Mietminderung kaum Warmwasser

Moin moin,

ich bin zum 01.09.2012 umgzogen und habe bis vor zwei Tagen beim Duschen nach 1min nurnoch kaltes Wasser bekommen.
D.h. 01.09-05.12. jeden Morgen schlechte Laune.
Ich habe das Problem der Hausverwaltung des öfteren mitgeteilt.
Nach einem Gespärch gestern mit der Hausverwaltung und meiner Frage nach Schadensersatz, sagte diese, ich solle ihnen eine E-Mail schreiben in der ich eine Summe/Ersatzforderung stelle und sie würden es mit dem Vermieter klären.

Ich wohne im Harz und seit einigen Wochen ist das Wetter ebenfalls ziemlich kalt geworden, umso mehr unangenehm ist es gewesen morgens kalt zu duschen.

Meine Frage hier wäre,
wie hoch darf/sollte die Schadensersatzforderung ihrer Meinung nach bei einer Warmmiete von 500€ mntl. sein?

Vielen Dank,

Toriq

Hallo,

ich würde lieber einen Brief schreiben als eine Mail und gleichzeitig die Mietminderung ankündigen mit einer Fristsetzung ( ca. 1 Woche) zur Behebung des Mangels.
10% stehen Dir bestimmt zu, ich würde mal 15% angeben. Und zwar von der Warmmiete.
Sollte die Hausverwaltung oder der Vermieter dieses ablehnen, kannst Du die Miete mindern, solange der Mangel besteht.

Gruss Huftier

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG