Wir wohnen im EG eines Zweifamilienhauses. Der Sohn der Vermieterin über uns. Im Okt. 2010 verursachte dieser, während unseres Urlaubes einen schweren Wasserschaden in unserem Kinderzimmer, der trotz mehrmaliger Anmahnung bis heute nicht behoben wurde und wir erst seit August 2011 eine angemessene Mietminderung vornehmen, da die Räumlichkeit unbewohnbar ist. Nun lässt uns die Vermieterin, sowie ihr Sohn seither mit Gemeinheiten wissen, daß sie uns raushaben wollen. Sie wissen aber auch, daß wir im Recht sind. Seit 20.ten Oktober 2011 läuft die Heizung nicht mehr ordentlich, wir haben maximal 15°C in der Wohnung. Nun hatten wir am Do. 08.12. einen Schrieb, befestigt mit Klebeband an der Türe hängen: „Öl ist ausgegangen und kommt am Mo. wieder, wann zieht ihr aus?“. Muß ich 4 Tage, bzw bis heute ohne Warmwasser und Heizung hinnehmen, zumal es ja offentsichtlich versäumt wurde Heizöhl zu beschaffen. Ihn betrifft es wenig, da er mit Holzofen heizt und über Boiler verfügt. Wir bezahlen Heizkosten und haben zudem jetzt das zweite Jahr keine Heizkostenabrechnung. Kann ich zur nächsten fälligen Miete (je zum 15.ten) eine weitere Mietminderung vornehmen?
Hallo,
erstaunlich wie viel Geduld Sie bezüglich des Wasserschadens gezeigt haben.
Grundsätzlich müssten Sie den Vermieter auffordern (immer schriftlich!) den Schaden zu beseitigen mit Fristsetzung, nunmehr aber max. 14 Tage und die Miete mindern um den Betrag, der der Größe des Zimmers entspricht.
Bei unzumutbarer Heizleistung ebenfalls schriftlich Aufforderung zur Abstellung und für die Zeit einer eigentlich unbewohnbaren Wohnung vollständige Mietminderung, bei erkennbar keinem Erfolg rate ich zu rechtlichem Beistand mit ggf. Androhung einer einstweiligen Verfügung vom Gericht, die die Herstellung des vertraglichen Zustandes zum Inhalt hat.
Hier muss schon ein gewisser Druck aufgebaut werden!!
Gruß suver
Eine recht unerqiuckliche Situation, die auf eine Kündigung Ihrerseits hinauslaufen wird, falls Sie den Ärger irgenwann mal leid sind. Auch wenn Sie die Miete kürzen, verbessert sich der Zustand der Wohnung und das Verhältnis zum Vermieter nicht. Der kassiert immer noch eine, wenn auch leicht verringerte Miete, und wartet in Ruhe ab, bis Sie entnervt aufgeben. Das Mietverhältnis ist halt belastet!
Das ist richtig und wir sind ziehen im Januar aus, da wir schon einiges andere hinnehmen und wir auch nicht daran interessiert sind die Wohnung weiter zu halten. Ich möchte nur nicht bezahlen, was ich nicht bezahlen muß. Darum die Frage: "kann ich für mittlerweile 5 Tage in denen jetzt weder Heizung und warm Wasser läuft, die Miete kürzen? Denn die Nebenkosten sind auch bezahlt.
sie sollten unbedingt sachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Ein vollständiger Heizungsausfall im Wintert reduziert die zu zahlende Miete grundsätzlich gegen Null für diese Zeit. Fehlende Nebenkostenabrechnungen berechtigen Sie unter Umständen zum kompletten Einbehalt der Nebenkostenvorauszahlungen.
Andererseits sollten Sie vielleicht tatsächlich an einen Auszug denken. Der Vermieter hat in ihrem Fall möglicherweise ein erleichtertes Kündigungsrecht, wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt und Sie mit dem Vermieter unter einem Dach leben. Auf lange Sicht macht ein Verbleib in diesem Haus wenig Sinn. Besprechen Sie sich bitte mit einem Vertreter des Mietervereins oder aber mit einem Rechtsanwalt, der Erfahrungen im Mietrecht vorweisen kann.
Sie werden hier ohne Anwalt oder Mieterschutzbund sehr schlechte Karten haben, soweit ich vergleichbare Situationen dazu ansetzen kann.
Was Ihre Frage zur Mietminderung wg.der Heizung betrifft, so können Sie für diese 4 Tage (aber nur dafür!!) eine nochmalige Mietminderung geltend machen.
Eine Abrechnung brauchen Sie NUR für 1 Jahr bezahlen, d.h.im Klartext.
Eine z.B.Nachzahlg.für 2009 max. bis 31.12.2010, für das Jahr 2010 bis max. 31.12.2011. Nach diesen Zeiträumen müssen Sie NICHTS mehr nachzahlen. Besteht ein Guthaben, MUSS Ihr Vermieter das grundsätzlich auszahlen, egal wann die Abrechung käme. Das ist mal eine positive Entscheidung des BGH für die Mieter.
