Mietminderung - Kein warmes Wasser

Nehme man an ein jemand wohnt in einer Wohnung in der kein warmes Wasser ist da der Durchlauferhitzer nicht funktioniert.
Und dieser hat es festgestellt am Samstag und hat versucht den Vermieter zu erreichen aber da es sich um eine Wohnbaugesellschaft niemand erreicht.
Und nehme man an er hat dann montag jemanden erreicht und Dienstag wurde eine Firma vorbei geschickt.
Jetzt hat diese Firma aber festgestellt dass der Durchlauferhitzer bestellt werden muss und derjenige auch weiterhin erstmal kein warmes Wasser hat.
Was kann der Mieter tun? Bis wann muss ausgetauscht werden bis Ansprüche wie Mietminderung geltend gemacht werden können?
Wie würde man sich am besten verhalten?

Vielen Dank für eure Antwort auf diese „hypothetische“ Frage

Man sollte den Handwerkern ein paar Tage Zeit einräumen, bevor man mit dem Hammer Mietminderung zuschlägt.

Man sollte den Handwerkern ein paar Tage Zeit einräumen, bevor
man mit dem Hammer Mietminderung zuschlägt.

warum? was haben denn die handwerker damit zu tun? und warum ist eine mietminderung ein hammer?

Erstens mal müssen sowohl Vermieter wie auch beauftragte Handwerker überhaupt Gelegenheit haben können, auf die Beschwerde zu reagieren, und zweitens mag man zwar eine Mietminderung vornehmen können, aber man sollte nicht damit rechnen, danach noch ein gutes Verhältnis zum Vermieter zu haben… von daher sollte man mit dem dicken Knüppel nicht sofotrt anrücken.

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Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt der Gebrauchsminderung möglich. An sonsten gebe ich dir vollinhaltlich Recht.

vnA

Erstens mal müssen sowohl Vermieter wie auch beauftragte
Handwerker überhaupt Gelegenheit haben können, auf die
Beschwerde zu reagieren,

nein. mietminderung ist dann möglich, wenn eine nicht unwesentliche einschränkung in der nutzung eines mietobjektes vorliegt. mit gelegenheit und frist hat das genau gar nichts zu tun.

und zweitens mag man zwar eine
Mietminderung vornehmen können, aber man sollte nicht damit
rechnen, danach noch ein gutes Verhältnis zum Vermieter zu
haben…

rechnest du ernsthaft mit großartigem entgegenkommen des vermieters bei anderen problemen, wenn es sich wie hier um eine größere wohnbaugesellschaft handelt? zu wem genau soll denn da ein ‚gutes verhältnis‘ entstehen? und was soll das nützen, wie groß ist denn da der ermessensspielraum eines einzelnen sachbearbeiters?

von daher sollte man mit dem dicken Knüppel nicht
sofotrt anrücken.

das einzige, was mich hier von einer mietminderung abhalten würde, ist, dass sie sich schlicht nicht lohnt. es geht ja nur um ein paar prozent für ein paar tage, das wäre mir den aufwand nicht wert.
aber rein rechtlich sieht es ganz anders aus, und das ist doch eigentlich das thema hier im brett, oder?