Hallo,
über den Termin wurden wir drei Wochen vorher telefonisch
benachrichtigt. Dabei haben wir die Information erhalten, daß
das Wasser höchstens 2 Tage ausfällt, was für uns kein Problem
bedeutet hätte, da wir für diesen Zeitraum eine Alternative
gehabt hätten.
Nun hat sich allerdings der Beginn der Massnahme verzögert,
wodurch sich unsere Alternative nicht mehr ergibt. Desweiteren
wurde uns nun durch die Handwerker mitgeteilt, daß wir etwa 3
Wochen ohne Wasser/Rohre auskommen müßten.
Setzen Sie sich unbedingt sofort mit Ihrem Vermieter telefonisch, wenn dies nicht hilft, schriftlich in Verbindung und fordern Sie ihn auf, eine Ersatzlösung zur verfügung zu stellen. Er hat auf jeden Fall Ihnen Karten für öffentliche Schwimmbäder zu stellen, damit Sie der Körperpfllege nachkommen können. Wenn die Arbeiten drei Wochen gehen muss er Ihnen im Normalfall auch Kosternersatz für Verpflegung zahlen. Sie müssen ihn dazu jedoch auffordern und sofern er sich weigert, alle Belege aufbewahren und dann sich von einem Anwalt beraten lassen. Eine mietmindeurng, die schriftlich erklärt werden muss, von mindestens 30 % sind angemessen.
Dazu kommt, daß die
Wohnung einer Baustelle ähneln wird, da alle Rohre
herausgerissen und ersetzt werden.
Hier ist die Mietminderung zu beachten. Auch hat der Vermieter für die Reinigung der Wohnung zu sorgen und muss die Wohnung neu tapezieren lassen.
In meinen Augen ist die Wohnung für diesen Zeitraum vollkommen
unbewohnbar, da wir weder das Bad nutzen können, keine
Alternativen dazu haben und kochen dank der Tatsache, daß man
dazu ja auch Wasser braucht, nicht möglich ist.
Der Vermieter ist leider momentan, aus welchen Gründen auch
immer, telefonisch nicht zu erreichen, weshalb ich ihn nicht
direkt fragen kann, wie er sich das weiter vorstellt…
Das heisst schlichtweg, was ich leider schon bei Ihrer ersten Anfrage vermutet habe, dass der Vermieter nicht zu erreichen ist, weil er wusste, dass die Arbeiten länger dauern und wahrscheinlich wusste, wenn er dies Ihnen erklärt hätte, hätte Sie der Maßnahme nicht zugestimmt oder von ihm Ersatz verlangt.
ERklären Sie sofort Ihrem Vermieter per Einwurf-Einschreiben einen Mietminderung von mindestens 30 % und teilen Sie ihm mit, dass er Ihnen die Kosten für Verpflegung und für Körperreinigung zu ersetzen hat. Teilen Sie ihm mit, dass Sie ihm die Rechnungen zur Zahlung zusenden und wenn er nicht zahlen sollte, Ihre Unkosten mit der künftig fällig werdenden Miete aufrechnen. Dann rate bich Ihnen dringend am Ort sich rechtlich beraten zu lassen, denn hier dürfte nicht das Ende erreicht sein. Es wird wohl dazu kommen, dass er versucht, Reinigung und Aufräumarbeiten und tapezieren auf Sie zu verlagern. Sie werden ihn auffordern müssen, die entsprechenden Arbeiten vorzunehmen und zu erstatten.
Grüsse Günter