Hallo alle zusammen,
Hätte gern mal zu folgendem Thema eure Meinung gehört.
Ein Mieter wohnt in einem Haus das sehr alt ist. Das alte Haus ist nur teilsaniert. Von außen ist nichts gemacht und es sind alte Fenster drin (alte Verbundfenster aus DDR Zeiten). In der Wohnung ist mal vor 15 Jahren von privat eine Etagenheizung (Gasheizung mit sehr viel Dreck)eingebaut worden. Nun meine Fragen. Durch die Fenster zeiht es wie Hechtsuppe. Im vorrigen Jahr als es so lange frostig war heizte der Mieter sich arm und dieses Jahr zieht der Wind die Wärme durch die Fenster nach außen, also heizt der Mieter sich wieder arm.
Dann gibt es da noch so bauliche Dinge die zu bemängeln wären. Der Fußboden ist nicht in der Waage, so das sich Wasser in der Mitte des Zimmers sammelt. Der Putz würde von der Wand fallen, wenn man die Raufasertapete entfernen würde.
Reicht das aus, um eine Mietminderung vom Vertieter zu verlangen? Oder sollte man lieber die Abstellung der Mängel fordern? Wie sollte der Mieter das am Besten anstellen?
Bin für jede Antwort dankbar!
Gruß Gabi
Moin, Gabi,
der Mieter kann auf Abstellung der Mängel dringen, die während der Mietzeit entstanden sind. Baumängel, die beim Anmieten bereits vorhanden waren, fallen nicht darunter, sondern unter den Begriff Vertragsfreiheit - jedefrau darf mieten, muss aber nicht.
Gruß Ralf
Hallo
wie schon gesagt, Mängel die bei Einzug bekannt waren, kann man im Nachhinein nicht mindern, es sei denn, sie verschlimmern sich.
Ehrlich: so kann man doch nicht wohnen???
Gruß