Mietminderung,Mietrückstandsforderung

Hallo,seit 2010 im August habe ich Ärger mit die Vermieterin(eine Gesellschaft)wir hatten Schimmel im Wohnzimmer,Diele.Abstellkammer,Bad und Küche,wir haben dies der Vermieterin angezeigt und eine Frist gesetzt(3 Wochen)die Schäden zu beseitigen,ohne Erfog,daraufhin haben wir eine Mietminderung angekündigt,keine Reaktion auf das Schreiben,haben dann um 50% die Miete gekürzt,auc darauf keine Reaktion,nach 2 monaten haben wir dann die Bau-Wohnungsausicht eingeschaltet und es wurde jemand geschickt um die Wohnung zu begutachten,danach wurde die Wohngesellschaft vom Amt angeschrieben und eine frist geetzt,auch darauf keine Antort,danach kam ein Schreiben der Vermieterin das es eine neu Verwaltung gibt woraufhin das Bau-Amt ein neues Schreiben an die Verwaltung schickte(mit Fristsetzung)wieder keine Antwort,das Ganze zog sich bis mitte März hin,wir haben dann eine neue Wohnung
zum 01.05. gefunden und die alte Wohnung gekündigt und drum gebeten die Kündigungsfrist nicht einhalten zu müßen was uns dann auch schriftlich bestätigt wurde und hat sich gleichzeitig für die Unannehmlichkeiten entschuldigt.Vor drei tagen kam Post von der Gesellschaft mit der Aufforderung den Mietrückstand zu begleichen sonst würde man dies an die Inkasso weiterleiten was auch gemacht wurde,habe heute die Post von der Inkasso bekommen.Nun aber zur eigentlichen Frage:muß ich den Mietrückstand begleichen da es sich ja um eine Mietminderung handelt?
Bin in einen Miete-Verein,weden die Kosten für einen Anwalt und evantuelle Gerichtskosten von dort übernommen?
Bekomme ich vom Mieter-Veren eine Anwalt gestellt?
Tut mir leid wenn mein Beitrag so lang geraten ist aber ich wollte es so ausführlich wie möglich schildern,
übrigens,ich habe alles mit Fotos Dokomentiert.

Würde mich freuen wenn mir jemand meine Fragen beantworten kann, vielen Dank.

Hallo,
das verstehe ich aber nicht. Wenn Du im Mieterbund bist, warum fragst Du das alles nicht Deinen Anwalt?? Hol Dir schnell einen Termin, nimm den ganzen Schriftverkehr mit, auch den Mietvertrag und lass Dich dort beraten. Die Beratung (Dauer ca. 10 Min.)ist kostenlos, jeder Brief, den der Anwalt für Dich an den Vermieter schreibt, kostet ein paar Euro.
Ausserdem geht bei so einer Mietstreitsache der Schriftverkehr doch über den Mieterbund, oder??
Meiner Meinung nach hast Du Dich korrekt verhalten mit der Mietkürzung und der Fristsetzung.
Schimmel in der Wohnung rechtfertigt eine FRISTLOSE!! Kündigung, wenn der Vermieter nix dagegen unternimmt.
Soviel ich weiß, übernimmt der Mieterbund nur für den ersten Prozess die Kosten sowie für einen Anwalt.

Viel Glück
Huftier

Hallo,
ich habe einen Mieterechtschutz, der solche Kosten wie Anwalt und Gerichtskosten deckt.Der Mieterschutzverein, müsste das auch tun.Würde da einfach mal anrufen.
Ich denke nicht, das Sie den Mietrückstand begleichen müssen.Sie haben alles schriftlich gemacht, und angekündigt.Würde aber sicherhaltshalber bei einem Anwalt anrufen und mich noch mal genau erkundigen.Ich habe einen Miterechtschutz genau aus solchen Gründen gemacht, da es viele solcher Vermieter gibt, wie diese.
LG