Mietminderung / kürzung

Hallo,

mein Frage und mein Problem:

Wir wohnen neu in einer Wohung und seit dem Einzug vor 2 Monaten beobachten wir täglich wie ein anderer Mieter des Hauses Strom im Hausflur klaut.
Nicht von unserem Strom, sondern vom allgemeinen Hausstrom. Haben dann durch die Nachbarn erfahren, dass der Herr stark Drogen abhängig ist und sein Strom nicht mehr bezahlen kann. Die Stadtwerke haben somit schon vor einem Jahr bei ihm „abgestellt“.

Nun kocht er wie oben beschrieben sein Wasser im Hausflur, Toastet seine Toasts, spritzt sein Heroin etc.

Dies wurde auch alles schon dem Vermieter mitgeteilt, der aber nichts ändert.

Ich möchte nun nicht mehr die vollen Nebenkosten bezahlen und möchte wissen um wieviel ich diese kürzen kann bzw. auf einem Sperrkonto hinterlegen kann!?

hallo,
das du kürzen kanst, steht bei euch ausser frage. das wieviel, da bin ich leider überfragt.
was du allerdings beachten musst, du musst die kürzung der miete zuerst beim vermieter androhen. am besten schriftlich. und ihm eine frist setzten, damit er die „mängel“ beheben kann. sollte er diese frist unbeachtet lassen, kannst du die angedrohte mietkürzung vornehmen.
in eurem fall währe vielleicht eine „sammelbeschwerde“ bzw. androhung der kürzung, vorteilhaft. die anderen mieter werden dies ja auch nicht hinnehmen!!

ich hoffe ich konnte wenigstens ein bischen weiter helfen.

Ohne auf Deine direkten Fragen eingehen zu wollen:

Ursachenbeseitigung heißt das Stichwort.

Neben der fotografischen ( oder videografischen Dokumentation ) würd ich folgenden Weg versuchen zu gehen ( alles mit Belegen ):

  • Information an den Vermietern, Nachfrist setzen zwecks Abstellung
  • Information der zuständigen Verteilerstelle ( nicht unbedingt Dein Stromanbieter, deshalb vermutlcih Stadtwerke oder so )
  • Rücksprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft / Polizei

Mietkürzung kannst/solltest Du m.E. _noch_ nicht vornehmen, da aufgrund der kurzen Mietzeit Dir keine Vergleichswerte vorliegen. Eine Vorbehaltsmitteilung an den Vermieter kann helfen; nebenbei wirst Du ja auch an einen positiven Mietverhältnis interessiert sein. -

LG,
-Klugscheißer-

Hallo guten Tag,das was der Mann tut ist schon eine Straftat.Nur mit der Mietminderung muß man vorsichtig sein.Würde da zum Mieteerbund gehen und das erfragen.Und für diesen Mann würde ich die Drogenstelle anrufen.Wünsche euch viel Glück liebe grüße anna

Hallo

wenn Du erst 2 Monate da wohnst solltest Du sicherlich diesen „Mangel“ Deinem Vermieter schriftlich aufzeigen und ihn daran erinnern diesen „Mangel“ zu beheben - am besten erteilst Du ihm eine Frist (i.d.R. 2-4 Wochen). Danach hast Du Minderungsrecht auf den Gemeinschaftsstrom - denn was der Nachbar macht ist illegal. Gleichzeitig würde ich aber auch bedenken, dass Du erst 2 Monate dort wohnst und sicherlich nicht gleich mit allen verscherzen willst, wenn Du solche Massnahmen ergreifst.
Rein rechtlich gesehen musst Du dem Vermieter eine Frist setzen, denn erst dann hast Du das Recht Dinge nicht mehr zu bezahlen die nachgebessert werden müssten.
Ein Sperrkonto ist sicherlich eine Idee, jedoch solltest Du die erste Abrechnung abwarten. Einen Pauschalbetrag/ Prozentbetrag gibt es meines Wissens nach hier nicht.
Ich hoffe ich konnte helfen.

VG
Vippi

Drohen Sie dem Vermieter mit einer Strafanzeige wegen Strafvereitelung und melden Sie den Vorgang dem Energieversorger, der dann sofort zur Strafanzeige gegen den Dieb wg. des verbotenen Entzuges elektrischer Energie erstatten wird. Zahlen Sie die Nebenkosten für den voraussichtichen Allgemeinstromanteil bis zur Klärung der Angelegenheit auf ein Sonderkonto und teilen Sie dies dem Vermieter in der Androhung der Strafanzeige wg. Strafvereitelung ebenfalls schriftlich mit; der dürfte spätestens dann so richtig wach werden und auch blitzschnell seiner Vermieterverpflichtung Ihnen gegenüber nachkommen. Im Übrigen ist dies ein idealer Grund, den Junkie fristlos zu kündigen! Etwas besseres kann auch dem Vermieter in dieser Hinsicht nicht widerfahren.

Hallo,

ich würde die allg. Kosten um ca. 1/3 senken (hab jetzt kein Urteil oder so) und Ihnen raten sich nach einer neuen Wohnung umzuschauen.

Hallo, unter Ausschluß jegl. Haftung und Gewähr antworte ich wie folgt: Der betr. Mieter zapft illegal Allgemeinstrom ab, außerdem verwendet er regelrechte Stromfresser (Wasserkocher, Toaster). An Ihrer Stelle würde ich bei der nächsten NK-Abrechnung die Pos. Allgemeinstrom komplett streichen, falls nichts passiert- aber jetzt bereits den Vermieter schriftl. darauf hinweisen. Falls der Vm irgendwann diese Situation abgestellt hat, können Sie anhand der Formel
(Betrag Allgeminstrom /12) x (Anzahl der Monate, in denen alles OK war) Ihren Betrag errechnen. Auf deutsch: Sie bezahlen nur die Monate anteilig, in denen der Mieter keinen Strom abgezapft hat.-
Solch eine Situation ist auch schon von vornherein mietminderungswürdig (Drogenkonsum im Treppenhaus), außerdem kann man vermuten, daß auch Allgemeinwasser für private Zwecke abgezapft wird. Vor diesem Hintergrund käme der Vermieter auch schon gut weg, wenn Sie den Allgemeinstrom komplett streichen würden.- Weisen Sie Ihren Vm, am besten zusammen mit anderen Mietern- auf die Situation hin.- (Wahrscheinlich ist der betr. Mieter krank und gehört in eine Therapie)-
Hier noch ein Link zu Mietminderung:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Mehr kann ich aus der Ferne nicht helfen.- Gruß, Achim