Mietminderung Ladenlokal Kalt

Hallo,

Unternehmer H betreibt eine Fahrschule. Das Ladenlokal liegt im Erdgeschoss, der Vermieter wohnt im 1. Stock. Unternehmer H und zwei seiner Angestellten haben den Vermieter schon insgesamt 6 Mal in den letzten 3 Monaten angesprochen dass die Räumlichkeiten nicht richtig warm werden da die Heizungen nur teilweise gehen. Der Vermieter ist sich keiner Schuld bewusst und ändert nichts an diesem Zustand. Ein Angestellter holte sich jüngst eine Blasenentzündung da es in den Räumlichkeiten so kalt war (alle Heizkörper laufen voll) und will dort erst wieder arbeiten wenn man nicht mehr in dicker Jacke dort sitzen muss um nicht zu frieren.

Hat Unternehmer H die Möglichkeit die Miete zu kürzen und wenn ja um wie viel?

Gewerbemietrecht ist nicht Wohnungsmietrecht. Bei gewerblichen Verträgen geht die Vertragsfreiheit erheblich weiter. So kann z.B. Mietminderung ausgeschlossen sein.
Daher kann nur geraten werden sich fachkundiger Unterstützung zu bedienen. Beachten sollte man auch die Kündigungsmöglichkeiten die ein Vermieter hat.
Heizen kann man auch mit einem Heizlüfter.

vnA