Darf man bei einem feuchten Keller der erst später übergeben wurde die Miete mindern?
macht bestimmt nen super ersten Eindruck beim Vermieter.
Hallo,
macht bestimmt nen super ersten Eindruck beim Vermieter.
Naja, auf den eigenen Eindruck kommt es dem Vermieter vielleicht auch nicht an.
Allerdings sollte man in der Tat erstmal den Mangel melden (so es den einer ist) und eine angemessene Frsit zum Abstellen festlegen. Wenn die dann ergebnislos verstrichen ist, kann man über eine Mietminderung nachdenken.
Grüße
Die Frage ist, ob der Mieter die Voraussetzungen für eine Mietminderung geschaffen hat…
Der Mieter wird sich sicher vor Einzug auch den Keller zeigen haben lassen. Bei Kenntnis der Feuchtigkeit im Keller vor Bezug, gibt es keine Möglichkeit der Mietminderung.
Das meinte ich mit „Voraussetzungen“. Spätestens als bei Übergabe die Nässe auffiel, hätte der Mieter dies sofort monieren und sich eine Mietminderung vorbehalten müssen, sonst hat er kein Recht dazu. Und selbst wenn er dies bei Übergabe nicht erkannt hat, stellt sich die Frage, ob er dies nicht hätte erkennen müssen…
der Keller war wie jeder Keller in altbauten so ist, eine gefühlte leicht feuchte Umgebung. Nichts was man anzeigen müsste, nun sehr feucht bis nass. Dieser umstand wurde umgehend gemeldet und auch beantwortet, allerdings unbefriedigend…
Hallo,
der Keller war wie jeder Keller in altbauten so ist,
Dann ist es kein Mangel in diesem Sinne, sondern ganz normaler Zustand. :eine gefühlte leicht feuchte Umgebung. Nichts was man anzeigen müsste, nun sehr feucht bis nass. Dieser umstand wurde umgehend gemeldet und auch beantwortet, allerdings unbefriedigend…
Klingt alles nach normalem Zustand, man kann typischen Altbauten keine Eigenschaften typischer Neubauten erwarten.
Grüße