung hat es nach einigen Wochen (nachhaltig) gefruchtet.

Auch zu spät zur Firma bin ich bereits
einige Male gewesen.

Soll der VM nun Schadenersatz dafür leisten?
Da käme doch eher der Falschparker in betracht.

Der Unterhaltungswert mag Mc Leo Spass bereiten, aber es wäre
einem M bspw. wie mir, lieber, seine Ruhe zu haben.

MC Leo hat auch schon laut gewohnt und weis wie es ist, selbst Gehörschutz bewahrt nicht vor dem Körperschall, der von LKW´s, Kirchenglocken etc. übertragen wird.

Nur wer wird gezwungen in so eine Gegend zu ziehen, bzw. einen Fixvertrag abzuschließen?

Danke für das Feedback

Wie wäre es die lauten Zimmer unterzuvermieten?
Das wäre auch so eine Art Mietminderung. :wink:

vlg MC

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Der Vermieter hat also Deiner Meinung zufolge gar keine Handlungspflicht bzw. die Situation in seinen Mieteinnahmen Minderungen zu akzeptieren? Mal abgesehen von der Untervermietung, was bereits abgelehnt wurde.

die Einfahrt ist für M freigegeben, und für gewöhnlich
zugeparkt, wenn ich von der Arbeit komme oder dringend zu
einem Termin muss. Auch zu spät zur Firma bin ich bereits
einige Male gewesen.

Hallo,
wenn der Mieter nach Hause kommt, kann er den Falschparker mit einem Zettel verwarnen und selbst woanders parken. Wenn der Mieter morgens nicht aus der Ausfahrt kommt, ist Abschleppen angesagt.
Gruss Helmut

Hallo,

wie gestaltet sich das, wenn man in einer sehr belebten Straße
wohnt, mit dem Lärm?

ich, der etwas außerhalb der Stadt wohnt, hatte auch schon in Erwägung gezogen die Miete zu mindern, da es hier weder Discos, noch Kneipen, Supermärkte oder U-Bahn Stationen in direkter Umgebung gibt.

Das hat mir der Vermieter beim Einzug auch arglistig verschwiegen.

Gruß

S.J.

Hallo,

nein. Der Vermieter hat keine Handlungspflicht, da er für diesen, von dir beschriebenen Lärm nicht heranzuziehen ist. (Das wäre nur dann der Fall, wenn es sich bspw. um Baulärm vom Nachbarhaus handelt. Hier kann u.U. die Miete gemindert werden, der Vermieter kann sich das dann vom Bauherrn nebenan wiederholen)

Wer auf den Kirchplatz zieht, darf sich über das Glockengeläut nicht beschweren (und schon gar nicht den Vermieter belangen).

Ich kapier so etwas nicht. Du ziehst in ein für dich völlig neues Wohnumfeld. Das guckt man sich doch vorher an! Und wenn in der Straße diverse gastronomische Einrichtungen sind, dann sagt der gesunde Menschenverstand, dass das mit erhöhtem Lärm einhergeht (durch Gäste, die vor und nach dem Besuch durch die Straße müssen, zu Fuß gehend reden, ins Auto steigen und losfahren…; durch Musik, die durch offene Fenster dringt, …). Das ist auch kein Phänomen der Stadt, sondern ist neben der Dorfkneipe nicht anders.

Natürlich gibt es auch hier Grenzen. Auch in so einem Straßenzug ist nicht alles erlaubt. Was erlaubt ist, sagt dir das zuständige Ordnungsamt. Wenn also bspw. bis Mitternacht der Wirt die Bänke draußen hat inklusive Musikbeschallung der Gäste, dann ist das ggf. was fürs Ordnungsamt. Wobei ich selbst da der Meinung bin, dass, wenn alle Anwohner sich damit arrangiert haben, das vielleicht sogar gut finden, dass man dann als „Newbie“ nicht den dicken Stress machen sollte.

