Mietminderung Küchenlicht

Hallo,

ich habe seit 14 Tagen kein Licht mehr in der Küche, weil der Lichtschalter kaputt ist. Man kann die Küche also nur betreten, wenn Tageslicht ist, d.h. wenn ich von Arbeit komme und meine Tochter aus dem Kindergarten abhole ist es finster und ich kann nichts kochen.
Da der Vermieter nicht reagiert möchte ich eine Mietminderung ansetzen.
Wie hoch kann ich in diesem Fall die Miete mindern?
Kennt jemand vergleichbare Fälle oder ist ein einschlägiges Urteil für einen solchen Fall bekannt?
Danke für Eure Hilfe
Jonas

Hallo,

ich kenne Urteile durch Lichtbeeinträchtigung wegen eines Baugerüstes an der Fassade, da gab es Entscheidungen über eine 5%ige Minderung. Hier liegt der Fall ja ähnlich. Ich persönlich würde hier auch erst mal 5% ansetzen.

MfG

Hallo,

ich habe seit 14 Tagen kein Licht mehr in der Küche, weil der
Lichtschalter kaputt ist. Man kann die Küche also nur
betreten, wenn Tageslicht ist, d.h. wenn ich von Arbeit komme
und meine Tochter aus dem Kindergarten abhole ist es finster
und ich kann nichts kochen.
Da der Vermieter nicht reagiert möchte ich eine Mietminderung
ansetzen.
Wie hoch kann ich in diesem Fall die Miete mindern?
Kennt jemand vergleichbare Fälle oder ist ein einschlägiges
Urteil für einen solchen Fall bekannt?
Danke für Eure Hilfe
Jonas