Mal angenommen, ein Vermieter baut in seinem Haus (er selbst wohnt nicht in diesem Haus)in seiner Freizeit den Dachboden in eine Dachgeschosswohnung um. Dabei arbeitet er über 3 Jahre hinweg täglich Montags bis Freitags von ca. 17 bis 20 Uhr. Samstag sogar schon von 14 bis 20 Uhr und sogar Sonntags von ca. 17 bis 20 Uhr. Wegen des Baulärms ist in den darunter liegenden Wohnungen wärend dieser Arbeiten an ein normales Leben nicht zu denken. Sogar Sonntags kann man sich wärend dieser Arbeiten nicht Unterhalten, geschweige denn Besuch empfangen, da von oben der Lärm dringt, den z.B. das Verputzen oder Abschleifen der Wände mit sich bringt. Weiterhin wurde bei diesem Einbau ein Dachfenster falsch eingebaut, so dass es 1,5 Jahre lang bei jedem Regen in die darunter liegende Wohnung geregnet hat, bis der Fehler eher zufällig behoben wurde.
Gäbe es in einem solchen Fall einen ungefähren Anhaltspunkt um wie viel Prozent man die Miete hätte mindern dürfen? Und wie sehe es in einem solchen Fall mit der Kündigungsfrist aus, wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, aber nie über Kündigungsfristen gesprochen wurde? Allerdings besteht das Mietverhältnis jetzt schon im 15. Jahr.
Ich sage schonmal vielen Dank für die Hilfe.