ein Mieter wohnt in einer Neubauwohung und hört oben alle Geräusche( laufen, Sprechen…) aus der Unterwohnung/Neubau, sie stellen eine starke Belästigung für des Leben dieses Mieters da. Der Mieter hat schon eine Mietkürzung angedroht, könnte er aufgrund dieses Mangels auch den Mietvertrag per sofort kündigen ??
Hallo Alex
ein Mieter wohnt in einer Neubauwohung und hört oben alle
Geräusche( laufen, Sprechen…) aus der Unterwohnung/Neubau,
Der Mieter hat normalen Wohnlärm wie Trittschall, Unterhaltung, Babygeschrei, Duschgeräusche, Ehekrach usw. in sehr hohem Maße zu tolerieren. Das ist der Preis für das Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern und daher zunächst kein Mangel. Unzumutbaren Lärm (z.B. durch Stöckelschuhe, Parties, Lärmterror u.ä.) muß der Mieter über einen längeren Zeitraum nachweisen, das ist aber äußerst schwierig (zul. Lärmpegel werden nämich in der Regel nicht überschritten und Zeugen, die regelmäßige Verstöße bestätigen könnten, kaum aufzutreiben).
sie stellen eine starke Belästigung für des Leben dieses
Mieters da.
Verständlich. Oftmals aber wird der Lärm aber nur deshalb als unangenehm empfunden, weil man den Nachbarn nicht leiden kann.
Der Mieter hat schon eine Mietkürzung angedroht,
könnte er aufgrund dieses Mangels auch den Mietvertrag per
sofort kündigen ??
Aus o.e. Gründen wird ein Mieter in der Regel nicht Recht bekommen, wenn der Vermieter die Mietkürzung/fristlose Kündigung nicht akzeptiert.
Wolfgang D.