Mietminderung möglich trotz nur mündlichem Versprechen?

Hallo Ihr Lieben!!
Habe am 12.9.2019 eine Wohnung mit vielen Mängeln angemietet. Mir wurde mündlich, mit Handschlag, die Renovierung der Wohnung zugesagt. Als ich dann 2 Monate später den Schlüssel abgeholt habe, wurde mir gesagt, es fehle nur noch das neue Fenster im Bad (läßt sich nicht öffnen). Als ich in die Wohnung kam bin ich hinten über gekippt!! Es war nichts gemacht!! Zudem war der Strom und das Gas per Plomben abgesperrt! Die Vermieterin behauptete, dass sie diese abgemeldet hätte! Der sehr freundliche Mitarbeiter von Innogy hat mich darüber informiert, dass das nicht wahr ist! Wenn ein Vermieter das abmeldet, werden auch die Zähler entfernt! Es war, laut Innogy ein Gerichtsvollzieher in der Wohnung, da die Vormieterin nicht bezahlt hatte. Die Vermieterin sei darüber informiert worden.
Ich musste den Umzug, mit einer Firma, verschieben (Kosten 150€), da der Fußboden im Schlafzimmer ( bis heute!!) defekt ist bzw das Schlafzimmer, die gesamte Wohnung nicht, wie versprochen, gestrichen war! Da ich ein Wasserbett habe, konnte ich dieses nicht vor eine ungestrichene Wand stellen!! Der Hausmeister hat dann im eilerfahren das Schlafzimmer sowie die Küche " gespritzt", heißt Farbe überall!! Fenster, Fensterbänke, Rahmen, Fußböden… Usw!!
Das Badezimmerfenster darf nicht geöffnet werden, steht auch auf dem Rahmen! Angeblich gibt es „Lieferschwierigkeiten“ :rofl: :rofl:!
Ansässige Fensterbauer sagen :5-7 Wochen!!
Ist ja nun schon 17 Wochen her!! Der aufgequollene Fußboden im Schlafzimmer ist nicht erneuert worden, im Badezimmer ist zudem nichts renoviert worden! Da ist Tapete abgefallen, wohl einfach durch die Feuchtigkeit vorher, hoher Raum den ich nicht selber neu tapezieren kann! Die feuchte Wand im Schlafzimmer hat der Hausmeister völlig unprofessionell gemacht!! Hinter der Tapete befand sich noch Stücke des Putzes!! Ein Freund hat dann diese Stelle komplett ausgeschnitten und neu tapeziert! Der Hausmeister:rofl::rofl: hat zudem eine neue Fliese im Bad eingesetzt, da fehlen die letzten 10cm. Bei allen anderen Kleinigkeiten, wie z. B. lockere Toilettenschüssel ( Wasser läuft raus) oder meiner Nachfrage, ob er die Badezimmertür reparieren kann (Verschraubung fehlt) kam immer die Antwort „keinen Auftrag“! Dann, vor 2 Wochen wurde ich von ihm nach Nägeln gefragt! Die Tür zum Dachboden müsse zugenagelt werden!! Kellerschlüssel soll kein Mieter bekommen, da Vormieter dort ihren Müll gelagert hätten!! Mir wurde, mündlich, ein Kellerschlüssel zugesagt. Für mein Rad!! Nicht bekommen!! Bei dem Anschluß vom Telefon / Internet, konnte der Mitarbeiter nicht in den Keller… Ist dann für mich zum nächsten Schaltkasten auf der Straße gegangen. Bei meinem Nachbarn war das nicht möglich… Heißt, Nachbar hat kein Internet!
Frage ist : was kann ich tun? Mietminderung wegen nicht zu öffnenden Badfenster, unschön aussehenden Fußboden der durch einen lang zurückliegenden Wasserschaden endstanden ist, als ich noch nicht hier gewohnt habe? Wie umgehen mit nicht eingehaltenen, mündlichen Versprechen der Renovierung? Habe 12 Freunden, nach der Unterzeichnung des Mietvertrages, sofort mitgeteilt, das, laut mündlichem Versprechen, die Wohnung noch gestrichen bzw. das Bad renoviert wird!! Alle sind entsetzt und wollen gerne als Zeugen aussagen!! Alleine die Reinigung des, mit Farbe, vollgespritzten Schlafzimmers und der Küche, incl Fenster hat mich 10 Std gekostet, da ein völlig unfähiger Hausmeister alles zugenebelt hat!! Die Freischaltung von Strom und Gas hat mich Stunden des Telefonieren gekostet (plus der Kosten der Telefonate). Nur den freundlichen Mitarbeiter von Innogy war es zu verdanken, das ich am nächsten Tag beides hatte!! Ich bin echt nicht pimpanellig!! Aber als ich die Vermieterin auf die nicht Beseitigung der Mängel angesprochen hatte, war ihre Antwort :„sie können ohne Kündigungsfrist wieder ausziehen :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:“!! Also ehrlich, ich möchte nur ein funktionierendes Badezimmer Fenster und Teil des aufgequollenen Fussbodens, sowie einen Teil des Badezimmers(Tapeten) , wie mir versprochen wurde, ersetzt haben!! Alles andere kann und mache ich selber!! Heißt, Wohnzimmer, Flur, Kinderzimmer renoviere ich, trotz mündlicher Absprache! Was mich persönlich sehr überrascht hat, war die Aussage, als ich den Schlüssel abgeholt habe, das nur noch das Badezimmerfenster ausgetauscht werden muß, alles Andere sei fertig​:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl:!! Nichts, aber nichts war gemacht!!!
Wie kann ich nun die Miete kürzen, um zumindest ein funktionierendes Bad Fenster zu bekommen? Ich habe alle anderen Mängel ( die mich wirklich nicht stören, bzw die ich halt selber beseitige!!) auf Fotos festgehalten! Damit hinterher nicht gesagt wird, ich hätte sie verursacht. Richtig?
Bitte um eure Hilfe und Tips!!
Mit :hugs: und :kissing_heart:!!!
Eun tolles Wochenende :wink::two_hearts::sparkling_heart::tada:!!!
Danke im voraus :heart_eyes:!!

