Mietminderung möglich?

Hallo,

unser Vermieter renoviert momentan alle Bäder im Haus. Aus diesem Grund haben wir kein Wasser und somit nicht die Möglichkeit, Bad/WC zu nutzen oder zu kochen.

Inwieweit kann die Miete dadurch gekürzt werden? Ist es möglich, für die Dauer der Sanierung in ein Hotel zu ziehen und die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter zu verlangen?

Ich bedanke mich schonmal vorab

Hallo,

unser Vermieter renoviert momentan alle Bäder im Haus. Aus
diesem Grund haben wir kein Wasser und somit nicht die
Möglichkeit, Bad/WC zu nutzen oder zu kochen.

Inwieweit kann die Miete dadurch gekürzt werden? Ist es
möglich, für die Dauer der Sanierung in ein Hotel zu ziehen
und die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter zu
verlangen?

Grundsätzliche Frage. Der Termin der Arbeiten wurde sicher besprochen. Wurde hier keine Vereinbarung getroffen für die zeit der Umbaumasnahme ? Ein Anspruch auf eine Wohnmöglichkeit in einem Hotel besteht nicht, jedoch solltet ihr mit dem Vermieter wegen einer Mietminderung nachverhandeln. Zu klären ist auch, was besprochen wurde, wenn das Wasser ausfällt, wie lange es ausfällt und woher Sie dann mit wasser auf wqessen Kosten versorgt werden sollen. Also, bitte einige Klärungen, damit man Ihnen auch eine korrekte Antwort geben kann.

Grüss Günter

Ich bedanke mich schonmal vorab

Hallo,

über den Termin wurden wir drei Wochen vorher telefonisch benachrichtigt. Dabei haben wir die Information erhalten, daß das Wasser höchstens 2 Tage ausfällt, was für uns kein Problem bedeutet hätte, da wir für diesen Zeitraum eine Alternative gehabt hätten.

Nun hat sich allerdings der Beginn der Massnahme verzögert, wodurch sich unsere Alternative nicht mehr ergibt. Desweiteren wurde uns nun durch die Handwerker mitgeteilt, daß wir etwa 3 Wochen ohne Wasser/Rohre auskommen müßten. Dazu kommt, daß die Wohnung einer Baustelle ähneln wird, da alle Rohre herausgerissen und ersetzt werden.

In meinen Augen ist die Wohnung für diesen Zeitraum vollkommen unbewohnbar, da wir weder das Bad nutzen können, keine Alternativen dazu haben und kochen dank der Tatsache, daß man dazu ja auch Wasser braucht, nicht möglich ist.

Der Vermieter ist leider momentan, aus welchen Gründen auch immer, telefonisch nicht zu erreichen, weshalb ich ihn nicht direkt fragen kann, wie er sich das weiter vorstellt…

Danke für eine Antwort

Hallo,

über den Termin wurden wir drei Wochen vorher telefonisch
benachrichtigt. Dabei haben wir die Information erhalten, daß
das Wasser höchstens 2 Tage ausfällt, was für uns kein Problem
bedeutet hätte, da wir für diesen Zeitraum eine Alternative
gehabt hätten.

Nun hat sich allerdings der Beginn der Massnahme verzögert,
wodurch sich unsere Alternative nicht mehr ergibt. Desweiteren
wurde uns nun durch die Handwerker mitgeteilt, daß wir etwa 3
Wochen ohne Wasser/Rohre auskommen müßten.

Setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihrem Vermieter telefonisch, wenn dies nicht hilft, schriftlich in Verbindung und fordern Sie ihn auf, eine Ersatzlösung zur verfügung zu stellen. Er hat auf jeden Fall Ihnen Karten für öffentliche Schwimmbäder zu stellen, damit Sie der Körperpfllege nachkommen können. Wenn die Arbeiten drei Wochen gehen muss er Ihnen im Normalfall auch Kosternersatz für Verpflegung zahlen. Sie müssen ihn dazu jedoch auffordern und sofern er sich weigert, alle Belege aufbewahren und dann sich von einem Anwalt beraten lassen. Eine mietmindeurng, die schriftlich erklärt werden muss, von mindestens 30 % sind angemessen.

Dazu kommt, daß die

Wohnung einer Baustelle ähneln wird, da alle Rohre
herausgerissen und ersetzt werden.

Hier ist die Mietminderung zu beachten. Auch hat der Vermieter für die Reinigung der Wohnung zu sorgen und muss die Wohnung neu tapezieren lassen.

In meinen Augen ist die Wohnung für diesen Zeitraum vollkommen
unbewohnbar, da wir weder das Bad nutzen können, keine
Alternativen dazu haben und kochen dank der Tatsache, daß man
dazu ja auch Wasser braucht, nicht möglich ist.

Der Vermieter ist leider momentan, aus welchen Gründen auch
immer, telefonisch nicht zu erreichen, weshalb ich ihn nicht
direkt fragen kann, wie er sich das weiter vorstellt…

Das heisst schlichtweg, was ich leider schon bei Ihrer ersten Anfrage vermutet habe, dass der Vermieter nicht zu erreichen ist, weil er wusste, dass die Arbeiten länger dauern und wahrscheinlich wusste, wenn er dies Ihnen erklärt hätte, hätte Sie der Maßnahme nicht zugestimmt oder von ihm Ersatz verlangt.

ERklären Sie sofort Ihrem Vermieter per Einwurf-Einschreiben einen Mietminderung von mindestens 30 % und teilen Sie ihm mit, dass er Ihnen die Kosten für Verpflegung und für Körperreinigung zu ersetzen hat. Teilen Sie ihm mit, dass Sie ihm die Rechnungen zur Zahlung zusenden und wenn er nicht zahlen sollte, Ihre Unkosten mit der künftig fällig werdenden Miete aufrechnen. Dann rate bich Ihnen dringend am Ort sich rechtlich beraten zu lassen, denn hier dürfte nicht das Ende erreicht sein. Es wird wohl dazu kommen, dass er versucht, Reinigung und Aufräumarbeiten und tapezieren auf Sie zu verlagern. Sie werden ihn auffordern müssen, die entsprechenden Arbeiten vorzunehmen und zu erstatten.

Grüsse Günter

Super,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Das neue deutsche Mietrecht unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/m…
und Urteile dazu findest du unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g…

Besuch mich mal.
Vielleicht ist was passendes dabei?

Winni the Pooh