hallo zusammen,
ich betreibe zur miete einen grill-imbiss. es ist ein feststehendes gebäude mit einem raum wo ich täglich auf einem holzkohlegrill speisen anrichte. über dem grill befindet sich eine abzugshaube samt lüfter
und genau dieser funktioniert nicht. ständig steht der raum unter qualm so das ich bei der kälte beide türen öfnnen muss. mein vermieter zeigt keine reaktion und geht mir aus dem weg. mir bleiben deswegen die gäste weg und gesundheitlich macht sich dieser zustand nun auch bemerkbar!
in wie weit kann ich die miete mindern bzw. wie muss ich mich verhalten?
danke im vorraus
Hallo,
eine Minderung muss immer schriftlich angekündigt werden mit Frist (ca. 1 Woche) zur Abhilfe. Und die Minderung ankündigen.
Ich hab im Google nix konkretes gefunden, was auf Deinen Fall passen könnte. Ich würde zwischen 10- 20% mindern, von der Warmmiete!!
Reagiert der Vermieter nicht, kannst Du rückwirkend ab Deinem Schreiben mindern.
Gruss Huftier
ich danke dir…