Schau daß Du den Mietvertrag auf schnellstmöglichem Weg beendest, und such dir was anderes. Hier ist Dauerärger vorprogrammiert…

2 Like

Darüber solltest du nichtmal im Ansatz nachdenken.
Beerdige das ganze Thema. Gründe gibt es genug.
Diese Bude würde ich nicht mit 100% Mietkürzung nehmen.

Gruß

1 Like

Das mit Gas und Strom verstehe ich nicht, bzw. sehe nicht wo das dein Problem sein. Melde das neu an und man wird die Zähler einbauen und m.E. natürlich kostenfrei für Dich.
Strom und Gas läuft doch direkt über Dich, nicht über Nebenkosten erst über den Vermieter.

Und zu den Mängeln ?
Wenn man meint Gründe zu haben, die zur Mietminderung berechtigen, dann zieht man einfach die Summe von der Miete ab. Punkt. Da ist weder was anzukündigen noch anzumelden.
Was Du vorher machen musst ist aber den Mangel bekannt zu geben und um Behebung bitten. Dazu bist zu verpflichtet. Und besser schriftlich.

Die Höhe der Minderung ? Das ist etwas schwierig selbst zu ermitteln, aber ein Bad ohne zu öffnendes Fenster kann wegen der fehlenden Lüftung nicht richtig genutzt werden. Feuchte muss ja nach Duschen/Baden weggelüftet werden können, auch um Bauschäden zu vermeiden !

Zur nicht durchgeführten Renovierung ?
Das ist schwierig, da nur mündlich zugesagt und auch was „renoviert“ genau bedeutet. Auch hier müsste man nochmals schriftlich den Mangel anzeigen und die Renovierung verlangen.
Wenn Du das selbst machst oder aus Zeitgründen machen musst/willst sollte man ankündigen, diese Kosten vom Vermieter zurückzufordern oder ankündigen sie mit der Miete zu verrechnen.
Ebenso wenn sich aus Verzögerung weitere Kosten ergeben sollten.

Vielleicht lässt Du dich noch einmal beim Mieterverein oder der Verbraucherberatung beraten. Anwalt wäre auch eine Möglichkeit, vielleicht bist du ja rechtsschutzversichert ?

MfG
duck313

2 Like

Nun ja, als wir zu Studentenzeiten Wohnungen besichtigt haben, war auch eine dabei, bei der die „Lüftung“ ausschließlich durch die Tür zur Küche funktionierte, insofern würde ich dafür nicht die Hand ins Feuer legen.

Ohne eine dieser Möglichkeiten:

würde ich eigenständig nichts kürzen, es kann mächtig in die Hose gehen.