Also: DU bist dahin gezogen. Es war dir ohne Aufwand möglich, eine Einschätzung der Lage zu nehmen (es sei denn, die Gaststätten waren vorher nicht da). Du bist so deppert gewesen (sorry) und hast in einer dir völlig unbekannten Gegend einen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen. So etwas macht man nur dann, wenn man sich sicher ist, dass man da auch die ganze Zeit über wohnt / wohnen möchte.

Und weil du so deppert warst, suchst du jetzt die Schuld bei wem anders? Versuchs mal mit dem eigenen Hinterteil. Manch einem hats geholfen, sich da reinzubeissen. Zumindest längt das eine Weile vom anderen Ärger ab.

LG Petra

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Macht sich bei wer-weiß-was Vermieterlobby breit?
Hi,

dass sich die anfänglich ironische Art von McSowieso noch steigern würde, hätte ich nicht erwartet. Bin eben etwas erstaunt über den hier sich inzwischen breitgemachten, herablassenden Tonfall und der an Beleidigung grenzenden Art der Wortwahl.

Nicht mal zu Ende gelesen wurde. Auf die über 20% abweichende Quadratmeterzahl der Wohnfläche wurde kein Stück eingegangen. Vielen Dank für die Hilfe.

Ist hier der gemeine Tonus inzwischen durch die Vermieterlobby eingenommen?

Unfassbare Arroganz.

Bye, bye wer-weiss-was …

Liebe Grüße zurück

Ist hier der gemeine Tonus inzwischen durch die Vermieterlobby
eingenommen?

Ich bin Zeit meines Lebens Mieter gewesen, habe nie die Rolle des Vermieters gehabt, mich im Gegenteil auch schon mal mit Vermietern angelegt. Das alles ändert aber nichts daran, dass man einen Vermieter nicht für sein eigenes Deppertsein verantwortlich machen kann.

Nicht mal zu Ende gelesen wurde. Auf die über 20% abweichende
Quadratmeterzahl der Wohnfläche wurde kein Stück eingegangen.

Das scheint dir selbst ja nicht so wichtig gewesen zu sein, weil es nur hinten dran gepappt war. Wenn dies dir wichtig ist, dann frag noch mal ausdrücklich und sachlich, was du in dem Fall tun kannst.

Vielen Dank für die Hilfe.

Bitte schön.

Liebe Grüße zurück

Ebenso - Petra

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(achja und auch abgesehen von dem über 20% abweichenden
Quadratmeter-Anzahl der Wohnfläche abzgl. der Dachschrägen,
Wachküche im Keller, Kellerraum usw.)

Hallo Namenlo(o)ser,
meine Mietverträge beinhalten eine „vereinbarte“ Fläche.
Diesen Passus finde ich sehr wichtig z.B. für die Abrechnung der Nebenkosten.

  • Volker Wolter -

@Mod
… ist das ok.

Nach einem neueren BGH-Urteil kann man bei erheblich geringerer Wohnfläche als im Mietvertrag vereinbart, die Miete mindern und zurückfordern.

Hi,

Der Vermieter hat also Deiner Meinung zufolge gar keine
Handlungspflicht bzw. die Situation in seinen Mieteinnahmen
Minderungen zu akzeptieren?

vermutlich wuste der VM von der Wohnlage und behalf sich mit einem lanfristigen Msietvertrag. Das lässt schon tief blicken.

Mal abgesehen von der
Untervermietung, was bereits abgelehnt wurde.

Mit einer guten Begründung muss der VM zustimmen,
wirtschaftliche Gründe reichen u. a. dafür.

vlg MC

PS:
Anstatt sich wie ein Mimose gleich zurückzuziehen, wenn die Antwort nicht wunschgemäß ausfällt, sollte mal über eine Umgangsform nachgedacht werden, die die Schuld nicht generell bei den anderen sucht.

wenn Herr X sich so unwohl dort fühle, könne er sich überlegen, ob er denn auch andere Gründe hätte um umzuziehen ( Job )