Mietminderung Mietrecht

Hallo !
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit 2 Etagen. In der unteren Etage wo Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Waschküche sind bemerkten wir mitte Oktober Schimmel an den Wänden aber nur im Schlafzimmer.
Wir haben es dem Vermieter mitgeteilt, welcher dann am 03.11. die Dusche ausbaute. Danach kam auch Schimmel in Kinderzimmer und Waschküche. Das Bad ist voll gefließt da haben wir „nur“ einen sehr muffigen Geruch.

Der Vermieter meinte dann das wir falsch lüften und die Möbel mind. 15 cm von der Wand weg müssen.

Nachdem ich dann einen Brief an Ihn geschickt hatte und ihn nochmal aufgefordert habe einen Gutachter zu bestellen kam dieser dann auch am 25.01. und hat festgestellt das wir einen Rohrbruch im Bad haben.

Der Rohrbruch selber wurde behoben,aber jetzt kommen trocknung und renovierung. Der Fußboden mit Fußbodenheizung wird also an verschiedenen Stellen aufgemacht wo die schläuche zur Trocknung rein kommen. Aber da dort schlafräume sind, denke ich das wir dann nicht hier wohnen bleiben können, wir haben eine 14 monate alte Tochter und die Geräte sind wohl sehr laut.
Die Dusche ist auch noch nicht eingebaut.

Jetzt meine Fragen:

-können wir die Miete nach schriftl. ankündigung mindern ? Wenn ja wieviel ?

  • Kann man bei „unbewohnbarkeit“ in ein Hotel gehen auf Kosten des Vermieters ?

In der ganzen zeit sind etwa 40 m³ Wasser un Wände und Bodenplatte gelaufen welche auf unserer Wasseruhr berechnet sind. Das muss doch auch der Vermieter erstatten, oder ???

Unsere Tochter hat schon gesundheitliche Probleme, welche ich schriftlich vom Kinderarzt bescheinigt habe.

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieber Gruß Sabrina

Hallo Sabrina,

ich bin kein Jurist, und deshalb schreibe ich nur meine persönliche Auffassung:

So wie von Dir geschildert, ist die Wohnung wohl im Moment tatsächlich unbewohnbar und demnach könnt Ihr die Miete wohl um 100% kürzen, also gar nichts mehr zahlen.
Hier findest Du viele Infos:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Müsst Ihr in ein Hotel ziehen, so steht Euch vermutlich auch Schadensersatz zu – allerdings gehe ich davon aus, dass Ihr den Schaden möglichst gering halten müsst (also kein 4-Sterne-Hotel, wenn Ihr auch bei Verwandten unterkommen könnt…) Zu diesem Schadensersatz zählt wohl auch das „verflossene Wasser“.

Das ganze Thema wird schnell recht teuer für den Vermieter - Ihr solltet deshalb überlegen, ob Ihr nicht einen Fachanwalt für Mietrecht nehmt, der Euch da berät, damit Ihr nicht am Ende wegen irgend eines blöden Fehlers auf den Kosten sitzen bleibt.

Gruß
Frank

Hallo Sabrina,
Es tut mir sehr Leid aber Ich kann Dir da nicht weiterhelfen ,Soory es grüßt hercar