Nehme man an ein jemand wohnt in einer Wohnung in der kein warmes Wasser ist da der Durchlauferhitzer nicht funktioniert.
Und dieser hat es festgestellt am Samstag und hat versucht den Vermieter zu erreichen aber da es sich um eine Wohnbaugesellschaft niemand erreicht.
Und nehme man an er hat dann montag jemanden erreicht und Dienstag wurde eine Firma vorbei geschickt.
Jetzt hat diese Firma aber festgestellt dass der Durchlauferhitzer bestellt werden muss und derjenige auch weiterhin erstmal kein warmes Wasser hat.
Was kann der Mieter tun? Bis wann muss ausgetauscht werden bis Ansprüche wie Mietminderung geltend gemacht werden können?
Wie würde man sich am besten verhalten?
Vielen Dank für eure Antwort auf diese „hypothetische“ Frage