Mietminderung/Kündigung bei folgendem Szenario

Mal angenommen, ein Vermieter baut in seinem Haus (er selbst wohnt nicht in diesem Haus)in seiner Freizeit den Dachboden in eine Dachgeschosswohnung um. Dabei arbeitet er über 3 Jahre hinweg täglich Montags bis Freitags von ca. 17 bis 20 Uhr. Samstag sogar schon von 14 bis 20 Uhr und sogar Sonntags von ca. 17 bis 20 Uhr. Wegen des Baulärms ist in den darunter liegenden Wohnungen wärend dieser Arbeiten an ein normales Leben nicht zu denken. Sogar Sonntags kann man sich wärend dieser Arbeiten nicht Unterhalten, geschweige denn Besuch empfangen, da von oben der Lärm dringt, den z.B. das Verputzen oder Abschleifen der Wände mit sich bringt. Weiterhin wurde bei diesem Einbau ein Dachfenster falsch eingebaut, so dass es 1,5 Jahre lang bei jedem Regen in die darunter liegende Wohnung geregnet hat, bis der Fehler eher zufällig behoben wurde.

Gäbe es in einem solchen Fall einen ungefähren Anhaltspunkt um wie viel Prozent man die Miete hätte mindern dürfen? Und wie sehe es in einem solchen Fall mit der Kündigungsfrist aus, wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, aber nie über Kündigungsfristen gesprochen wurde? Allerdings besteht das Mietverhältnis jetzt schon im 15. Jahr.

Ich sage schonmal vielen Dank für die Hilfe.

Und wie sehe es in einem solchen Fall mit der Kündigungsfrist aus,

wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, aber nie über
Kündigungsfristen gesprochen wurde? Allerdings besteht das
Mietverhältnis jetzt schon im 15. Jahr.

Eine ganz normale Kündigungsfrist von 3 Monate dürfte es sein.

Bei der Höhe der Mitminderung könnte man mal den Mieterverein fragen, der kann bestimmt genaueres dazu sagen.

Hallo

da fragt sich ein neutraler Leser warum man die Miete nicht schon längst gemindert hat?

Gruß

Hi,

Mal angenommen, ein Vermieter baut in seinem Haus (er selbst
wohnt nicht in diesem Haus)in seiner Freizeit den Dachboden in
eine Dachgeschosswohnung um. Dabei arbeitet er über 3 Jahre
hinweg täglich Montags bis Freitags von ca. 17 bis 20 Uhr.

Hmm, das wäre eine übliche Tageszeit dafür.

Samstag sogar schon von 14 bis 20 Uhr und sogar Sonntags von
ca. 17 bis 20 Uhr. Wegen des Baulärms ist in den darunter
liegenden Wohnungen wärend dieser Arbeiten an ein normales
Leben nicht zu denken. Sogar Sonntags kann man sich wärend
dieser Arbeiten nicht Unterhalten, geschweige denn Besuch
empfangen, da von oben der Lärm dringt, den z.B. das Verputzen
oder Abschleifen der Wände mit sich bringt. Weiterhin wurde
bei diesem Einbau ein Dachfenster falsch eingebaut, so dass es
1,5 Jahre lang bei jedem Regen in die darunter liegende
Wohnung geregnet hat, bis der Fehler eher zufällig behoben
wurde.

Der M möcht doch bei einem Schaden ist seiner Wohnung eine Reparatur, die könnte auch mal Ungemach für andere bedeuteten…

Weiterhin erscheint mir eine tägliche überdurchschnittliche Lärmbelästigung ohne Protokoll der Lärmzeiten nicht durchsetzungsfähig.
Gefühlter Lärm ist meist deutlich länger etc. als tatsächlicher…

Selbst bei den hier vorgetragenen Arbeitszeit von
365 Tagen * 3 Jahre * ca. 5 Stunden = mind. 5475 Arbeitsstunden
ist es doch eher unwarscheinlich, das tätsächlich in all dieser Zeit es extrem absichtlich Laut war. Denn nur bei absichtlich übertriebener Lärmerzeugung wäre dies eine unsachgemäße Arbeitsausführung.

Gäbe es in einem solchen Fall einen ungefähren Anhaltspunkt um
wie viel Prozent man die Miete hätte mindern dürfen?

Mieterverein…
die Verantwortung für einen Tipp, der womöglich finazielle Folgen für den Fager hat, überneimmt wohl hier keiner gern.

Und wie
sehe es in einem solchen Fall mit der Kündigungsfrist aus,
wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, aber nie über
Kündigungsfristen gesprochen wurde? Allerdings besteht das
Mietverhältnis jetzt schon im 15. Jahr.

Wie wäe es mit FAQ:1261
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G…

Ich sage schonmal vielen Dank für die Hilfe.

vlg MC

PS: Was sagt denn der VM über diesen Zustand?