Da Sie jedoch insgesmat derartigen Ärger haben ,der sicher nicht spurlos an Ihnen vorüber geht, ist mein persönl.Empfehlung, sich doch eine andere Wohnung zu suchen. Es wird NIE mehr Ruhe einkehren, das möchte ich Ihnen aus meiner 35-jährigen Erfahrung wissen lassen.
Schade!
Trotzdem, ein angenehmes Advent-und Weihnachtsfest wünscht Ihnen
Waldi64
Sie kürzen und produziern amit einen Grund für eien Rechtstreit mit nicht wägbarem Ausgang. Hält der Vermieter noch eine Kaution, wird er eine Kürzung als willkommenen Anlaß nehmen Ihnen die Auszahlung eines Teils der Kaution zu verweigern. Danach folgt ein Rechtstreit, bei dem Sie etwas herausklagen müssen. Schenken Sie sich das und ziehen Sie aus, damit sie anschloießen ruhe haben und Ihre kaution zurückgezahlt wird. Übrigens ein Tip von mir: " Suchst du Ärger und weißt nicht wie, kaufe oder baue Häuser und vermiete sie!"
Als Mieter sind Sie in aller Regel auf der Sonnenseite dieses Geschäftes!
Ihr Tip ist gut gemeint, aber ich habe hier unter Experten eine fachliche Antwort gesucht. Wir werden ohnehin bald ausziehen, aber ich möchte nicht bezahlen, was ich nicht bezahlen muß. Wir suchen keinen Ärger, sondern haben ihn! Wir sind unkomplizierte Mieter, die vom unangemeldeten Wasser abstellen, sogar des öfteren Sonntagmorgens wegen Umbauarbeiten in seiner Wohnung, sowie Hausfriedensbruch (ungefragtes begehen unserer Wohnung…)etc. hingenommen haben. Die Frage war nicht, ob ich meine Kaution wiederbekomme, sondern ob es grundsätzlich möglich ist die Miete für jetzt 5 Tage kalte Wohnung sowie kalt Wasser weiter zu kürzen, ohne etwas einzuklagen. Wie ich auch geschrieben habe kürzen wir bereits, seit August, wogegen der Vermieter nicht widersprochen hat. Und ja, es ist möglich, wie wir inzwischen wissen die Miete um die Tage zu kürzen. Denn wenn ich Heizöhl bezahle, hat auch welches im Tank zu sein. Ein Technischer Defekt wäre etwas anderes gewesen…
Der von Ihnen genannte Zettel stellt eine Nötigung dar. Sie sollten den Vermieter anzeigen.
Wenn Sie keine Heizung haben, können sie ausziehen für diese Zeit. Ziehen Sie in ein Hotel, der Vermieter muss die Rechnung zahlen. Macht er das nicht, verrechnen sie die Kosten mit der Miete. Oder sie heizen elektrisch, dann muss der Vermieter die Stromkosten zahlen. Während der Heizperiode muss der Vermieter die Temperaturen laut Heizkosten Verordnung sicherstellen. Geschieht das nicht, sind die Räume, in denen die Temperaturen nicht erreicht werden (20° im Schnitt) nicht bewohnbar. In nicht bewohnbar Räume brauchen sie auch keine Miete zahlen. Teilen Sie dem Vermieter das somit und mindern sie die Miete für die entsprechenden Räume um 100 %.
Sie sind dabei, sich auf den letzten paar Metern eines Marathons völlig unsinnige Probleme einzuhandeln, die für Sie nicht als Ärger bringen! Ersparen Sie mir einfach auf die vielen Gründe einzugehen, die Ihren geplangten Feldzug zum Phuyrrussieg verkommen lassen. Den Tip gebe ich Ihnen nicht gutmeinender Nobody! Da steckt die geballte Erfahrung aus rd. 2.400 verwalteten Wohneinheiten dahinter und den vielen damit einhergehenden eigenen Erfahrungen! Nun bereiten Sie sich mal schön auf´s Weihnachtsfest vor und verpulvern Sie ihr Geld nicht für völlig sinnlose Scharmützel vor Gericht, die lediglich Anwaltsherzen höher schlagen lassen! Mit solchen Maßnahmen hätten Sie wesentlich früher beginnen müssen und nicht 5 Minuten nach 12!
Da haben Sie allerdings recht, wir hätten uns schon viel früher rühren sollen. Uns geht es auch nicht darum um Geld herauszuschlagen, sondern um zu zeigen, daß man sich nichts mehr gefallen lässt. Aber auch da haben Sie recht, es kostet Geld und Nerven, daß können wir uns wirklich ersparen. Er ist gestraft genug, da er hier sowieso keinen Nachmieter bekommt. Ihnen auch ein frohes Fest und Danke für die Antwort!
Eine kluge und gute Entscheidung, die Ihnen schon jetzt die Zufriedenheit vermittelt, die dem Gegener abgeht!
In diesem Sinn alles Gute für Sie, ein frohes Fest und ein glückliches und gesundes Jahr 2012!
Hallo verehrte/r User/in,
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Korrespondenz mit Vermietern etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO