Mietminderung nach Wasserrohrbruch ! ?

Hallo !
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Wir bewohnen ein Einfamilienhaus mit 2 Etagen. In der unteren Etage wo Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Waschküche sind bemerkten wir mitte Oktober Schimmel an den Wänden aber nur im Schlafzimmer.
Wir haben es dem Vermieter mitgeteilt, welcher dann am 03.11. die Dusche ausbaute. Danach kam auch Schimmel in Kinderzimmer und Waschküche. Das Bad ist voll gefließt da haben wir „nur“ einen sehr muffigen Geruch.

Der Vermieter meinte dann das wir falsch lüften und die Möbel mind. 15 cm von der Wand weg müssen.

Nachdem ich dann einen Brief an Ihn geschickt hatte und ihn nochmal aufgefordert habe einen Gutachter zu bestellen kam dieser dann auch am 25.01. und hat festgestellt das wir einen Rohrbruch im Bad haben.

Der Rohrbruch selber wurde behoben,aber jetzt kommen trocknung und renovierung. Der Fußboden mit Fußbodenheizung wird also an verschiedenen Stellen aufgemacht wo die schläuche zur Trocknung rein kommen. Aber da dort schlafräume sind, denke ich das wir dann nicht hier wohnen bleiben können, wir haben eine 14 monate alte Tochter und die Geräte sind wohl sehr laut.
Die Dusche ist auch noch nicht eingebaut.

Jetzt meine Fragen:

-können wir die Miete nach schriftl. ankündigung mindern ? Wenn ja wieviel ?

  • Kann man bei „unbewohnbarkeit“ in ein Hotel gehen auf Kosten des Vermieters ?

In der ganzen zeit sind etwa 40 m³ Wasser un Wände und Bodenplatte gelaufen welche auf unserer Wasseruhr berechnet sind. Das muss doch auch der Vermieter erstatten, oder ???

Unsere Tochter hat schon gesundheitliche Probleme, welche ich schriftlich vom Kinderarzt bescheinigt habe.

Vielen Dank für eure Antworten.

Lieber Gruß Sabrina

Hallo Sabrina,
leider kann ich Dir auf diese rechtlichen Fragen als Baubiologe keine Antwort geben da ich dies nicht darf. Deshalb empfehle ich Dir einen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen der Sache annehmen lassen.
Viel Erfolg